Workflow-Skill zu fachanwalt handels gesellschaftsrecht gesellschafterstreit. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen.
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Workflow-Skill zu fachanwalt handels gesellschaftsrecht gesellschafterstreit. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen.
Welche Rechtsform ist betroffen — GmbH, AG, OHG, KG oder GbR (MoPeG ab 1.1.2024)?
Welcher Beschluss ist streitig — Datum, Wortlaut, erzielte und erforderliche Mehrheit?
War die Mandantschaft im Beschlusszeitpunkt Gesellschafterin / Aktionärin (Aktivlegitimation)?
Geht es um Anfechtbarkeit (Verfahrens-/Inhaltsmangel) oder Nichtigkeit (§§ 241, 249 AktG analog)?
Liegt ein Stimmverbotsverstoß vor (§ 47 Abs. 4 GmbHG, § 136 AktG) — war der Beschluss Gegenstand einer Rechtsangelegenheit des abstimmenden Gesellschafters?
Wurde bei der AG Widerspruch zur Niederschrift erklärt (§ 245 Nr. 1 AktG)?
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Liegt ein wichtiger Grund für Ausschluss eines Mitgesellschafters vor (Treuepflichtverletzung, strafrechtliches Verhalten, Zerrüttung)?
Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Anfechtungsbefugnis bei AG: Widerspruch zur Niederschrift; Ausnahmen bei verhinderter Teilnahme
§ 246 Abs. 1 AktG
Anfechtungsfrist: 1 Monat (AG), 4 Wochen ab Beschlussfassung
§ 246 Abs. 2 AktG
Passivlegitimation AG: Gesellschaft vertreten durch Vorstand und Aufsichtsrat
§ 246 Abs. 3 AktG
Sachliche Zuständigkeit: Landgericht am Sitz der Gesellschaft; Kammer für Handelssachen
§ 247 AktG
Streitwert: Interesse der Gesellschaft, max. 10 % des Grundkapitals
§ 249 AktG
Nichtigkeitsklage: keine Frist; keine Widerspruchspflicht
§ 47 Abs. 4 GmbHG
Stimmverbot: eigene Entlastung, Befreiung von Verbindlichkeit, Vornahme eines Rechtsgeschäfts, Rechtsstreit
§ 51 GmbHG
Einberufungsmangel: Form und Frist der Einberufung; 1-Woche-Frist § 51 Abs. 1 S. 2 GmbHG
§ 34 GmbHG
Einziehung von Geschäftsanteilen mit oder ohne Zustimmung; Satzungserfordernis
§ 46 Nr. 8 GmbHG
Gesellschafterbeschluss zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Geschäftsführer
§§ 706 ff. BGB nF
MoPeG (BGBl. I 2021, 3436): seit 01.01.2024 in Kraft; eGbR im Gesellschaftsregister §§ 707 ff. BGB n.F.; rechtsfaehige GbR im Aussenverhaeltnis §§ 705 II, 720 BGB n.F.
§ 110 HGB n.F.
MoPeG-OHG: Beschluesse durch Mehrheitsentscheid grundsaetzlich zulaessig (Abkehr von einstimmig); Beschlussmaengelrecht §§ 110 ff. HGB n.F. (Anfechtungs-/Nichtigkeitsklage analog AktG, drei Monate Frist § 112 HGB n.F.)
§ 117 HGB
Entziehung Geschäftsführungsbefugnis durch gerichtliche Entscheidung
keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren
Prüfschema Beschlussanfechtungsklage GmbH
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
Schritt
Prüfpunkt
Norm
Rechtsfolge
1
Gesellschafterbeschluss gefasst?
§§ 46 ff. GmbHG
Kein positiver Beschluss = positive Beschlussfeststellungsklage
2
Aktivlegitimation: Gesellschafter im Beschlusszeitpunkt?
keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
5
Einziehungsbeschluss in GV mit erforderlicher Mehrheit?
§ 34 GmbHG; Satzung
Einstimmigkeit oder qualifizierte Mehrheit je nach Satzung
6
Einstweilige Verfügung auf Amtsniederlegung Geschäftsführer?
