| name | musterklauseln-it-vertrag |
| title | Musterklauseln IT-Vertrag |
| description | Musterklauseln für IT-Vertraege mit KI-Dienstleistern in Kanzleien: Anwendungsfall Kanzlei verhandelt Vertrag mit KI-Anbieter und braucht Klauseln zu Verschwiegenheit Training-Opt-out Löschpflichten und Haftung. § 43e BRAO Verschwiegenheits-Erklärung, Art. 28 DSGVO AVV, § 203 StGB Berufsgeheimnis. Prüfraster Verschwiegenheits- und § 43e-Erklärung, Training-Opt-out, Löschpflichten, Auditrrechte, Haftungsregelung, Subprozessoren-Genehmigung. Output Musterklausel-Sammlung für IT-Vertrag mit KI-Dienstleister. Abgrenzung zu Auftragsverarbeitungsvertrag-Prüfen und zu Dienstleister-Due-Diligence. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/ki-richtlinie-kanzleien/skills/musterklauseln-it-vertrag |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | contracts |
| language | de |
Musterklauseln IT-Vertrag
Jeder Vertrag mit einem KI-Dienstleister, der Mandatsdaten verarbeiten soll, muss zwei Säulen aufweisen: einen datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO und eine berufsrechtliche Vereinbarung nach § 43e BRAO. Dieser Skill stellt die wichtigsten Musterklauseln bereit.
Rechtlicher Hintergrund
§ 43e BRAO: Befugte Weitergabe von Berufsgeheimnissen an IT-Dienstleister setzt einen entsprechenden Vertrag voraus, der den Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichtet. § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB: Der Dienstleister wird als "mitwirkende Person" privilegiert und nicht wegen Geheimnisverrats bestraft, wenn eine ordnungsgemäße § 43e-Vereinbarung besteht. § 53a StPO: Zeugnisverweigerungsrecht des Dienstleisters. § 97 Abs. 2 StPO: Beschlagnahmeschutz. Art. 28 DSGVO: AVV-Pflicht. Art. 82 DSGVO: Haftung des Verantwortlichen und Auftragsverarbeiters.
Vorgehen
- Vertragsstruktur festlegen: Separater AVV nach Art. 28 DSGVO plus separater § 43e-BRAO-Vertrag (oder kombiniert in einem Dokument).
- Klauseln anpassen: Musterklauseln an den konkreten Dienstleister und die konkrete Leistung anpassen (Subprozessoren, Rechenzentrum-Standorte, Löschfristen).
- Training-Opt-out separat vereinbaren: Explizit regeln, dass der Dienstleister Eingaben nicht für das Training seiner Modelle verwendet.
- Auditrechte absichern: Recht der Kanzlei auf Prüfung der Einhaltung durch eigene Prüfer oder externe Auditoren.
- Strafrechtliche Belehrung erteilen: § 43e-BRAO-Vertrag muss auf die strafrechtliche Relevanz eines Verschwiegenheitsbruchs nach § 203 StGB hinweisen.
Vorlagentext / Bausteine
Klausel 1 — Anerkennung der Verschwiegenheitspflicht (§ 43e BRAO):
Der Auftragnehmer ist bekannt, dass die im Rahmen der zu erbringenden Dienste erhaltenen Informationen beruflichen Verschwiegenheitspflichten unterliegen können. Der Auftragnehmer erkennt alle Rechte und Pflichten aus §§ 43a und 43e BRAO an und hält alle im Rahmen der Dienste erlangten Geheimnisse im Sinne von § 203 StGB und §§ 43a, 43e BRAO streng geheim und schützt sie vor unbefugtem Zugriff durch Dritte.
Klausel 2 — Zweckbindung und Zugangsbeschränkung:
Der Auftragnehmer hat nur insoweit Zugang zu Geheimen Informationen, als dies für die Erbringung der vereinbarten Dienste erforderlich ist. Eine Nutzung für eigene Zwecke, insbesondere für das Training von KI-Modellen, ist ausdrücklich untersagt.
Klausel 3 — Training-Opt-out:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich unwiderruflich, die vom Auftraggeber eingegebenen oder hochgeladenen Inhalte (Texte, Dokumente, Prompts und Outputs) nicht zum Training oder zur Weiterentwicklung von KI-Modellen oder KI-Systemen zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch für alle Unterauftragnehmer.