| name | mieterhoehungsverlangen-erstellen |
| title | Mieterhöhungsverlangen erstellen (Vermieter / Hausverwaltung) |
| description | Vermietersicht — verfasse ein Mieterhoehungsverlangen auf ortsuebliche Vergleichsmiete (§ 558a BGB) in Textform mit ordnungsgemäßer Begründung (Mietspiegel Sachverständigengutachten oder drei Vergleichswohnungen). Prüfroutine deckt Textform Wartefrist (fuenfzehn Monate seit Einzug oder letzter Erhoehung) Kappungsgrenze (zwanzig Prozent oder fuenfzehn Prozent in Spannungsgebieten) Zustimmungsfrist (zwei Monate plus Ablauf des Kalendermonats) und Begründungsmittel ab. Spiegelt den Prüf-Skill `mieterhoehung-prüfen-widersprechen` aus der Mietersicht. Erzeugt fertiges Schreiben mit Disclaimer. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/mietrecht/skills/mieterhoehungsverlangen-erstellen |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | real-estate |
| language | de |
Mieterhöhungsverlangen erstellen (Vermieter / Hausverwaltung)
Disclaimer (Schlüsselstelle)
Ein formal oder materiell fehlerhaftes Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam — der Mieter darf zustimmen verweigern. Wer die Wartefrist oder die Kappungsgrenze verletzt verliert das Verlangen ganz. Vor Versand großer Mieterhöhungen oder bei zweifelhafter Mietspiegel-Einordnung ist eine fachanwaltliche Prüfung dringend empfohlen.
Workflow
Schritt 1 — Daten zusammenstellen
- Aktueller Mietvertrag mit Vertragsdatum.
- Bisherige Nettokaltmiete und Datum der letzten Erhöhung.
- Lage- und Ausstattungsprotokoll aus dem Skill
lage-und-ausstattung-erheben.
- Auszug aus dem aktuellen amtlichen Mietspiegel der Stadt aus
references/mietspiegel-quellen.md.
- Bei Begründung durch Vergleichswohnungen: drei konkrete Wohnungen mit Adresse Ausstattung und Höhe der Miete.
Schritt 2 — Wartefrist (§ 558 Abs. 1 BGB)
- Die neue Miete darf frühestens fünfzehn Monate nach Einzug oder nach Wirksamwerden der letzten Erhöhung verlangt werden.
- Berechnung dokumentieren — sonst Risiko der Unwirksamkeit.
Schritt 3 — Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
- Regelgrenze zwanzig Prozent in drei Jahren.
- In Gebieten der Kappungsgrenzenverordnung fünfzehn Prozent in drei Jahren (siehe
references/mietspiegel-quellen.md).
- Berechnung der gesamten Erhöhung gegenüber der vor drei Jahren geschuldeten Miete dokumentieren.
Schritt 4 — Materielle Begründung
- Ortsübliche Vergleichsmiete aus dem qualifizierten Mietspiegel ermitteln (Spanne + Orientierungshilfe).
- Einordnung der konkreten Wohnung innerhalb der Spanne nachvollziehbar darstellen.
- Wenn kein qualifizierter Mietspiegel vorliegt: einfacher Mietspiegel Sachverständigengutachten oder drei Vergleichswohnungen.
Schritt 5 — Formale Anforderungen (§ 558a BGB)
- Textform ausreichend (Brief Fax E-Mail mit Unterschriftstext).
- Adressierung alle im Mietvertrag genannten Mieter namentlich.
- Erklärung der Vermieter verlangt Zustimmung zur Erhöhung auf einen konkreten neuen Betrag ab einem konkreten Termin.
- Begründung mit Verweis auf Mietspiegel Gutachten oder Vergleichswohnungen.
- Beilagen Mietspiegelauszug gut lesbar oder Gutachten als Kopie oder Vergleichswohnungen-Aufstellung.
Schritt 6 — Wirkungszeitpunkt und Zustimmungsfrist