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Strukturierte Vorgehensweise bei Mandaten zur Kündigungsschutzklage — von der Erstberatung bis zur Klageschrift. Das Fristrisiko (3 Wochen ab Zugang) ist der kritische Faktor; alles andere kann nachgebessert werden.
Mandantenfragen — Kaltstart
Genaues Zugangsdatum der Kündigung? — Tag der persönlichen Aushändigung oder Einwurf in Briefkasten + Postlauf-Vermutung; Zugang = Wissenmüssen-Zeitpunkt, nicht Kenntnisnahme.
Liegt die Kündigung schriftlich vor? — § 623 BGB: Schriftform; bei elektronischer Übermittlung (E-Mail, WhatsApp) = nichtig nach § 125 BGB.
Betriebsgröße und Betriebszugehörigkeit? — KSchG gilt bei > 10 VZÄ-Beschäftigten (§ 23 KSchG) und Betriebszugehörigkeit > 6 Monate (§ 1 KSchG).
Handelt es sich um ordentliche oder außerordentliche Kündigung? — Außerordentliche: § 626 BGB, Zweiwochenfrist für Arbeitgeber ab Kenntnis des Grundes.
Wurde Betriebsrat angehört? — § 102 BetrVG: ohne ordnungsgemäße Anhörung = Unwirksamkeit; Anhörungsschreiben anfordern.
Wurde eine Massenentlassung gemeldet? — § 17 KSchG bei gleichzeitiger Entlassung von Schwellenwert-Anzahl; Anzeige an Agentur für Arbeit vor Ausspruch zwingend.
Welche Abfindung ist im Ergebnis erreichbar? — Orientierung: ½ Bruttomonatslohn je Beschäftigungsjahr (Praxis-Faustformel); Streitwert nach § 42 GKG.
Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persönlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Primärnormen
Norm
Inhalt
§ 1 KSchG
Soziale Rechtfertigung: Voraussetzung für Kündigungsschutz
§ 4 KSchG
3-Wochen-Klagefrist ab Zugang der schriftlichen Kündigung
§ 5 KSchG
Nachträgliche Zulassung bei unverschuldeter Fristversäumnis
§ 7 KSchG
Fiktionswirkung: Fristversäumnis = Kündigung gilt als wirksam
§ 9 KSchG
Auflösungsantrag (Abfindung) bei fehlendem Vertrauensverhältnis
§ 10 KSchG
Abfindungshöhe: bis 12 Monatsgehälter (bis 15 / 18 bei langer Betriebsz.)
§ 15 KSchG
Sonderkündigungsschutz Betriebsratsmitglieder
§ 23 KSchG
Betriebsgrößenschwelle: > 10 VZÄ (Neueinstellungen ab 1.1.2004)
§ 102 BetrVG
Anhörungspflicht; ohne Anhörung = Unwirksamkeit
§ 17 KSchG
Massenentlassungsanzeige; Verstoß = Unwirksamkeit
§ 626 BGB
Außerordentliche Kündigung: wichtiger Grund + 2-Wochen-Frist
§ 623 BGB
Schriftform; elektronische Form genügt nicht
Soziale Rechtfertigung § 1 Abs. 2 KSchG
Betriebsbedingte Kündigung
Dringende betriebliche Erfordernisse: Wegfall des Arbeitsplatzes durch unternehmerische Entscheidung
Verfruehte Massenentlassungsanzeige (vor Abschluss der BR-Konsultation) fuehrt zur Unwirksamkeit aller Kuendigungen; keine Heilung nach Kuendigungsausspruch
dejure.org-Vernetzung; bundesarbeitsgericht.de Pressemitteilung "Massenentlassung - Rechtsfolge von Fehlern im Anzeigeverfahren"
BAG, 6. Senat
6 AZR 157/22
01.04.2026
Fehlende Massenentlassungsanzeige fuehrt zur Unwirksamkeit aller Kuendigungen
dejure.org-Vernetzung
EuGH
C-134/24 / C-402/24
30.10.2025
Massenentlassungsanzeige als Wirksamkeitsvoraussetzung; keine Heilung nach Kuendigungsausspruch
dejure.org-Vernetzung
BAG, 5. Senat
5 AZR 108/25
25.03.2026
Formularmaessige pauschale Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam; Freistellung verlangt konkreten Anlasstatbestand und Interessenabwaegung
dejure.org-Vernetzung; bundesarbeitsgericht.de Pressemitteilung "Wirksamkeit einer Freistellungsklausel"
BAG, 9. Senat
9 AZR 104/24
03.06.2025
Kein wirksamer Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub im laufenden Arbeitsverhaeltnis durch Prozessvergleich; Auswirkung auf Abgeltungsklauseln in Aufhebungsvertraegen
