| name | incoterms-und-gefahruebergang |
| title | Incoterms und Gefahrübergang |
| description | Incoterms-Klausel und Gefahruebergang in internationalem Kaufvertrag prüfen: Streit über Transportschaden oder Lieferpflicht. Normen: Incoterms 2020 (FOB, CIF, EXW, DAP, DDP), CISG Art. 31 und 67 ff. (Gefahruebergang). Prüfraster: Einschlaegige Incoterms-Klausel, Lieferort, Gefahruebergang-Zeitpunkt, Versicherungspflicht, Zoll, Verhaltnis zu CISG. Output Rechtsgutachten-Entwurf zu Gefahruebergang, Anspruchsschema. Abgrenzung: CISG Anwendbarkeit siehe cisg-prüfen; IPR siehe internationales-privatrecht. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/urteilsbauer-relationsmacher/skills/incoterms-und-gefahruebergang |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | cross-jurisdiction |
| practice | commercial |
| language | de |
Incoterms und Gefahrübergang
Die Incoterms (International Commercial Terms) der Internationalen Handelskammer (ICC) regeln Lieferort, Gefahrübergang, Kostenverteilung und Versicherungspflichten.
Triage zu Beginn
- Welche Incoterms-Klausel wurde vereinbart — Fassung 2020, 2010 oder älter?
- Welcher Lieferort ist im Vertrag benannt (Ort muss bei DAP, DDP, FCA genau angegeben sein)?
- Wurde die Klausel wirksam einbezogen (AGB-Recht, Einbeziehungsvereinbarung)?
- Hat ein Gefahrübergang stattgefunden — wann und wo?
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- Art. 31 CISG — Lieferpflicht (Lieferort ohne Vereinbarung)
- Art. 67 CISG — Gefahrübergang bei Versendungskauf
- Art. 68 CISG — Gefahrübergang bei auf dem Transport verkaufter Ware
- § 269 BGB — Leistungsort
- § 346 HGB — Handelsgebräuche
- § 305 ff. BGB — AGB-Einbeziehung (bei B2C-Geschäften)
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Schritt-für-Schritt-Workflow
- Klausel identifizieren: Welche Klausel, welche Fassung? Im Vertrag oder AGB?
- Wirksame Einbeziehung prüfen: B2B: Handelsbrauch (§ 346 HGB) oder vertragliche Vereinbarung; B2C: strenge Einbeziehungsvoraussetzungen (§ 305 Abs. 2 BGB).
- Gefahrübergang bestimmen: Wann und wo ist Gefahr übergegangen? (Klauselspezifisch.)
- Schadensort nach Gefahrübergang: Wer trägt den Verlust/die Beschädigung?
- Verhältnis zu CISG: Incoterms konkretisieren Art. 31, 67 CISG — keine eigenständige Rechtsquelle, sondern Vertragsklausel.
Output-Template
Adressat: Entscheidungsgründe — Tonfall: sachlich-juristisch
## Incoterms / Gefahrübergang
Die Parteien haben die Klausel [KLAUSEL, z.B. FOB Hamburg, Incoterms 2020] vereinbart.
**Einbeziehung:** Die Klausel wurde wirksam einbezogen durch [Vertragstext / Handelsbrauch § 346 HGB].
**Gefahrübergang:** Die Gefahr ist auf den Käufer übergegangen am [DATUM] mit [Verladung im Hafen
Hamburg / Bereitstellung im Werk / Übergabe an Frachtführer in ...].
**Folge:** Der [Schaden / Verlust] am [DATUM] nach Gefahrübergang liegt im Risikobereich des Käufers.
Aktuelle Fassung