| name | zvg-konten-kassenfuehrung |
| title | Konten, Kasse und Buchführung |
| description | Kontenführung und Buchführung des Treuhandkontos in der Zwangsverwaltung. Anwendungsfall Zwangsverwalter muss Einnahmen Ausgaben und Saldo des Treuhandkontos nachweisen. Normen § 155 ZVG Einnahmen Ausgaben § 154 ZVG Pflichten Treuhand. Prüfraster Treuhandkonto Soll Ist Einnahmen Ausgaben Belege Vorschuss Auskunft Gerichtsbericht. Output Kontenspiegel mit Saldouebersicht Belegverzeichnis und monatlichem Bericht ans Gericht. Abgrenzung zu zvg-betriebskosten-hausgeld und zvg-rechnungslegung. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/zwangsverwaltung-zvg/skills/zvg-konten-kassenfuehrung |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | real-estate |
| language | de |
Konten, Kasse und Buchführung
Aufgabe
Führt die Finanzverwaltung mit getrenntem Treuhandkonto und prüffähiger Soll-Ist-Buchführung.
Der Skill arbeitet freistehend. Er setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Material fehlt, fragt er gezielt nach oder erzeugt einen klar markierten Simulations- bzw. Platzhalterstand.
Startet bei
- Treuhandkonto einzurichten ist
- Zahlungen eingehen oder Ausgaben freigegeben werden
- Jahres- oder Schlussrechnung vorbereitet wird
Eingaben
- Kontoauszüge, Belege, Rent Roll, Ausgaben
- Vorschussanforderungen, Gerichtskosten, Vergütung
- Vorjahressaldo und offene Posten
Workflow
- Konto einrichten - gesondertes Treuhandkonto und Zahlungsregeln dokumentieren.
- Buchen - Soll- und Isteinnahmen, Ausgaben, Belege und Salden erfassen.
- Abgleichen - Rent Roll, Konto, Belege und Vorschuss laufend abstimmen.
- Auskunft - gerichtsfeste Auskunft und Unterlagenpaket vorbereiten.
Ausgabe
- Konto- und Kassenbuch
- Soll-Ist-Abgleich
- Belegliste
Qualitätsgates
- Masse getrennt von Eigenbeständen
- Einzelbuchungen ausgewiesen
- Belege zu jeder Buchung
Rote Schwellen
- privates Konto
- nicht zuordenbare Bareinnahme
- fehlende Kontoauszüge
Interne Vorlagen
- assets/templates/konto-kassenbuch.md
- assets/templates/rechnungslegung.md
Amtliche Erstquellen
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Paragrafenkette Konten/Kassenführung
§ 153 ZVG (Einnahmen aus Nutzungen) → § 152 ZVG (Pflichten Verwaltung) → § 13 ZwVwV (Buchführung) → § 14 ZwVwV (Jahresrechnung) → § 675 BGB (Geschäftsbesorgungsvertrag) → § 667 BGB (Herausgabe Treuhandgelder) → § 280 BGB (Schadensersatz Treuhandvermischung)
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Triage Konten/Kassenführung
- Ist das Treuhandkonto eindeutig als solches bei der Bank benannt?