dejure.org-Vernetzung; bundesarbeitsgericht.de Pressemitteilung "Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich"
BAG, 8. Senat
8 AZR 61/24
20.02.2025
Kein DSGVO-Schadensersatz allein wegen "Stoergefuehls" oder negativer Emotion bei verspaeteter Auskunft (Art. 82 DSGVO); ueberpruefbarer Kontrollverlust und konkrete Gefahr eines Datenmissbrauchs erforderlich
dejure.org-Vernetzung; bundesarbeitsgericht.de (Urteilstext PDF veroeffentlicht)
BAG, 8. Senat
8 AZR 300/24
23.10.2025
Paarvergleich bei Entgeltdiskriminierung: ein einziger Vergleichskollege des anderen Geschlechts genuegt zur Begruendung der Vermutung nach § 22 AGG
dejure.org-Vernetzung; bundesarbeitsgericht.de Pressemitteilung "Anspruch auf Entgeltdifferenz wegen Geschlechtsdiskriminierung - Paarvergleich"
BAG, 7. Senat
7 AZR 50/24
18.06.2025
§ 14 Abs. 2 TzBfG ist auch auf Betriebsratsmitglieder anwendbar; bei Verweigerung des Folgevertrags wegen BR-Mandat Schadensersatzanspruch auf Vertragsschluss
dejure.org-Vernetzung
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Prüfschema Kündigung
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkürzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
Arbeitnehmer (Mitteilung binnen 2 Wochen nach Kenntnis)
Verspätete Zulassung § 5 KSchG
Arbeitnehmer (unverschuldetes Hindernis)
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
Konstellation
Empfohlener Weg
Standard — Mandant will Kündigung anfechten
KSchG-Klage nach § 4 KSchG; Template unten
Variante A — Mandant will Streit vermeiden
Aufhebungsvertrag mit Anwaltsbestätigung statt Klage
Variante B — Arbeitgeber ist verhandlungsbereit
Reine Abfindungsverhandlung vor Klageerhebung — Klage nur als Druckmittel vorbereiten
Variante C — Toxic Workplace / Gesundheitsrisiko
Eigenkündigung mit Sperrzeit-Vermeidungsstrategie (§ 159 SGB III wichtiger Grund prüfen)
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzulösen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatzbaustein — Klageschrift
An das Arbeitsgericht [Ort]
[Anschrift] [Ort, Datum]
In dem Rechtsstreit
[Name, Anschrift Klagepartei]
— Klagepartei —
Prozessbevollmächtigte: [Kanzlei]
gegen
[Name, Anschrift Beklagte]
— Beklagte —
wegen Kündigungsschutz
erheben wir namens und in Vollmacht der Klagepartei
Kündigungsschutzklage
und beantragen:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch
die Kündigung vom [Datum], zugestellt am [Datum],
nicht aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klagepartei zu
unveränderten Bedingungen als [Tätigkeit] weiterzu-
beschäftigen, hilfsweise bis zur rechtskräftigen
Entscheidung.
[ggf. Antrag 2 weglassen wenn Mandant Aufhebung statt
Weiterbeschäftigung wünscht]
3. Hilfsweise wird das Arbeitsverhältnis nach § 9 KSchG
gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst, deren Höhe
in das gerichtliche Ermessen gestellt wird.
[Hilfsantrag § 9 KSchG entfällt wenn Mandant ausdrücklich
Weiterbeschäftigung will]
4. Die Kosten trägt die Beklagte.
Streitwert: [3 × Bruttomonat] EUR (§ 42 Abs. 2 GKG).
[Streitwert-Variante: 3 × Bruttomonat nach § 42 Abs. 2 GKG
ODER abweichend wenn Sondervereinbarung oder ao. Kündigung]
Sachverhalt:
[Anstellungsdaten, Lohn, Art der Kündigung, Zugang,
Angaben BR-Anhörung, ggf. Sonderkündigungsschutz]
Zur Klagefrist:
Die Kündigung ging am [Datum] zu; die Klagefrist endet
am [Datum + 3 Wochen]. Die Klage geht fristgerecht ein.
