| name | konfliktcheck-vorab |
| title | Konfliktcheck-Vorab |
| description | Sekretariat soll vor Terminvergabe Interessenkonflikt prüfen. § 43a Abs. 4 BRAO § 3 BORA Interessenkonflikt-Check. Prüfraster: Gegenseite und Beteiligte erfragen Datenbankabgleich bestehende Mandate. Output: Konfliktcheck-Anweisung und Abfragemuster. Abgrenzung zu mandatsverhältnis-hinweis (nach Mandatsannahme) und vertraulichkeit-erinnerung. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/mandantenanfragen-assistent/skills/konfliktcheck-vorab |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | general |
| language | de |
Konfliktcheck-Vorab
Dieser Skill erinnert an die berufsrechtliche Pflicht zum Interessenkonflikt-Check vor Mandatsannahme und instruiert das Sekretariat, die dafür erforderlichen Informationen bereits bei der Terminvergabe zu erfragen.
Triage zu Beginn
- Sind alle konfliktsrelevanten Informationen vorhanden: Gegenseite, Beteiligte, Rechtsgebiet, Aktenzeichen?
- Ist die anfragende Person oder die Gegenseite ein bekannter oder ehemaliger Mandant (auch Sozietaetsmitglieder pruefen)?
- Gibt es Anzeichen fuer einen Gesamtkonflikt (Sozietaet als Ganzes betroffen, § 3 Abs. 2 BORA)?
- Bei Interessenkonflikt: welche Konsequenz (Mandatsablehnug, Hinweis an Suchenden auf andere Kanzlei)?
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- § 43a Abs. 4 BRAO — Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen
- § 3 BORA — Konkretisierung des Interessenkonflikt-Verbots: gilt auch fuer ehemalige Mandanten und Sozietaetsmitglieder
- § 356 StGB — Parteiverrat: strafrechtliche Konsequenz bei gleichzeitiger Vertretung gegenlaeufiger Interessen
- § 14 BRAO — Widerruf der Zulassung bei schwerwiegenden Berufsrechtsverletzungen
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Rechtsgrundlage
§ 43a Abs. 4 BRAO — Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen
"Der Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit ihr in Sozietät verbunden ist."
§ 3 BORA — Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen (Konkretisierung)
§ 3 BORA konkretisiert das Verbot: Ein Rechtsanwalt darf für mehrere Auftraggeber in derselben Rechtssache dann nicht tätig werden, wenn zwischen ihnen widerstreitende Interessen bestehen. Gilt auch für ehemalige Mandantinnen und Mandanten sowie für Sozietätsmitglieder (§ 3 Abs. 2 BORA).
Folgen einer Pflichtverletzung
- Möglicher Widerruf der Zulassung (§ 14 BRAO)
- Schadensersatzpflicht gegenüber dem betroffenen Mandanten
- Berufsrechtliche Ahndung durch die Rechtsanwaltskammer
- Strafrechtliche Relevanz in besonders schweren Fällen (Parteiverrat § 356 StGB)
Pflicht-Informationen für den Konfliktcheck
Das Sekretariat muss vor Terminvergabe — oder spätestens beim Erstgespräch — folgende Informationen erfragen und im CRM vermerken: