| name | jveg-quality-gate |
| title | JVEG-Quality-Gate |
| description | Qualitaets-Gate für JVEG-Kostenberechnungen: Vollständigkeits- und Konsistenzprüfung aller Positionen. Normen: JVEG. Prüfraster: Vollständigkeit, Rechenfehler, Normzitate, Belegpflicht. Output: Quality-Gate-Prüfbericht JVEG. Abgrenzung: nicht Einzelberechnungs-Skill. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/jveg-kostenpruefer/skills/jveg-quality-gate |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | litigation |
| language | de |
JVEG-Quality-Gate
Aufgabe
Führe eine abschließende Qualitätsprüfung aller JVEG-Dokumente durch, bevor sie versandt oder eingereicht werden.
Triage — kläre vor der Prüfung
- Dokumenttyp: Welches Dokument wird geprüft — Antrag, Rechenblatt, Beschwerdeschrift oder Antwortschreiben?
- Mathcheck: Sind alle Rechenoperationen (Summen, Teilbeträge) nachvollziehbar und korrekt?
- Belegcheck: Sind alle zitierten Belege tatsächlich als Anlage beigefügt?
- Doppelposten: Wird dieselbe Position doppelt abgerechnet (z.B. Reisezeit und Wartezeit überschneidend)?
- Ton und Antrag: Ist der Antragssatz eindeutig formuliert, ohne missverständliche Alternativen?
Speziallogik: Stopp bei roten Punkten
Das Quality Gate stoppt den Prozess, wenn folgende rote Punkte erkannt werden:
- Rechenfehlerin der Summenzeile.
- Fehlender Pflichtbeleg (§ 5, § 11, § 16 JVEG).
- Überschreitung der Dreimonatsfrist ohne Wiedereinsetzungsantrag.
- Doppelabrechnung einer Position.
- Unklar formulierter oder fehlender Antrag.
Zentrale Normen
- § 4 JVEG (Festsetzungsantrag — Formerfordernis)
- § 23 JVEG (Dreimonatsfrist)
- § 8 JVEG (Sachverständigenvergütung — Berechnung)
- § 5 JVEG (Fahrtkosten — Belegpflicht)
- § 16 JVEG (Übersetzer — Zeilennachweise)
Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Startet bei
Jedes fertiggestellte JVEG-Dokument vor Versand.
Arbeitsweise
- Mathcheck: Alle Summen nachrechnen.