Welcher Vertragstyp — BGB-Bauvertrag § 650a BGB (seit 01.01.2018), Verbraucherbauvertrag § 650i ff. BGB oder VOB/B-Bauvertrag? Bei VOB/B: wirksam als Ganzes einbezogen?
Was ist der konkrete Anlass des Nachtrags — Änderung Werkerfolg (§ 650b Abs. 1 Nr. 1 BGB) oder zusätzliche Leistung notwendig (§ 650b Abs. 1 Nr. 2 BGB)?
Liegt eine schriftliche Anordnung des Auftraggebers vor? Wurden Verhandlungen über Vergütungsanpassung aufgenommen?
Ist die 30-Tage-Verhandlungsfrist für Eilantrag § 650d BGB bereits abgelaufen?
Welche konkreten Mehrkosten entstehen (Material, Lohn, Geräte, Bauzeitverlängerung)?
Wurde Behinderungsanzeige nach § 6 Abs. 1 VOB/B / analog § 642 BGB rechtzeitig gestellt?
Gibt es Kalkulationsunterlagen aus dem Ursprungsangebot für die Kostenbasis nach § 2 Abs. 5 VOB/B?
Besteht Eilbedürftigkeit — drohende Insolvenz Auftraggeber, Fertigstellungstermin überschritten, Subunternehmer unter Zeitdruck?
Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Norm
Inhalt
§ 650a BGB
BGB-Bauvertrag — Schriftformempfehlung; Abgrenzung zu Werkvertrag §§ 631 ff.
§ 650b BGB
Anordnungsrecht Besteller — Änderung des vereinbarten Werkerfolgs (Nr. 1) oder notwendige Leistungsänderung (Nr. 2); Verhandlungspflicht; Zumutbarkeit
§ 650c BGB
Vergütungsanpassung — auf Basis tatsächlicher Kosten; 80-Prozent-Abrechnungsrecht Abs. 3 ohne Einigung
§ 650d BGB
Gerichtlicher Eilantrag — einstweilige Verfügung; ab 30 Tage erfolglosen Verhandlungen; Eilbedürftigkeit
Annahmeverzug Besteller — Entschädigung ohne Verschuldensnachweis bei Mitwirkungspflichtverletzung
§ 313 BGB
Wegfall Geschäftsgrundlage — bei außergewöhnlichem Kostensprung (selten anwendbar)
§ 2 Abs. 5 VOB/B
Mehrvergütung bei Änderung des Bauentwurfs — Kalkulation aus ursprünglichem Angebot
§ 2 Abs. 6 VOB/B
Vergütung für nicht beauftragte Leistungen — Zustimmungspflicht AG
§ 2 Abs. 7 VOB/B
Einheitspreisvertrag — Masseänderungen; Preisanpassungsrecht bei > 10 % Abweichung
§ 6 Abs. 1 VOB/B
Behinderungsanzeige — schriftlich, unverzüglich; Voraussetzung für Anspruch
§ 6 Abs. 2 VOB/B
Bauzeitverlängerung um Behinderungsdauer plus Anlaufzeit
§ 6 Abs. 6 VOB/B
Schadensersatz bei Verschulden des Auftraggebers — inkl. entgangener Gewinn
Leitentscheidungen (Stand 05/2026)
Wichtige Linien (jedes Aktenzeichen vor Ausgabe ueber dejure.org / bundesgerichtshof.de mit Datum und Norm verifizieren):
BGH VII. Zivilsenat: Mehrvergütung VOB/B § 2 Abs. 5 / Abs. 6 — Tendenz seit 2019 zur Berechnung auf Grundlage der tatsaechlich erforderlichen Kosten zuzueglich angemessener Zuschlaege (Aufgabe einer rein „vorkalkulatorischen" Preisfortschreibung). Konkretes Eckurteil (BGH 08.08.2019) vor Ausgabe ueber bundesgerichtshof.de mit Aktenzeichen verifizieren.
BGH zum BGB-Bauvertrag § 650c BGB seit 2018: Berechnung der Mehrverguetung primaer kostenorientiert (tatsaechliche Selbstkosten + AGK + WuG); Wahlrecht des AN auf Urkalkulationsabgleich nur bei nachgewiesenem Auseinanderfallen — vor Ausgabe konkrete Entscheidung verifizieren.
