| name | kollegialitaetsgebot-pruefung |
| title | Kollegialitätsgebot-Prüfung |
| description | E-Mail auf Einhaltung des Kollegialitätsgebots gegenüber Kollegen und Kolleginnen prüfen. § 43a Abs. 3 BRAO § 26 BORA Kollegialität. Prüfraster: kollegiale Formulierungen fehlende Abwertungen sachliche Kritik professioneller Umgangston. Output: Kollegialitäts-Prüfprotokoll Korrekturvorschlaege. Abgrenzung: nicht für Mandantenkommunikation. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/email-umformulierer-berufsrecht/skills/kollegialitaetsgebot-pruefung |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | general |
| language | de |
Kollegialitätsgebot-Prüfung
Dieser Skill prüft Korrespondenz gezielt auf Einhaltung des anwaltlichen Kollegialitätsgebots nach § 25 BORA. Der kollegiale Umgang unter Rechtsanwälten ist nicht nur eine Frage des guten Tons, sondern eine berufsrechtliche Pflicht, deren Verletzung zu Rüge- oder Ahndungsverfahren führen kann.
Triage zu Beginn
- Wer ist Adressat des Schreibens: Kollege direkt, Mandant ueber den Kollegen oder Gericht?
- Bezieht sich die Aeusserung auf fachliche Kritik (zulaessig) oder auf persoenliche Eigenschaften (unzulaessig)?
- Ist die Aeusserung ueber den Kollegen notwendig fuer den sachlichen Inhalt des Schreibens?
- Hat die Gegenseite ihrerseits das Kollegialitaetsgebot verletzt — und verleitet das zur Erwiderung?
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- § 25 BORA — Kollegialitaetsgebot
- § 43a Abs. 3 BRAO — Sachlichkeitsgebot als Grundlage des Kollegialitaetsgebots
- § 12 BORA — Direktkontaktverbot: kein Schreiben an Mandanten des Kollegen ohne Einwilligung
- § 43b BRAO — Werbeverbot: keine herabsetzenden Vergleiche mit Kollegen in Aussenkommunikation
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Das Kollegialitätsgebot nach § 25 BORA
§ 25 BORA verpflichtet Rechtsanwälte zu gegenseitiger Rücksichtnahme und einem fairen Umgang auch in streitigen Situationen. Das bedeutet konkret: keine persönlichen Angriffe auf den Kollegen (auch wenn der Mandant das wünscht), keine Herabsetzung der fachlichen Leistung ohne sachliche Grundlage, keine Unterstellungen über persönliche Motive. Das Kollegialitätsgebot gilt nicht nur in der Kommunikation von Anwalt zu Anwalt, sondern auch in Mandantenanschreiben, wenn darin über den gegnerischen Kollegen gesprochen wird.
Zulässige vs. unzulässige Kritik an Kollegen
Zulässig ist sachlich begründete Kritik: "Der Schriftsatz Ihres Kollegen enthält keine ausreichende Auseinandersetzung mit der BGH-Rechtsprechung zu XY." Unzulässig ist persönliche Herabsetzung: "Ihr unfähiger Anwalt hat die Frist versäumt." Zulässig ist die Beschreibung eines Verfahrensfehlers: "Die Klagefrist wurde nicht gewahrt." Unzulässig ist die Qualifikation als persönliches Versagen: "Ihr Anwalt hat sein Handwerk nicht gelernt."