§§ 935, 940 ZPO
Gefährdungsnachweis
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
Konstellation
Empfohlener Weg
Standard — Gesellschafterstreit und Beschlussanfechtung
Vollstaendige Anfechtungsklage unten; eAVV als Sicherung
Variante A — Mehrheitsgesellschafter missbraucht Stimmrecht
Treuepflichtverletzung geltend machen; § 242 BGB analog
Variante B — schnelle Loesung gewuenscht
Mediation Gesellschafterstreit erwaegen; Klage als Backup
Variante C — Ausschluss von Gesellschafter angestrebt
Ausschlussklage unten; hohe Huerden beachten
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatz-Bausteine
Anfechtungsklage GmbH (vollständig)
An das Landgericht [Sitz der GmbH] [Ort, Datum]
Klage
des/der [Gesellschafter/in], [Anschrift] – Kläger/in –
gegen
die [GmbH], vertreten durch Geschäftsführer [Name] – Beklagte –
wegen Anfechtung Gesellschafterbeschluss vom [Datum]
Anträge:
1. Der Beschluss der Gesellschafterversammlung der Beklagten vom [Datum]
zu Tagesordnungspunkt [Nr.] — Wortlaut: "[...]" — wird für nichtig erklärt.
2. Hilfsweise: Es wird festgestellt, dass der Beschluss nichtig ist.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Streitwert: EUR [Betrag] gemäß § 247 AktG analog (Interesse der Gesellschaft).
Begründung:
I. Aktivlegitimation
Die Kläger/in ist mit einem Geschäftsanteil von [EUR-Betrag / %] Gesellschafterin
der Beklagten (Gesellschafterliste vom [Datum], Anlage K 1).
II. Beschlussfassung
Am [Datum] beschloss die Gesellschafterversammlung der Beklagten mit Stimmen
von [Zahl] Anteilen (davon [Zahl] abstimmungsberechtigt) [Beschlussinhalt]
(Protokoll Anlage K 2).
III. Anfechtungsgründe
1. Einberufungsmangel § 51 GmbHG:
Die Einladung datiert vom [Datum] und wurde per [Post/E-Mail] versandt.
Zwischen Einladung und Versammlung lagen nur [Anzahl] Tage; die Mindestfrist
von 1 Woche (§ 51 Abs. 1 S. 2 GmbHG) wurde nicht eingehalten.
2. Stimmverbot § 47 Abs. 4 GmbHG:
Mitgesellschafter [Name] stimmte ab, obwohl der Beschluss seine eigene
Entlastung / Befreiung von einer Verbindlichkeit betraf. Seine Stimmen
sind nicht zu berücksichtigen; ohne diese Stimmen fehlt die erforderliche
Mehrheit.
3. Treuepflichtverletzung:
Der Beschluss benachteiligt die Minderheit ohne sachlichen Grund und
dient allein dem Interesse des Mehrheitsgesellschafters.
IV. Frist
Beschlussfassung am [Datum], Klageerhebung am [Datum]; Monatsfrist eingehalten.
[Kanzlei, Fachanwalt/Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht]
Antrag einstweilige Verfügung (Vollzugsstopp)
An das Landgericht [Sitz der GmbH]
ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG
gemäß §§ 935, 940 ZPO
Verfügungskläger/in: [Gesellschafter/in]
Verfügungsbeklagte: [GmbH]
Es wird beantragt:
Der Beklagten wird bis zum rechtskräftigen Abschluss des Anfechtungsverfahrens
untersagt, den Beschluss vom [Datum] über [Beschlussinhalt] zu vollziehen,
insbesondere die Eintragung im Handelsregister zu beantragen.
Begründung:
Der Vollzug des angefochtenen Beschlusses würde vollendete, schwer umkehrbare
Tatsachen schaffen. Die Anfechtungsklage ist hinreichend aussichtsreich
(Einberufungsmangel / Stimmverbotsverstoß, s. Anlage EV 1).
Glaubhaftmachung:
Anlage EV 1: Eidesstattliche Versicherung [Name];
Anlage EV 2: Gesellschafterliste;
Anlage EV 3: Protokoll der Gesellschafterversammlung.
[Kanzlei, Fachanwalt/Fachanwältin]
Ausschlussklage aus wichtigem Grund
Klage auf Ausschließung des Mitgesellschafters aus wichtigem Grund
Anträge:
1. Der Beklagte wird als Gesellschafter der [GmbH/OHG] mit sofortiger
Wirkung ausgeschlossen (Gestaltungsurteil).
2. Der Geschäftsanteil des Beklagten ist gegen Zahlung einer Abfindung
in Höhe des Verkehrswerts (Gutachten ausstehend) einzuziehen
(§ 34 GmbHG).
3. Die Kosten trägt der Beklagte.
Begründung:
I. Wichtiger Grund
Der Beklagte hat folgende schwerwiegende Pflichtverletzungen begangen:
- [Konkurrenzverhalten zum Nachteil der Gesellschaft (§ 112 HGB analog)]
- [Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen]
- [Strafbare Handlung zu Lasten der Gesellschaft]
Diese Pflichtverletzungen machen das Verbleiben des Beklagten in der
Gesellschaft unzumutbar.
