| name | kueschk-abfindung-faustformel-und-spannweite |
| title | Abfindung: Faustformel und Spannweite |
| description | Abfindung Kündigungsschutzklage: Faustformel halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschaeftigungsjahr; Spannweite von einem Viertel bis zu einem ganzen Bruttomonatsgehalt; Einflussfaktoren; steuerliche Behandlung Fuenftel-Regelung § 34 EStG; keine gesetzliche Abfindungspflicht außer §§ 1a und 9 KSchG. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/arbeitsrecht/skills/kueschk-abfindung-faustformel-und-spannweite |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | employment |
| language | de |
Abfindung: Faustformel und Spannweite
Triage zu Beginn — kläre vor der Abfindungsberechnung
- Besteht ein gesetzlicher Abfindungsanspruch? (nur § 1a KSchG bei Verzicht auf Klage; § 9 KSchG bei Auflösungsantrag — selten)
- Wie stark ist die Rechtsposition des Arbeitnehmers? (Fehler bei BR-Anhörung / Sozialauswahl / Sonderkündigungsschutz?)
- Wie viele volle Beschäftigungsjahre liegen vor? (Halbjahre werden aufgerundet bei § 10 Abs. 3 KSchG)
- Wie hoch ist das monatliche Bruttogehalt? (inklusive regelmäßiger Zulagen)
- Sperrzeit-Risiko: Auf wessen Veranlassung wird das AV beendet? (§ 159 SGB III)
Zentrale Normen
- § 9 KSchG — Auflösungsantrag mit Abfindung (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber; selten praktiziert)
- § 10 KSchG — Abfindungshöhe: max. 12 Monatsverdienste (18 bei > 50 Jahren + > 15 Jahren; 15 bei > 55 Jahren + > 20 Jahren)
- § 1a KSchG — Abfindungsangebot bei Verzicht auf Klage: 0.5 Monatsverdienste × Beschäftigungsjahre
- § 34 EStG — Fünftel-Regelung für außerordentliche Einkünfte (Abfindungen)
- § 158 SGB III — Ruhenszeitraum bei Abfindung und vorzeitiger Beendigung (Sperrzeit-ähnlicher Effekt)
- § 159 SGB III — Sperrzeit bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag auf eigene Veranlassung
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
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Die Faustformel
Die in der Praxis häufig verwendete Faustformel lautet:
Halbes Bruttomonatsgehalt pro vollem Beschäftigungsjahr
Beispiel:
- Beschäftigungszeit: 8 Jahre
- Bruttomonatsgehalt: 3500 Euro
- Faustformel-Abfindung: 8 × 0.5 × 3500 = 14000 Euro brutto
Was zählt als Bruttomonatsgehalt?
Alle regelmäßigen Entgeltbestandteile: Grundgehalt + Zulagen + 1/12 Jahressonderzahlungen (soweit regelmäßig).
Spannweite in der Praxis
Die Faustformel ist kein Gesetz — sie ist ein Verhandlungsausgangspunkt:
| Situation | Typische Spannweite pro Beschäftigungsjahr |
|---|
| Starke Arbeitgeberposition (KSchG kaum anwendbar) | 0.25 bis 0.5 Bruttomonatsgehälter |