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Welches Straftatbestandsdelikt ist im Sachverhalt erkennbar: Koerperverletzung, Betrug, Diebstahl, Toetung?
Gibt es Hinweise auf Versuch, Vollendung oder Ruecktritt nach § 24 StGB?
Liegen Anzeichen fuer Rechtfertigungsgruende vor (Notwehr § 32, rechtfertigender Notstand § 34)?
Gibt es Schuldunfaehigkeitsindikatoren (Alter, psychische Erkrankung, Trunkenheit)?
Aktuelle Rechtsprechung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
§ 15 StGB — Vorsatz als Regelfall; Fahrlässigkeit nur bei ausdrücklicher Normierung
§§ 32, 34 StGB — Notwehr und rechtfertigender Notstand
§§ 20, 21 StGB — Schuldunfaehigkeit und verminderte Schuldfaehigkeit
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Zweck
Das Drei-Stufen-Schema ist das Standard-Schema jeder strafrechtlichen Prüfung. Es führt von der Frage "Ist die Handlung tatbestandsmäßig?" über "Ist sie rechtswidrig?" zu "Ist sie schuldhaft?".
Schritt 1 — Aufbau
A. Strafbarkeit T wegen [Delikt] gemäß § X StGB
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Tatbestandsmerkmal 1
b) Tatbestandsmerkmal 2
(etc.)
2. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz
b) ggf. weitere subjektive Merkmale (Zueignungsabsicht etc.)
II. Rechtswidrigkeit
1. Indiz: tatbestandsmäßig
2. Rechtfertigungsgründe prüfen
III. Schuld
1. Schuldfähigkeit
2. Schuldformen / Unrechtsbewusstsein
3. Entschuldigungsgründe
IV. Strafzumessungs-Erwägungen (ggf.)
V. Ergebnis (Strafbarkeit ja / nein)
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Fremde bewegliche Sache: ...
b) Wegnahme (Bruch fremden Gewahrsams + Begründung neuen Gewahrsams): ...
2. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz: Wissen + Wollen
b) Zueignungsabsicht (Aneignungs + Enteignungs-Element)
II. Rechtswidrigkeit (Indiz, ggf. Rechtfertigungs-Gründe)
III. Schuld (Schuldfähigkeit, Schuldformen)
§ 263 StGB — Betrug
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Täuschung über Tatsachen
b) Irrtum
c) Vermögensverfügung (durch den Getäuschten)
d) Vermögensschaden
2. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz hinsichtlich aller Tatbestandsmerkmale
b) Bereicherungsabsicht (eigene + zustehender + stoffgleich)
c) Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
§ 223 StGB — Körperverletzung
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Körperliche Misshandlung oder Gesundheitsbeschädigung
b) Handlung des Täters
c) Kausalität
2. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz
II. Rechtswidrigkeit (Notwehr? Einwilligung?)
III. Schuld
§ 212 StGB / § 211 StGB — Tötung / Mord
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Tötung eines Menschen
b) Handlung
c) Kausalität
2. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz (Tötungs-Vorsatz)
b) Bei Mord: Mord-Merkmale (Heimtücke, niedere Beweggründe, Grausamkeit etc.)
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
Schritt 8 — Beteiligungs-Konstellationen
Täterschaft § 25 StGB
Allein-Täter § 25 I 1 StGB
Mittelbarer Täter § 25 I 2 StGB (Täter hinter Täter)
Mit-Täter § 25 II StGB (Tat-Plan + Tatbeitrag)
Teilnahme
Anstiftung § 26 StGB
Beihilfe § 27 StGB (Hilfsleistung)
Schritt 9 — Hilfsfragen für Deine Reflexion
Habe ich für jede Person eine eigene Strafbarkeits-Prüfung durchgeführt?
Habe ich das Drei-Stufen-Schema vollständig?
Habe ich objektive UND subjektive Tatbestands-Merkmale geprüft?
Habe ich Rechtfertigungs-Gründe geprüft (auch wenn ich sie verneine)?
Habe ich Schuld-Aspekte geprüft?
Bei mehreren Taten: habe ich Konkurrenzen dargestellt?