| name | fehlzeit-erfassen |
| title | /arbeitsrecht:fehlzeit-erfassen |
| description | Neue Abwesenheit oder neuen Urlaubseintrag im Register anlegen – mit allen für die Fristenberechnung nach BUrlG, EFZG, MuSchG und BEEG notwendigen Informationen. Startet die Überwachung von Fristen ab dem ersten Tag. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/arbeitsrecht/skills/fehlzeit-erfassen |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | employment |
| language | de |
/arbeitsrecht:fehlzeit-erfassen
Zweck
Neue Abwesenheit in ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/urlaubsregister.yaml eintragen, sodass der Urlaub-/Fehlzeiten-Tracker alle Fristen ab Tag 1 überwacht.
Eingaben
- Mitarbeiter-Angaben (Name/ID – anonymisiert genügt)
- Abwesenheitstyp und Startdatum
~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/CLAUDE.md → Standort, Tarifvertrag
Ablauf
1. Konfiguration lesen
Standort-Fußabdruck, HRIS-Status, Tarifvertrag prüfen. Falls HRIS verbunden: Hinweis, dass Eintrag besser dort erfolgt; trotzdem im Register dokumentieren, wenn Nutzer dies wünscht.
2. Alle nötigen Informationen in einem einzigen Prompt abfragen
Kurze Angaben für den Fehlzeiteintrag:
- Mitarbeiter-ID oder Rolle (anonymisiert ist in Ordnung)
- Bundesland (bestimmt anwendbare Regeln)
- Abwesenheitstyp:
- Krankheit / Arbeitsunfähigkeit (EFZG)
- Urlaub (BUrlG)
- Mutterschutz / Beschäftigungsverbot (MuSchG)
- Elternzeit (BEEG)
- Pflegezeit (PflegeZG)
- Sonstiges
- Startdatum der Abwesenheit
- Voraussichtliches Rückkehrdatum (falls bekannt – leer lassen wenn unbekannt)
- Bei Elternzeit: Hat die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter die Elternzeit schriftlich angemeldet? Anmeldedatum?
- Bei Krankheit: Gleiche Erkrankung wie in zurückliegenden 12 Monaten? (für EFZG-Neuanspruchs-Berechnung)
- Schwangerschaft/Entbindung: Errechneter Entbindungstermin (für MuSchG-Fristen)
3. Fristen automatisch berechnen
Je nach Abwesenheitstyp:
Krankheit (EFZG):
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- BEM-Prüfdatum: ab 6-wöchiger AU innerhalb von 12 Monaten (§ 167 Abs. 2 SGB IX)
- Wenn gleiche Erkrankung: Neuer EFZG-Anspruch? Letzter AU-Zeitraum prüfen.
Urlaub (BUrlG):
- Verfallsdatum: 31.12. des laufenden Jahres (§ 7 Abs. 3 S. 1 BUrlG) bzw. 31.03. des Folgejahres bei Übertragung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.