II. Abfindung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Satzungsklauseln mit Buchwertabfindung sind anzupassen, soweit sie zu
einer evident unangemessenen Unterbewertung führen.
[Kanzlei, Fachanwalt/Fachanwältin]
--- vor Versand klaeren ---
Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
Beweislast
Beweisthema
Beweislast
Beweismittel
Gesellschafterstellung im Beschlusszeitpunkt
Kläger
Gesellschafterliste; HR-Auszug; Abtretungsurkunde
Beschlussfassung mit konkretem Inhalt
Kläger
Protokoll; Einladungsschreiben
Anfechtungsgrund (Verfahrensmangel)
Kläger
Einladung (Datum, Form); Protokoll; Stimmzettel
Kausalität des Mangels für Beschluss
Kläger
Ohne Stimmverbotsverletzer: hätte Beschluss keine Mehrheit
Verjährung Schadensersatz gegen Geschäftsführer GmbH
§ 43 Abs. 4 GmbHG
10 Jahre
Verjährung Schadensersatz gegen Vorstand AG (börsennotiert)
§ 93 Abs. 6 AktG
Gegenargumente und Reaktion
Gegenargument
Herkunft
Reaktion
"Anfechtungsfrist versäumt"
Beklagte
Fristbeginn exakt dokumentieren; bei AG: Bekanntmachung maßgeblich
"Verfahrensmangel war kausal irrelevant"
Beklagte
BGH: Kausalität nur bei offensichtlicher Unerheblichkeit entfallen; Zweifel gehen zu Lasten der Gesellschaft
Rechtsprechung live prüfen
Live-Verifikation erforderlich
keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
"Kein wichtiger Grund für Ausschluss"
Beklagter (Ausschlossener)
Schwere der Pflichtverletzung + Zumutbarkeit des Verbleibs darlegen; mehrere Vorfälle kumulativ
Streitwert und Kosten
Streitwert Anfechtungsklage: § 247 AktG analog; Interesse der Gesellschaft, typisch 10–30 % des Unternehmenswerts, max. 10 % des Grund-/Stammkapitals.
Praktische Richtwert: EUR 15.000–250.000 je nach Bedeutung des Beschlusses.
Einstweilige Verfügung: Streitwert Bruchteil der Hauptsache (1/3 bis 1/2).
Ausschlussklage: Streitwert = Wert des Geschäftsanteils; Unternehmensbewertung erforderlich.
Gerichtsgebühren (LG, 3.0-Gebühr aus EUR 100.000): ca. EUR 3.036. Anwaltsgebühren (1.3 VV RVG aus EUR 100.000): ca. EUR 2.318 netto je Seite.
Strategische Empfehlung
Situation
Empfehlung
Begründung
Beschlussanfechtung fristgerecht
Anfechtungsklage + einstweilige Verfügung auf Vollzugsstopp
Vollendete Tatsachen verhindern
Unheilbarer Nichtigkeitsgrund
Nichtigkeitsklage § 249 AktG (keine Frist)
Keine Anfechtungsfrist; stärkere Rechtsfolge
Mitgesellschafter-Ausschluss
Einziehungsbeschluss + Abfindung nach Verkehrswert sicherstellen; GV-Mehrheit prüfen
Satzung muss Einziehung ermöglichen
Blockade durch 50/50-Patt
Mediationsklausel in GV nutzen; einstweilige Verfügung auf Notgeschäftsführung
Patt-Situation erfordert prozesualen Druck
Anschluss-Skills
fachanwalt-handels-gesellschaftsrecht-geschaeftsfuehrerhaftung — Schadensersatz gegen Geschäftsführer nach Anfechtung
fachanwalt-handels-gesellschaftsrecht-holding-strukturplanung — Neustrukturierung nach Ausschluss
fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht-glaeubigerantrag — Insolvenz nach Gesellschafterstreit
HGB §§ 110-115 n.F. (Beschlussmaengelrecht Personengesellschaften nach MoPeG; Anfechtungsfrist 3 Monate gem. § 112 HGB n.F., gegen die Gesellschaft gem. § 113 II HGB n.F.): https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__110.html
DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, BGBl. I 2021, 3338; Online-Beurkundung GmbH-Gruendung in Kraft 01.08.2022, erweitert auf Kapitalerhoehung/Satzungsaenderungen durch DiREG zum 01.08.2023): https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__16a.html