| name | ausloesendes-ereignis-erfassen |
| title | Auslösendes Ereignis erfassen |
| description | Erfasst den Anlass der Fortbestehensprognose. Typische Auslöser sind Hinweis des Steuerberaters nach § 102 StaRUG Hinweis des Wirtschaftsprüfers Bekanntwerden negativen Eigenkapitals Bilanzaufstellung mit negativem EK Liquiditaetsengpass Gesellschafterhinweis eigene Sorge des Geschäftsführers. Dokumentiert Anlass Datum Hinweisgeber Mitteilungsform. Wichtig für spaeteren Nachweis dass der Geschäftsführer auf Insolvenzanzeichen rechtzeitig reagiert hat (Haftungsfrage § 15b InsO). |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fortbestehensprognose/skills/ausloesendes-ereignis-erfassen |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | bankruptcy |
| language | de |
Auslösendes Ereignis erfassen
Zweck
Die Fortbestehensprognose ist kein Selbstzweck — sie ist die Antwort auf einen konkreten Anlass. Der Anlass wird dokumentiert weil er Beweis ist: bei späteren Haftungsfragen (§ 15b InsO, § 43 GmbHG, § 826 BGB ggue Gläubigern) zeigt die Dokumentation dass der Geschäftsführer zeitnah auf Anzeichen reagiert hat.
Typische Auslöser
1. Hinweis des Steuerberaters nach § 102 StaRUG
Seit 01.01.2021 hat der Steuerberater eine Hinweispflicht: wenn ihm bei der Bilanzaufstellung Anhaltspunkte für einen möglichen Insolvenzeröffnungsgrund auffallen muss er den Mandanten darauf hinweisen.
- Datum des Hinweises (schriftlich / mündlich / im Gespräch)
- Wortlaut wenn schriftlich
- Konkrete Anhaltspunkte die der StB genannt hat
- Quittierung des Hinweises durch den Mandanten
2. Hinweis des Wirtschaftsprüfers
Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften (mittelgroße oder große KapGes nach § 267 HGB) kann der Prüfer im Rahmen des Jahresabschlusses einen Hinweis zur Going-Concern-Annahme geben oder den Bestätigungsvermerk einschraenken oder versagen.
3. Eigene Feststellung bei der Bilanzaufstellung
- Eigenkapital negativ (Aktiva kleiner als Passiva).
- Wesentliche stille Lasten im Status (z. B. Pensionsrückstellungen außerbilanziell).
- Erhebliche außergewöhnliche Verluste im laufenden Geschäftsjahr.
4. Liquiditätsengpass
- Mahnungen Gerichtsbeschlüsse oder Zahlungsverzug bei wesentlichen Gläubigern.
- Kreditlinie ausgeschoepft Kontoüberziehung.
- Lohn- und Gehaltszahlungen knapp.
- Steuer- und Sozialversicherungsabgaben nicht puenktlich.
5. Gesellschafterhinweis
- Brief oder E-Mail des Gesellschafters mit Sorge über Lage.
- Gesellschafterbeschluss zur Prüfung der Fortbestehensprognose.
6. Eigene Sorge des Geschäftsführers
- Subjektive Wahrnehmung dass die Lage kritisch wird.
- Wichtig: auch ohne externen Hinweis muss der Geschäftsführer aktiv prüfen — Sorgfaltspflicht § 43 GmbHG, § 93 AktG.
7. Externes Ereignis
- Wegfall Hauptkunde.
- Kreditlinien-Kündigung der Bank.
- Markteinbruch.
- Insolvenz eines wesentlichen Lieferanten / Abnehmers.
Dokumentation
fall-id: