| name | zvg-besitzuebernahme |
| title | Besitzerlangung und Objektaufnahme |
| description | Besitzerlangung über das Zwangsverwaltungsobjekt nach § 150 ZVG. Anwendungsfall Zwangsverwalter nimmt erstmals Besitz am Objekt und muss alle Tatsachen dokumentieren. Normen § 150 ZVG Besitzuebernahme § 151 ZVG Rechte und Pflichten § 535 BGB Mietverhältnisse. Prüfraster Vor-Ort-Termin Objektbeschreibung Nutzungen Rechte Mobilien Forderungen Lasten Ausgaben Schluessel. Output Besitzerlangungsbericht mit Objektprotokoll Fotodokumentation Schluesselliste und Meldung ans Gericht. Abgrenzung zu zvg-aktenanlage-objektcockpit und zvg-berichtswesen-gericht. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/zwangsverwaltung-zvg/skills/zvg-besitzuebernahme |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | real-estate |
| language | de |
Besitzerlangung und Objektaufnahme
Aufgabe
Führt durch den Vor-Ort-Termin zur Besitzergreifung mit Bericht nach ZwVwV.
Der Skill arbeitet freistehend. Er setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Material fehlt, fragt er gezielt nach oder erzeugt einen klar markierten Simulations- bzw. Platzhalterstand.
Startet bei
- Objekt erstmals betreten oder übernommen wird
- Schlüssel, Zustand und Mieter zu erfassen sind
- Sofortmaßnahmen wegen Gefahr oder Versicherung nötig sind
Eingaben
- Bestallung, Objektadresse, Schlüsselinfo
- Mieter- und Pächterdaten
- Fotos, Zählerstände, Versicherungen, Dienstleister
Workflow
- Termin vorbereiten - Beteiligte informieren, Zutritt, Zeugen, Kamera und Checkliste sichern.
- Objekt aufnehmen - Nutzungsart, Zustand, Drittrechte, Mobilien, Forderungen, Lasten und Ausgaben protokollieren.
- Gefahren sichern - Versicherung, Wasser, Strom, Brand, Verkehrssicherung und Notdienst prüfen.
- Bericht einreichen - Besitzerlangungsbericht ans Gericht und Nachermittlungen vormerken.
Ausgabe
- Besitzübernahmeprotokoll
- Objektzustandsbericht
- Sofortmaßnahmenliste
Qualitätsgates
- § 3 ZwVwV-Punkte vollständig abgefragt
- Fotos/Belege referenziert
- Nachermittlungen terminiert
Rote Schwellen
- akute Gefahrenstelle
- fehlende Gebäudeversicherung
- Schuldner verweigert Zugang
Interne Vorlagen
- assets/templates/besitzuebernahme-protokoll.md
- assets/templates/instandhaltung-gefahrensicherung.md
Amtliche Erstquellen
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Paragrafenkette Besitzübernahme
§ 150 ZVG (Besitzeinweisung durch Gericht) → § 152 ZVG (Rechte und Pflichten ab Besitzerlangung) → § 3 ZwVwV (Besitzerlangung und Bericht) → § 858 BGB (verbotene Eigenmacht) → § 869 BGB (Besitzschutz Zwangsverwalter) → § 154 ZVG (Gerichtshilfe bei Verweigerung)
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.