| name | kueschk-kammertermin-sprechzettel |
| title | Kammertermin: Sprechzettel für die Hauptverhandlung |
| description | Kammertermin Hauptverhandlung im Kündigungsschutzprozess: Sprechzettel mit Anträgen und Reaktionsmustern; Beweismittel-Reihenfolge; Zeugenvernehmung; Auftreten bei Urteilsverkündung; Prozessleitung durch Vorsitzenden. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/arbeitsrecht/skills/kueschk-kammertermin-sprechzettel |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | employment |
| language | de |
Kammertermin: Sprechzettel für die Hauptverhandlung
Triage zu Beginn — kläre vor dem Kammertermin
- Liegt die Klageerwiderung des Arbeitgebers vor? Hat der Mandant darauf repliziert?
- Welche Beweismittel sind für den Kammertermin vorzubereiten? (Urkunden, Zeugen)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Ist ein Auflösungsantrag nach § 9 KSchG zu erwägen?
- Was ist das Vergleichsminimum des Mandanten?
Zentrale Normen
- § 57 ArbGG — Kammertermin; Vollbesetzung mit zwei ehrenamtlichen Richtern
- § 56 ArbGG — Vorbereitung des Kammertermins; Hinweispflichten des Vorsitzenden
- § 58 ArbGG — Beweisaufnahme; Zeugenvernehmung nach ZPO-Grundsätzen
- § 60 ArbGG — Urteilsverkündung; Urteilsfrist
- § 9 KSchG — Auflösungsantrag des Arbeitnehmers (bis Schluss der letzten mündlichen Verhandlung)
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Aktuelle Rechtsprechung
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Zweck
Konnte im Gütetermin keine Einigung erzielt werden, folgt der Kammertermin als Hauptverhandlung. Im Kammertermin entscheidet die Kammer (Vorsitzender + zwei ehrenamtliche Richter) über die Klage. Dieser Skill bereitet den Arbeitnehmer auf diesen Termin vor.
Was ist der Kammertermin?
- Hauptverhandlung mit vollständiger Kammer (§ 57 ArbGG)
- Kammer besteht aus: 1 Berufsrichter (Vorsitzender) + 1 ehrenamtlicher Richter Arbeitgeberseite + 1 ehrenamtlicher Richter Arbeitnehmerseite
- Hier werden Anträge gestellt, Beweise erhoben, Zeugen vernommen
- Am Ende: Urteil oder weiterer Vergleich
Ablauf des Kammertermins
- Aufruf der Sache — Parteien melden sich: "Kläger/Klägerin erschienen"