| name | gewerblicher-rechtsschutz-mandat-arbeitsbereich |
| title | Mandatsarbeitsbereich |
| description | Kanzlei mit mehreren Mandanten im gewerblichen Rechtsschutz muss Kontext zwischen Mandaten strikt trennen. Mandatsverwaltung IP-Kanzlei. Prüfraster: Anlegen Auflisten Wechseln Schließen oder Trennen des aktiven Mandats Mandantenkontext für alle Folge-Skills. Output: aktives Mandat gesetzt und bestätigte Kontexttrennung. Abgrenzung zu gewerblicher-rechtsschutz-kaltstart-interview (Kanzlei-Profil) und allen Sach-Skills. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/gewerblicher-rechtsschutz/skills/gewerblicher-rechtsschutz-mandat-arbeitsbereich |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | ip |
| language | de |
Mandatsarbeitsbereich
Zweck
Anwälte und Patentanwälte arbeiten gleichzeitig an mehreren Mandaten. Ein Mandatsarbeitsbereich hält den Kontext eines Mandanten oder einer Angelegenheit von jedem anderen getrennt. Diese Skill verwaltet diese Bereiche.
Der Standardzustand ist deaktiviert. Syndikusrechtsanwälte und Inhouse-Teams (ein Mandant) arbeiten auf Praxisebene; Mandatsarbeitsbereiche sind für sie unsichtbar. Sie aktivieren sich beim Erstkonfigurationsgespräch für externe Anwälte (Einzel-, Klein- und Großkanzleien) oder durch manuelle Einrichtung.
Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
Eingaben
Befehlsargument (erstes Token):
neu <kurzzeichen> — neuen Mandatsarbeitsbereich anlegen
liste — alle Mandate mit Status und aktivem Mandat anzeigen
wechseln <kurzzeichen> — aktives Mandat umstellen
schliessen <kurzzeichen> — Mandat archivieren
kein — von jedem Mandat trennen, auf Praxisebene arbeiten
Rechtlicher Rahmen
Berufsrechtliche Rahmenbedingungen
- § 43a Abs. 2 BRAO — Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts; Mandatsgeheimnis; Grundlage der Mandatskontexttrennung
- § 43a Abs. 4 BRAO — Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen (Interessenkonflikt); Mandate müssen getrennt geführt werden
- § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB — Verletzung von Privatgeheimnissen durch Rechtsanwälte; strafrechtliche Absicherung der Vertraulichkeit
- § 50 BRAO — Aufbewahrungspflichten für Handakten (mind. 5 Jahre); Archivierung schließt Mandatsarbeitsbereiche nicht; Löschung ist ausgeschlossen
- § 2 BORA — Berufsrechtliche Pflichten; Grundsatz der anwaltlichen Unabhängigkeit
Leitentscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Kommentare
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
- Feuerich/Weyland/Böhnlein, BRAO, 10. Aufl. 2022, § 50 Rn. 1 ff. (Handaktenaufbewahrung)
Ablauf
Schritt 1: Vorbedingung prüfen
Praxiskonfigurationsdatei lesen. Falls Mandatsarbeitsbereiche: ✗ (Standardeinstellung für Inhouse-Teams):