| name | geschaeftsfuehrer-haftung-43-gmbhg |
| description | Pruefraster fuer die Geschaeftsfuehrer-Haftung nach § 43 GmbHG iVm § 93 AktG. Erfasst Sorgfalt eines ordentlichen Geschaeftsmannes Business Judgement Rule analoge Anwendung § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG fuer GmbH BGH II ZR 124/06 ARAG/Garmenbeck Insolvenzantragspflicht-Verletzung § 15a InsO § 15b InsO neue Zahlungsverbot Folgehaftung Compliance-Pflichten Auswahl Ueberwachung Mitarbeiter Steuern-Haftung § 69 AO Sozialversicherung § 266a StGB. Entlastung Geschaeftsfuehrer-Sperrwirkung Beweislast nach § 93 AktG Verjaehrung fuenf Jahre § 43 Abs. 4 GmbHG. D&O-Versicherung Selbstbehalt § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG analog. |
Geschäftsführer-Haftung § 43 GmbHG prüfen
Zweck
Die zentrale Haftungsnorm im GmbH-Recht — sowohl für Verteidigung (Beklagter Geschäftsführer) als auch Aktivseite (Klagender Gesellschaft Insolvenzverwalter).
Eingaben
- Anstellungsvertrag Geschäftsführer
- Geschäftsführer-Beschluss Bestellung
- D&O-Police
- Vorwurf konkret beschrieben (Tat / Pflichtverletzung)
- Schaden konkret bezifferbar
- Vermögensverlust-Belege
- Zeitleiste der Ereignisse
- Compliance-Struktur des Unternehmens
- Vorhandensein interner Richtlinien
- Bilanz und GuV des Vermutungs-Zeitraums
Schritt 1 — Pflichten-Maßstab § 43 Abs. 1 GmbHG
- Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes
- Vergleichbare Position vergleichbares Geschäft
- Konkreter Sorgfaltsmaßstab abhängig von Unternehmensgröße Branche Krise
Schritt 2 — Business Judgement Rule (analog § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG)
BGH II ZR 124/06 ARAG/Garmenbeck und Folgerechtsprechung:
Voraussetzungen
- Unternehmerische Entscheidung (nicht Pflichtaufgabe ohne Ermessen)
- Vernünftigerweise annehmen durfte zum Wohl der Gesellschaft zu handeln
- Auf angemessener Informationsgrundlage
- Gutgläubig ohne Sonderinteresse
Wirkung
- Geschäftsführer haftet nicht für unternehmerische Fehlentscheidung im Rahmen des Ermessens
- Schutzbereich begrenzt — bei Pflichtaufgaben (Insolvenzantrag Steuerabführung) keine BJR-Schutz
Schritt 3 — Insolvenzantragspflicht § 15a InsO
- Drei Wochen ab Eintritt Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO)
- Verletzung strafbar § 15a Abs. 4 InsO
- Zivilrechtliche Haftung §§ 823 Abs. 2 BGB iVm § 15a InsO als Schutzgesetz gegen Neu-Gläubiger
- Quotenschaden bei Alt-Gläubigern
Schritt 4 — Zahlungsverbot nach § 15b InsO (neu seit 2021)
Voraussetzungen
- Zahlung nach Eintritt Zahlungs-Unfähigkeit oder Überschuldung
- Ausnahme: Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes nicht verletzt
- Bestimmte Zahlungen privilegiert (Insolvenzgeld-Sicherstellung Steuern Sozialversicherung)
Folgen
- Geschäftsführer-Haftung gegenüber Gesellschaft auf Erstattung
- BGH II ZR 224/18 — gilt jetzt § 15b InsO nach Übergangs-Regelungen
Schritt 5 — Verletzung gesetzlicher Pflichten
Steuerrecht § 69 AO
- Haftung Geschäftsführer wenn Steuern vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht abgeführt
- Lohnsteuer Umsatzsteuer Körperschaftsteuer
- Frühestmöglich Abschluss-Buchungen Steuer-Vorauszahlungen sicherstellen
