| name | marktabgrenzung-kontextanalyse |
| title | Marktabgrenzung — Kontextanalyse |
| description | Verfahren beginnt und Verfahrensart und Parteistellung muessen bestimmt werden bevor die Marktabgrenzung-Analyse starten kann. Identifiziert Verfahrensart Fusionskontrolle Kartellverbot Missbrauchsverfahren und Zielrichtung der Marktabgrenzung. Normen FKVO 139/2004 Art. 101 102 AEUV §§ 1 18 19 35 GWB. Prüfraster ergebnisgetriebene Argumentation Parteistellung methodische Vorentscheidungen prozessualer Kontext. Output Kontext-Analysememo mit Verfahrensart Parteiposition und Routing-Empfehlung für Folge-Skills. Abgrenzung: gesamtbewertung-tragfähigkeit für Gesamturteil nach der Analyse. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/kartellrecht-marktabgrenzung-pruefung/skills/marktabgrenzung-kontextanalyse |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.1 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | antitrust |
| language | de |
Marktabgrenzung — Kontextanalyse
Zweck
Bevor die sachliche und räumliche Marktabgrenzung inhaltlich geprüft werden kann, muss ihr Entstehungskontext verstanden werden. Marktdefinitionen sind selten neutral: Sie werden von Parteien strategisch eingesetzt, um Marktanteile zu verkleinern (wenn Marktbeherrschung droht) oder zu vergrößern (wenn Effizienzgründe vorgebracht werden).
Analyse-Schritte
1. Verfahrensart bestimmen
| Verfahren | Relevante Norm | Primärziel der Marktabgrenzung |
|---|
| Fusionskontrolle | FKVO 139/2004 / §§ 35 ff. GWB | Marktanteilsschwellen und SIEC-Test |
| Kartellverbot | Art. 101 AEUV / § 1 GWB | Wettbewerbsbeschränkung bewirkt/bezweckt |
| Missbrauchsverbot | Art. 102 AEUV / §§ 19–20 GWB | Marktbeherrschungsnachweis |
| BKartA-Sektoruntersuchung | § 32e GWB | Strukturanalyse ohne konkretes Verfahren |
2. Wer hat die Marktabgrenzung vorgelegt?
- Eigenes Team: Welches Ergebnis soll gestützt werden? Fusionszulässigkeit (weiter Markt gewünscht) oder Missbrauchsabwehr (enger Markt zu vermeiden)?
- Gegnerische Partei: Gegensätzliche Interessenlage identifizieren.
- Wettbewerbsbehörde (BKartA, Kommission, NCA): Prüfung auf methodische Konsistenz und Abweichungen von Präzedenzfällen.
3. Prüfung auf ergebnisgetriebene Argumentation
Indizien für Ergebnisorientierung:
- Markt wird ohne ökonomische Begründung sehr eng/weit definiert.
- Kundendaten und Elastizitäten fehlen, stattdessen nur funktionale Beschreibungen.
- Präzedenzfälle werden selektiv zitiert oder ohne Kontext übertragen.
- SSNIP-Test wird übergangen oder die Preissteigerung wird außerhalb des Rahmens 5–10 Prozent gewählt.
- Angebotsseitige Substitution wird als Argument für breiten Markt eingesetzt, ohne Kurzfristigkeitscheck.
4. Dokumentation
Verfahrensart: [Fusionskontrolle / Kartell / Missbrauch]
Vorleger der Abgrenzung: [Eigenes Team / Gegner / Behörde]
Erkennbare Zielrichtung: [Markt enger / weiter als plausibel]
Ergebnisorientierungs-Score: [gering / mittel / hoch]
Begründung: [...]
5. Überleitung
Der Output dieser Kontextanalyse fließt in alle nachfolgenden Prüfungsschritte ein. Er bestimmt die Prüfungsintensität und die Richtung der Alternativdefinitionen (Skills alternative-marktdefinition-eng und ).