| name | hochrisiko-technische-dokumentation-art-11-und-anhang-iv |
| title | Technische Dokumentation — Art. 11 und Anhang IV KI-VO |
| description | Anbieter von Hochrisiko-KI fragt: Was muss die technische Dokumentation enthalten und wie aktuell muss sie sein? Art. 11 i.V.m. Anhang IV KI-VO. Prüfraster: vollständiger Inhaltskatalog nach Anhang IV Systembeschreibung Entwicklungsprozess Datensaetze Leistungsmetriken Risikomanagement Konformitätsbewertungsergebnis Aktualisierungspflichten bei Systemaenderungen. Output: Dokumentations-Checkliste nach Anhang IV und Strukturvorlage. Abgrenzung zu hochrisiko-aufzeichnungspflichten-logging-art-12 (laufende Logs) und output-konformitätserklärung-eu-anhang-v (Konformitätserklärung). |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/ki-vo-ai-act-pruefer/skills/hochrisiko-technische-dokumentation-art-11-und-anhang-iv |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.1 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | eu |
| practice | regulatory |
| language | de |
Technische Dokumentation — Art. 11 und Anhang IV KI-VO
Zweck
Art. 11 KI-VO verpflichtet Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen, eine umfangreiche technische Dokumentation zu erstellen und aktuell zu halten. Diese Dokumentation ist Voraussetzung für die Konformitätsbewertung und muss Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage vorgelegt werden.
Zeitpunkt der Erstellung
Die technische Dokumentation muss vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme des Hochrisiko-KI-Systems erstellt sein. Sie ist bei wesentlichen Änderungen zu aktualisieren.
Inhalt der technischen Dokumentation nach Anhang IV KI-VO
Abschnitt 1 — Allgemeine Beschreibung des KI-Systems
- Name, Version und Zweck des Systems
- Vorgesehene Verwendung und bestimmungsgemäßer Einsatz
- Beschreibung der Wechselwirkungen mit Hardware oder Software, mit der das System zusammenarbeitet
- Kategorien natürlicher Personen, die vom System betroffen sind
- Beschreibung der Ausgaben und deren Verwendung
- Hardware-Anforderungen
Abschnitt 2 — Detaillierte Beschreibung von Elementen und Entwicklungsprozess
- Entwicklungsmethoden und Verfahren (einschließlich Software-Entwicklungsverfahren)
- Systembeschreibung: Architektur, Methoden und Modelle
- Trainingsverfahren und -methodiken
- Beschreibung der Trainingsdaten und ihrer Eigenschaften (Herkunft, Umfang, Verarbeitungsschritte)
- Informationen über vortrainierte Modelle und externe Tools
- Ergebnisse der Validierungs- und Testverfahren
- Validierungs- und Testprotokolle
Abschnitt 3 — Informationen über die Überwachung, den Betrieb und die Kontrolle
- Leistungsmetriken und Messmethoden
- Leistungsniveaus und Schwellenwerte
- Annahmen und Einschränkungen des Systems
- Bekannte oder vorhersehbare Risiken
- Datenpflege und Datenpipeline
- Mögliche Einsatzszenarien außerhalb der vorgesehenen Verwendung
Abschnitt 4 — Überwachung nach dem Inverkehrbringen
- Plan für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen (Art. 72 KI-VO)
Abschnitt 5 — Konformitätsbewertungsverfahren
- Ergebnisse der Konformitätsbewertung
- Beteiligung benannter Stellen (falls zutreffend)
- EU-Konformitätserklärung
Abschnitt 6 — EU-Konformitätserklärung
Verweis auf die EU-Konformitätserklärung nach Anhang V KI-VO.
Abschnitt 7 — Einfache Beschreibung für Betreiber
Kurzfassung der wesentlichen Merkmale des Systems, die für Betreiber verständlich sein muss.