Sozialversicherung § 266a StGB
- Vorenthalten von Sozialversicherungs-Beiträgen Arbeitnehmer-Anteil strafbar
- Zivilrechtliche Haftung gegenüber Sozialversicherungsträger und Mitarbeiter
Beihilfen / Förderungen
- Kreditbetrug § 265b StGB
- Subventionsbetrug § 264 StGB
Schritt 6 — Compliance-Pflichten
- Auswahl und Überwachung Mitarbeiter (BGH 5 StR 144/12 Compliance-Officer-Garantenstellung)
- Compliance-Management-System angemessen aufbauen
- Whistleblowing-System HinSchG
- Korruptions-Verhinderung
- Anti-Geldwäsche
Schritt 7 — Auswahl- und Überwachungs-Verschulden
- Bei Delegation: culpa in eligendo Fehlerhafte Auswahl
- Bei Aufsicht: culpa in vigilando mangelnde Aufsicht
- Pflicht zur Organisation angemessener Strukturen
- Vier-Augen-Prinzip bei kritischen Vorgängen
Schritt 8 — Schaden und Kausalität
- Konkrete Schadensbeziffung
- Kausalität Pflichtverletzung führt zum Schaden
- Hypothetisch-rechtmäßiges Verhalten als Vergleichshypothese
Schritt 9 — Verschulden
- Vorsatz oder Fahrlässigkeit
- Beweislast § 93 AktG analog für GmbH: Geschäftsführer muss Sorgfaltsmaßstab dartun
Schritt 10 — Entlastung Sperrwirkung
Entlastungs-Beschluss Gesellschafter-Versammlung
- § 46 Nr. 5 GmbHG
- Wirkt als Verzichts-Wirkung bei bekannten Pflichtverletzungen
- Sperrwirkung beschränkt — nur für der Gesellschaft bekannten Sachverhalt (BGH II ZR 235/02)
- Bei verheimlichten Sachverhalten keine Sperrwirkung
Beschränkung Klage durch Gesellschafter § 50 Abs. 1 GmbHG
- Klage nur durch Geschäftsführer wenn Gesellschafter Beschluss vorausgegangen
- Bei Insolvenz Klage durch Insolvenzverwalter
Schritt 11 — Verjährung § 43 Abs. 4 GmbHG
- Fünf Jahre ab Pflichtverletzung
- Hemmung allgemein nach BGB
Schritt 12 — D&O-Versicherung
- Deckungsumfang klären
- Vorvertragliche Anzeigepflicht (Reform 2020)
- Selbstbehalt § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG ein-Komma-fünf Monatsbezüge bei Vorstand-AG; bei GmbH-Geschäftsführer analog häufig vereinbart
- Deckungsablehnung wegen vorsätzlich oder grob fahrlässig
- Inside-D&O vs. Reverse-D&O Konstellation
Schritt 13 — Strafrechtliche Risiken
- § 266 StGB Untreue
- § 263 StGB Betrug
- § 283 ff. StGB Insolvenzstraftaten
- § 14 StGB Handeln für anderen
Schritt 14 — Strategische Aspekte
Verteidigung Geschäftsführer
- BJR vortragen
- Sorgfaltsmaßstab dartun mit Beratungs-Beizug
- Compliance-Strukturen dokumentieren
- D&O-Deckung sichern
- Verjährung prüfen
Aktivseite Gesellschaft / Insolvenzverwalter
- Konkrete Pflichtverletzung herausarbeiten
- Schaden präzise berechnen
- Kausalität-Kette
- Vorsatz oder Fahrlässigkeit
- BJR-Voraussetzungen widerlegen
Ausgabe
geschaeftsfuehrer-haftung-analyse.md strukturiert
- Tabelle der Vorwürfe mit Bewertung
- Klageschrift-Entwurf (Aktivseite) oder Verteidigungsschriftsatz
- D&O-Deckungs-Anfrage
- Frist im Fristenbuch (fünf Jahre § 43 Abs. 4 GmbHG)
Quellen
- GmbHG §§ 43 46 50
- AktG § 93
- InsO §§ 15a 15b 17 18 19
- AO § 69
- StGB §§ 14 263 266 266a 283 ff.
- BGH II. Zivilsenat (ARAG/Garmenbeck und Folge-Linie)
- Scholz/Schneider GmbHG
- Lutter/Hommelhoff GmbHG
- Habersack Vorstandshaftung