Zur Unwirksamkeit:
1. § 623 BGB: [ggf. Formfehler]
2. § 102 BetrVG: [Anhörungsmangel]
3. § 17 KSchG: [ggf. Massenentlassungspflicht verletzt]
4. Kein wichtiger Grund § 626 BGB: [bei ao. Kündigung]
5. Keine soziale Rechtfertigung § 1 KSchG: [Begründung]
Anlagen: AV, Kündigungsschreiben, ggf. Schwerb.-Ausweis
Schlussabsatz Variante A (kooperativ):
Wir regen eine gütliche Lösung vor dem Gütetermin an und
sind zu einem konstruktiven Gespräch bereit. Eine
außergerichtliche Einigung spart beiden Seiten Zeit und
Kosten und kann für die Klagepartei wirtschaftlich
attraktiver sein als ein streitiges Verfahren.
Schlussabsatz Variante B (formal-streng):
Eine außergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht,
wenn ein angemessenes Abfindungsangebot innerhalb von
7 Tagen vorgelegt wird. Andernfalls werden sämtliche
rechtlichen Möglichkeiten konsequent ausgeschöpft.
[Rechtsanwalt/-anwaeltin, Fachanwalt fuer Arbeitsrecht]
--- vor Versand klaeren ---
Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
Fristen — Überblick
Frist
Dauer
Rechtsgrundlage
Kündigungsschutzklage
3 Wochen ab Zugang
§ 4 KSchG
Nachträgl. Zulassung
2 Wochen ab Wegfall des Hindernisses
§ 5 KSchG
Außerordentl. Kündigung: AG-Frist
2 Wochen ab Kenntnis des Grundes
§ 626 Abs. 2 BGB
SGB IX: Zustimmung Integrationsamt
Vor Kündigung; bei Notfall-Kündigung: 2 Wochen nachträglich
§§ 168, 174 SGB IX
MuSchG: Mitteilungspflicht AG
AG muss bei Kenntnis sofort stoppen
§ 17 Abs. 1 MuSchG
Verjährung Schadensersatz
3 Jahre
§§ 195, 199 BGB
Typische Vergleichs-Werte (Praxis)
Beschäftigungsdauer
Praxis-Abfindung
Rechtlich möglich bis
1–3 Jahre
1–3 Bruttomonatsgehälter
§ 10 Abs. 1 KSchG: 12 Monatsgehälter
5–10 Jahre
3–6 Bruttomonatsgehälter
§ 10 Abs. 2: 15 Monatsgehälter (≥ 50 J., ≥ 15 J.)
> 15 Jahre
6–10 Bruttomonatsgehälter
§ 10 Abs. 3: 18 Monatsgehälter (≥ 55 J., ≥ 20 J.)
Strategische Empfehlung
Konstellation
Empfehlung
Mandant will Weiterbeschäftigung
Klage + Weiterbeschäftigungsantrag; Vergleich nur bei attraktivem Angebot
Mandant will Abfindung
Klage als Verhandlungsmasse; Auflösungsantrag § 9 KSchG vorbereiten
Betriebsrat nicht angehört
Unwirksamkeit feststeht fast sicher; Basis für guten Vergleich
Massenentlassung nicht angezeigt
Starker Klagegrund; § 17 KSchG-Verstöße häufig übersehen
Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft)
Kündigung zunächst nichtig; Zustimmung Gewerbeaufsicht prüfen
fachanwalt-arbeitsrecht-bag-freistellungsklausel-unwirksam — bei paralleler Freistellungs-Frage
fachanwalt-arbeitsrecht-hinschg-whistleblower-repressalie — bei HinSchG-Bezug der Kündigung
Quellen
KSchG §§ 1, 4, 5, 7, 9, 10, 15, 17, 23
BGB § 623, § 626
BetrVG § 102
SGB IX §§ 168, 174
MuSchG § 17; BEEG § 18
GKG § 42
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Kleinebrink/Grau/Diepenbruck Kündigung im Arbeitsrecht; APS KSchG-Kommentar