| name | inso-kongruente-deckung-130 |
| title | Kongruente Deckung — § 130 InsO |
| description | Kongruente Deckungsanfechtung nach § 130 InsO prüfen: geschuldete Sicherung oder Befriedigung, Drei-Monats-Zeitraum vor Insolvenzantrag oder Handlung nach Antrag, Zahlungsunfähigkeit, Kenntnis oder zwingende Kenntnisumstände, Margensicherheiten-Ausnahme, Abgrenzung zu § 131 und § 142 InsO. Output: beleggestützte Anspruchsmatrix. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-kongruente-deckung-130 |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | bankruptcy |
| language | de |
Kongruente Deckung — § 130 InsO
Triage — kläre vor der Prüfung
- Konnte der Gläubiger die Sicherung oder Befriedigung in dieser Art und zu dieser Zeit beanspruchen?
- Wurde die Handlung in den letzten drei Monaten vor dem Eröffnungsantrag oder nach dem Antrag vorgenommen?
- War der Schuldner zum Zeitpunkt der Handlung zahlungsunfähig?
- Kannte der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit oder den Eröffnungsantrag?
- Kann die Kenntnis aus Umständen abgeleitet werden, die zwingend auf Zahlungsunfähigkeit oder Antrag schließen lassen?
- Greift die Margensicherheiten-Ausnahme in § 130 Abs. 1 S. 2 InsO?
- Ist § 142 InsO als Bargeschäftsverteidigung zu prüfen?
Zentrale Normen
§ 130 InsO — § 129 InsO — § 131 InsO — § 138 InsO — § 140 InsO — § 142 InsO — § 143 InsO — § 17 InsO.
Gesetzliche Struktur
§ 130 Abs. 1 InsO betrifft kongruente Deckungen: Der Gläubiger erhält eine Sicherung oder Befriedigung, die er beanspruchen konnte.
| Fall | Zeitraum | Zusatzvoraussetzung |
|---|
| § 130 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InsO | letzte drei Monate vor Eröffnungsantrag | Schuldner zahlungsunfähig und Gläubiger kannte Zahlungsunfähigkeit |
| § 130 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO | nach Eröffnungsantrag | Gläubiger kannte Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnungsantrag |
| § 130 Abs. 2 InsO | Kenntnisersatz | Kenntnis zwingender Umstände genügt |
| § 130 Abs. 3 InsO | nahestehende Person | Kenntnis wird vermutet |
Alte Merksätze, nach denen im letzten Monat keine Kenntnis erforderlich sei, gehören zu § 131 InsO und dürfen nicht auf § 130 InsO übertragen werden.
Abgrenzung
| Frage | Wenn ja | Wenn nein |
|---|
| Leistung war geschuldet und fällig? | § 130 InsO möglich | § 131 InsO prüfen |
| Sicherung war vertraglich vorab vereinbart? | eher § 130 InsO | nachträgliche Sicherheit oft § 131 InsO |
| Austausch gleichwertig und unmittelbar? | § 142 InsO prüfen | Deckungsanfechtung bleibt offen |
| längerer Zeitraum oder Vorsatzindizien? | § 133 InsO zusätzlich prüfen | bei drei Monaten bleiben §§ 130/131 Hauptpfad |
Kenntnisprüfung