Behinderungsanzeige § 6 VOB/B: stehende Rspr. fordert konkrete Behinderungsursache, Beginn und voraussichtliche Dauer; Pauschalhinweis genuegt nicht — OLG-Linien siehe oeffentliche Entscheidungsdatenbanken der OLG (z. B. olg-duesseldorf.nrw.de).
Live-Verifikation Pflicht ueber dejure.org / bundesgerichtshof.de / olg-...nrw.de bzw. die jeweilige Landesjustiz-Datenbank.
Prüfschema — Nachtragsanspruch im Überblick
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
Schritt
Prüfpunkt
Norm
Folge
1
BGB-Bauvertrag oder VOB/B?
§§ 650a, 305 BGB
Anwendbares Regelwerk
2
Änderungsanordnung des AG schriftlich?
§ 650b Abs. 1, § 650a BGB
Schriftlichkeit Voraussetzung
3
Zumutbarkeit für AN?
§ 650b Abs. 1 Satz 2 BGB
AN kann verweigern bei Unzumutbarkeit
4
Verhandlungen über Vergütungsanpassung aufgenommen?
§ 650b Abs. 2 BGB
Pflicht zur Verhandlung vor Eilantrag
5
Einigung über Nachtragsvergütung?
§ 650c BGB
Schriftliche Vereinbarung; sonst 80-%-Recht
6
Keine Einigung — 80-%-Abrechnungsrecht genutzt?
§ 650c Abs. 3 BGB
AN kann 80 % abrechnen; AG zahlt Vorbehalt
7
Eilantrag nach 30 Tagen § 650d BGB?
§ 650d BGB
Einstweilige Verfügung auf vorläufige Vergütung
8
Behinderungsanzeige § 6 VOB/B / § 642 BGB?
§ 6 Abs. 1 VOB/B
Ohne Anzeige Verlust Bauzeitverlängerung
9
Verjährung Vergütungsanspruch?
§ 195 BGB (3 Jahre)
Klage oder Mahnbescheid vor Fristablauf
Schritt 1 — Vertragsgrundlage und Anordnungsrecht
BGB § 650b — Zwei-Tatbestände-System
Tatbestand 1 (§ 650b Abs. 1 Nr. 1 BGB): Besteller ordnet Änderung des vereinbarten Werkerfolgs an.
AN kann Ausführung verweigern wenn betriebsorganisatorisch oder technisch unzumutbar
Ablehnungserklärung schriftlich und unverzüglich
Beispiele: Leistung technisch nicht machbar; Kapazitäts-Überbelastung
VOB/B § 2 Abs. 5 — Parallelregelung
Anwendbar bei wirksam einbezogener VOB/B
Mehrvergütung bei Änderung des Bauentwurfs
Basis: Kalkulationsgrundlagen des ursprünglichen Angebots
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Schritt 2 — Vergütungsberechnung § 650c BGB
Berechnungsmethoden im Überblick
Methode
Anwendung
Grundlage
Kostenbasierte Berechnung
BGB-Bauvertrag § 650c Abs. 1
Tatsächliche Selbstkosten + AGK + WuG
Kalkulationsbasierte Berechnung
VOB/B § 2 Abs. 5
Kalkulationslinie Ursprungsangebot
80-%-Abrechnung
§ 650c Abs. 3 BGB bei Nicht-Einigung
80 % des angebotenen Nachtragspreises
Kalkulations-Positionen (Selbstkosten-Berechnung)
Nachtragsposition — Selbstkostenkalkulation
I. Lohnkosten
Stundenanzahl: [X] h
Stundensatz brutto: EUR [Y]/h (inkl. SV-Anteile + Zulagen)
Gesamt: EUR [A]
II. Materialkosten
Einkaufspreise: EUR [B] netto
Lager-/Handlingszuschlag [5–10 %]: EUR [C]
Gesamt: EUR [D]
III. Gerätekosten
Mietkosten/AfA: EUR [E] (Geräteliste)
Betriebskosten: EUR [F]
Gesamt: EUR [G]
IV. Nachunternehmerkosten
NU-Angebot netto: EUR [H]
Verwaltungszuschlag [5 %]: EUR [I]
Gesamt: EUR [J]
V. Allgemeine Geschäftskosten (AGK)
Prozentsatz aus Ursprungsangebot: [X]%
Basis: I+II+III+IV = EUR [K]
AGK [X]%: EUR [L]
VI. Wagnis und Gewinn (WuG)
Prozentsatz aus Ursprungsangebot: [X]%
WuG: EUR [M]
GESAMTNETTO: EUR [Summe]
USt 19%: EUR [Summe]
GESAMTBRUTTO: EUR [Summe]
Massenänderung VOB/B § 2 Abs. 7
Bei > 10 % Mengenabweichung einer Position: Preisanpassungsrecht
Auf Antrag einer der Parteien
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Schadenersatzanspruch § 6 Abs. 6 VOB/B bleibt bei Verschulden AG bestehen
§ 642 BGB — Annahmeverzug (BGB-Vertrag):
AG kommt in Annahmeverzug wenn Mitwirkung unterbleibt
Besonderheit: § 650d BGB schließt für Baurechtsstreitigkeiten den Verfügungsgrund der Dringlichkeit nicht aus — eigene Tatbestandsvoraussetzungen.
