| name | zvg-verteilungsplan-155 |
| title | Verteilungsplan § 155 ZVG |
| description | Verteilungsplan nach § 155 ZVG für die Auszahlung von Einnahmen in der Zwangsverwaltung. Anwendungsfall Einnahmen sind angefallen und muessen nach gesetzlicher Rangfolge verteilt werden. Normen § 155 ZVG Verteilung § 10 ZVG Rangklassen § 154 ZVG Kosten Verwalterverguetung. Prüfraster Nutzungen Ausgaben Kosten Gläubigerzahlungen Vorschuesse Rang Auszahlung Restbetrag. Output Verteilungsplan mit Rangfolge Betraegen Auszahlungsnachweis und Gerichtsbericht. Abgrenzung zu zvg-rechnungslegung (Gesamtabrechnung) und zvg-konten-kassenführung. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/zwangsverwaltung-zvg/skills/zvg-verteilungsplan-155 |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | real-estate |
| language | de |
Verteilungsplan § 155 ZVG
Aufgabe
Bereitet die Verteilung der Nutzungen und Erlöse unter Berücksichtigung von Ausgaben, Kosten und Rang vor.
Der Skill arbeitet freistehend. Er setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Material fehlt, fragt er gezielt nach oder erzeugt einen klar markierten Simulations- bzw. Platzhalterstand.
Startet bei
- auskehrbare Überschüsse vorhanden sind
- Gläubiger Zahlung verlangen
- Schlussrechnung oder laufende Auszahlungen anstehen
Eingaben
- Kontostand, Einnahmen, Ausgaben, Kosten
- Gläubigerforderungen, Rang, Gerichtskosten
- Rücklagen und absehbare Objektkosten
Workflow
- Verteilungsmasse - verfügbare Nutzungen nach Abzug laufender Ausgaben und Rücklagen bestimmen.
- Rang prüfen - Gläubiger, Gerichtskosten, Verwaltervergütung und öffentliche Lasten einordnen.
- Plan erstellen - Auszahlungsbeträge, Rückbehalte und Begründung darstellen.
- Freigabe - Gericht oder Beteiligte informieren und Zahlung dokumentieren.
Ausgabe
- Verteilungsplan
- Auszahlungsliste
- Berichtsbaustein
Qualitätsgates
- keine Verteilung ohne Rücklagencheck
- Rang und Kosten geprüft
- Zahlungen belegt
Rote Schwellen
- Auskehr trotz offener Notkosten
- falscher Gläubiger
- ungeklärte öffentliche Last
Interne Vorlagen
- assets/templates/verteilungsplan-155.md
- assets/templates/rechnungslegung.md
Amtliche Erstquellen
- § 155 ZVG
- §§ 11, 12 ZwVwV
Ergänzende Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Paragrafenkette Verteilungsplan
§ 155 ZVG (Verteilungsplan) → § 10 ZVG (Rangklassen) → § 11 ZwVwV (Vorschüsse) → § 12 ZwVwV (Auszahlungen) → § 154 ZVG (Gerichtsgenehmigung bei Zweifeln) → § 20 ZwVwV (Vergütung als Ausgabe)
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Triage Verteilungsplan
- Wie hoch ist der ausschüttungsfähige Betrag nach Abzug laufender Ausgaben und Rücklage?