| name | rolle-betreiber-pruefen-art-3-nr-4 |
| title | Rolle-Check: Betreiber — Art. 3 Nr. 4 KI-VO |
| description | Unternehmen kauft oder lizenziert ein KI-System von einem Anbieter und fragt: Sind wir Betreiber im Sinne der KI-VO und was muessen wir tun? Art. 3 Nr. 4 KI-VO Betreiber-Definition. Prüfraster: Verwendung in eigener Verantwortung Abgrenzung zu persoenlicher nicht beruflicher Nutzung Abgrenzung zu Anbieter. Output: Rollenentscheidung Betreiber ja/nein und Liste der Betreiber-Pflichten. Abgrenzung zu betreiber-deployer-pflichten-art-26 (Detailpflichten) und anbieter-werden-art-25 (Rollenwechsel zu Anbieter). |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/ki-vo-ai-act-pruefer/skills/rolle-betreiber-pruefen-art-3-nr-4 |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.1 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | eu |
| practice | regulatory |
| language | de |
Rolle-Check: Betreiber — Art. 3 Nr. 4 KI-VO
Zweck
Die Betreiber-Rolle ist die zweithäufigste Rolle in der KI-Wertschöpfungskette. Dieser Skill klärt durch einen Entscheidungsbaum, ob die Nutzer-Rolle als Betreiber qualifiziert.
Legaldefinition — Art. 3 Nr. 4 KI-VO
Betreiber (deployer) ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, das KI-System wird im Rahmen einer persönlichen, nicht beruflichen Tätigkeit verwendet.
Entscheidungsbaum
Schritt 1 — Verwendung eines fremden KI-Systems?
Frage A: Nutzen Sie ein KI-System, das nicht von Ihnen entwickelt wurde, und haben Sie es nicht wesentlich verändert?
- Ja → weiter zu Schritt 2
- Nein (eigene Entwicklung oder wesentliche Veränderung) → möglicherweise Anbieter; →
rolle-anbieter-pruefen-art-3-nr-3 oder anbieter-werden-art-25
Schritt 2 — Verwendung in eigener Verantwortung
Frage B: Verwenden Sie das System in eigener Verantwortung — das heißt, Sie entscheiden selbst über Einsatzzweck, Bedingungen und Kontext?
- Ja → weiter zu Schritt 3
- Nein (Sie agieren ausschließlich als technischer Dienstleister für einen Dritten, der alle Entscheidungen trifft) → möglicherweise kein Betreiber; Klärung erforderlich
Schritt 3 — Ausnahme: Persönliche, nicht berufliche Nutzung
Frage C: Handelt es sich um eine ausschließlich persönliche, nicht berufliche Nutzung?
- Nein (berufliche, gewerbliche, behördliche Nutzung) → Betreiber-Rolle bestätigt
- Ja (rein private Nutzung durch natürliche Person) → kein Betreiber; KI-VO gilt nicht (Art. 2 Abs. 10 KI-VO)
Grenzfälle:
- Freelancer, Selbstständige, Freiberufler, die das System für ihre Arbeit nutzen → Betreiber (nicht rein privat)
- Unternehmen, das das System für interne Prozesse nutzt → Betreiber
- Öffentliche Stellen, die das System für ihre Aufgaben nutzen → Betreiber (mit verschärften Pflichten nach Art. 27 KI-VO)
Ergebnis
Betreiber bestätigt, wenn:
- Sie ein fremdes (nicht selbst entwickeltes, nicht wesentlich verändertes) KI-System nutzen UND
- die Nutzung in eigener Verantwortung erfolgt UND
- die Nutzung nicht ausschließlich privat ist
Pflichten als Betreiber (Überblick)
Bei Hochrisiko-KI:
- Bestimmungsgemäße Verwendung nach Gebrauchsanweisung des Anbieters (Art. 26 Abs. 1 KI-VO)