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
Konstellation
Empfohlener Weg
Standard — Nachtragsanspruch nach § 650b BGB oder VOB/B geltend machen
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatz-Bausteine
Behinderungsanzeige § 6 Abs. 1 VOB/B
An die [Auftraggeberin / Bauleitung]
Bauvorhaben [Objekt] Vertrag-Nr. [Nr.]
Behinderungsanzeige § 6 Abs. 1 VOB/B
[Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht des Auftragnehmers zeigen wir
folgende Behinderung der Bauausführung an:
I. Sachverhalt
Beginn der Behinderung: [Datum, Uhrzeit]
Ursache: [konkrete Beschreibung — z.B. fehlende
Planlieferung Ausführungsplan Nr. XX,
nicht fertiggestelltes Vorgewerk Gewerk Y,
Anordnung Auftraggeber vom [Datum]]
Betroffenes Gewerk: [Bezeichnung]
Auswirkung: Vollständiger Stillstand / Teilstillstand
II. Voraussichtliche Folgen
1. Bauzeitverlängerung voraussichtlich [Anzahl] Werktage (§ 6 Abs. 2 VOB/B)
2. Stillstandskosten Personal [Anzahl] Arbeitnehmer × [Tagessatz]
3. Vorhaltekosten Geräte [Beschreibung]
4. Beschleunigungsmaßnahmen ggf. erforderlich
III. Forderungen
Wir behalten uns Geltendmachung von Bauzeitverlängerung und
Mehrvergütung gemäß § 6 Abs. 2 und Abs. 6 VOB/B ausdrücklich vor.
Das Nachtragsangebot wird gesondert eingereicht.
Wir bitten um umgehende Beseitigung der Behinderungsursache
und Rückmeldung bis [Datum].
Anlagen: Bautagebuchauszug, Fotodokumentation, Bauablaufplan SOLL/IST
Verhindert Streit über Verhandlungsbeginn und 30-Tage-Frist
Bautagebuch
Täglich führen mit Unterschrift Bauleitung beider Seiten
Entscheidender Beweis für Behinderung und Kausalität
80-%-Recht
Bei stockenden Verhandlungen frühzeitig anwenden
Liquiditätssicherung; AG ist unter Zugzwang
Eilantrag
Bei > EUR 50.000 Nachtragssumme und stockenden Verhandlungen
§ 650d BGB als starkes Druckmittel
Rechtsprechung live prüfen
Live-Verifikation erforderlich
keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
Anschluss-Skills
fachanwalt-bau-architektenrecht-bauablauf-vbg — Behinderungsanzeige und Bauzeitverlängerung
fachanwalt-bau-architektenrecht-werkmangel-vob-bgb-pruefen — wenn Nachtragstreit mit Mangelhaftung verbunden
fachanwalt-bau-architektenrecht-abnahme-mit-vorbehalt — nach Fertigstellung
Quellen
BGB §§ 650a–650d, 650i–650v, 642
VOB/B §§ 1, 2, 6
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Aufl.
Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl.