| name | jveg-sonstige-aufwendungen-belege |
| title | JVEG-Sonstige-Aufwendungen-Belege |
| description | Sonstige Aufwendungen nach § 7 JVEG prüfen und belegen: Porto, Kopierkosten, technische Geräte. Normen: § 7 JVEG. Prüfraster: Belegpflicht, angemessene Hoehe, Erstattungsfähigkeit. Output: Aufwendungsnachweis JVEG. Abgrenzung: nicht Fahrtkosten oder Übernachtung. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/jveg-kostenpruefer/skills/jveg-sonstige-aufwendungen-belege |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | litigation |
| language | de |
JVEG-Sonstige-Aufwendungen-Belege
Aufgabe
Prüfe sonstige Aufwendungen und bare Auslagen (Begleitpersonen, Kopien, Dateien, Vertretungskosten) auf Notwendigkeit, Normkonformität und Belegfähigkeit nach JVEG.
Triage — kläre vor der Prüfung
- Aufwendungsart: Kopien, Dateien, Begleitperson, Vertretungskosten oder sonstige bare Auslagen?
- Notwendigkeit: Waren die Aufwendungen für die Auftragserfüllung notwendig (Wirtschaftlichkeitsgebot)?
- Belege: Liegen Originalquittungen oder sonstige Belege vor?
- Begleitperson: Ist die Mitnahme einer Begleitperson medizinisch oder faktisch notwendig nachgewiesen?
- Normgrundlage: Ist die konkrete Aufwendung im JVEG geregelt oder nur analog zu behandeln?
Zentrale Normen
- § 7 Abs. 2 JVEG (Reisenebenkosten, bare Auslagen)
- § 12 JVEG (Nebenkosten Sachverständige: Kopien, Dateien, Lichtbilder)
- § 5 Abs. 4 JVEG (Parkkosten und Sonderreisenebenkosten)
- § 6 JVEG (Sonderfall Begleitperson bei Reise)
Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Startet bei
Rechnung enthält Positionen jenseits von Honorar, Reisezeit und Fahrtkosten.
Arbeitsweise
- Jede sonstige Position isolieren.
- Normgrundlage im JVEG bestimmen.
- Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit prüfen.
- Beleg vorhanden/fehlend markieren.
- Erstattungsfähigen Betrag berechnen.
Output-Template