| name | falsche-wiese-warnung-bereicherung-anfechtung |
| title | Falsche-Wiese-Warnung: Bereicherung und Anfechtung |
| description | Typische Falschverortungen erkennen: Vertrag statt Bereicherung, Bereicherung statt Anfechtung, AnfG statt InsO. Normen: §§ 812 ff. BGB, AnfG, §§ 129 ff. InsO. Prüfraster: Abgrenzungsmatrix, häufige systematische Fehler, Weiterleitung. Output: Warnhinweis mit korrekter Weiterleitung zum richtigen Regelungskreis. Abgrenzung: kein eigener Anspruchsgutachter, nur Navigationshilfe. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/falsche-wiese-warnung-bereicherung-anfechtung |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.1 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | litigation |
| language | de |
Falsche-Wiese-Warnung: Bereicherung und Anfechtung
Triage — kläre vor dem Hinweis
- Hat der Nutzer einen nichtigen Vertrag als Anspruchsgrundlage für eine Rückzahlung genannt?
- Besteht ein wirksamer Rechtsgrund für die Leistung, sodass § 812 BGB tatbestandlich nicht greift?
- Ist der Nutzer Insolvenzverwalter (→ §§ 129 ff. InsO) oder Einzelgläubiger mit Titel (→ AnfG)?
- Befindet sich die Sache noch im Eigentum des Berechtigten (→ § 985 BGB vorrangig)?
- Wird Schadensersatz begehrt, obwohl es sich um Bereicherungsrecht handelt (kein Verschulden erforderlich)?
Zentrale Normen
§ 812 Abs. 1 BGB (Leistungskondiktion, Nichtleistungskondiktion) — §§ 134, 138, 142 BGB (Nichtigkeitsgründe) — §§ 129 ff. InsO (Insolvenzanfechtung) — §§ 1 ff. AnfG (Gläubigeranfechtung außerhalb InsO) — § 985 BGB (Herausgabeanspruch des Eigentümers) — § 2 AnfG (Vollstreckungstitel Voraussetzung)
Rechtsprechung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Zweck
Dieser Skill benennt die häufigsten systematischen Fehler bei der Auswahl des richtigen Regelungskreises und erklärt, warum sie das Ergebnis vollständig entwerten.
Falschverortung 1: Vertrag statt Bereicherungsrecht
Fehler: Nutzer begehrt Rückzahlung einer Leistung, stützt sich aber auf den unwirksamen Vertrag selbst.
Konsequenz: Ist der Vertrag nichtig (§§ 134, 138, 142 BGB), gewährt er keinen Rückzahlungsanspruch. Anspruchsgrundlage: §§ 812 ff. BGB.
Falschverortung 2: Bereicherungsrecht statt Anfechtung
Fehler: Die Leistung hatte einen wirksamen Rechtsgrund. Nutzer greift dennoch zu § 812 BGB.
Richtiger Pfad: Anfechtung nach AnfG oder §§ 129 ff. InsO bei Gläubigerbenachteiligung.
Falschverortung 3: AnfG statt InsO-Anfechtung