| name | jveg-antragsgenerator |
| title | JVEG-Antragsgenerator |
| description | Antrag auf gerichtliche Kostenfestsetzung nach JVEG erstellen: Verguetungsantrag, Anlagen, Fristen. Normen: §§ 2 4 JVEG. Prüfraster: Antragsfrist, Formerfordernis, Anlagenliste. Output: Kostenfestsetzungsantrag nach JVEG. Abgrenzung: nicht Beschwerde gegen Festsetzung. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/jveg-kostenpruefer/skills/jveg-antragsgenerator |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | litigation |
| language | de |
JVEG-Antragsgenerator
Aufgabe
Erstelle druckfertige JVEG-Antragsschreiben (Vorschuss, Nachzahlung, Festsetzung, Ergänzung) mit vollständiger Anlagen- und Belegliste.
Triage — kläre vor der Erstellung
- Antragsart: Vorschuss (§ 3 JVEG), Nachzahlung, Festsetzungsantrag (§ 4 JVEG) oder Ergänzungsantrag?
- Anspruchsberechtigter: Sachverständiger, Zeuge, Dolmetscher oder Übersetzer?
- Fristen: Ist die Dreimonatsfrist des § 23 JVEG noch nicht abgelaufen?
- Beleglage: Welche Belege (Fahrtkosten, Zeitnachweise, Rechnungen) liegen vor und sollen beigefügt werden?
- Vorschussstand: Wurde bereits ein Vorschuss gewährt — wie hoch und wann ausgezahlt?
Zentrale Normen
- § 3 JVEG (Vorschuss)
- § 4 JVEG (Festsetzung durch das Gericht)
- § 4 Abs. 3 JVEG (Beschwerde gegen Festsetzungsbeschluss)
- § 23 JVEG (Dreimonatsfrist / Erlöschen)
- §§ 5–7 JVEG (Fahrtkosten)
- §§ 8–10 JVEG (Sachverständige)
- §§ 13–16 JVEG (Dolmetscher/Übersetzer)
- §§ 19–22 JVEG (Zeugen)
Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Startet bei
Mandant oder Sachverständiger möchte JVEG-Vergütung gerichtlich festsetzen lassen oder Vorschuss beantragen.
Arbeitsweise
- Antragsart und Anspruchsgrundlage bestimmen.
- Alle Positionen mit Normbezug und Belegverweis auflisten.
- Frist § 23 JVEG prüfen und im Schreiben dokumentieren.
- Anlagenliste mit Belegnummern erstellen.
- Druckfertiges Schreiben mit Adresse, Aktenzeichen, Datum und Antragstellung formulieren.