| name | verhaeltnis-zu-anderen-unionsrechtsakten |
| title | Verhältnis zu anderen Unionsrechtsakten |
| description | Anwalt oder Compliance-Beauftragter fragt: Gilt neben der KI-VO noch ein anderes EU-Gesetz für das gleiche System und wie interagieren die Pflichten? Art. 2 Abs. 2 KI-VO Verhältnis zu anderen Rechtsakten. Prüfraster: DSGVO Maschinenverordnung Produktsicherheits-VO MDR IVDR NIS-2 Cyber Resilience Act Kumulationseffekte Spezialitaet Verweisregelungen Doppelpflichten. Output: Normen-Konflikt-Matrix und Handlungsempfehlung. Abgrenzung zu falsche-wiese-warnung-ki-vo (Abgrenzung bei klaren Verwechslungen) und territorialer-anwendungsbereich-art-2. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/ki-vo-ai-act-pruefer/skills/verhaeltnis-zu-anderen-unionsrechtsakten |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.1 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | eu |
| practice | regulatory |
| language | de |
Verhältnis zu anderen Unionsrechtsakten
Zweck
Die KI-VO steht nicht isoliert. Sie verweist auf andere Unionsrechtsakte, wird von diesen ergänzt und überlagert in manchen Bereichen bestehende Pflichten. Dieser Skill klärt das Rangverhältnis und zeigt, welche Rechtsakte kumulativ zu beachten sind.
Grundregel: Kumulation, nicht Verdrängung
Die KI-VO verdrängt andere Unionsrechtsakte in der Regel nicht, sondern ergänzt sie. Unternehmen müssen häufig mehrere Regelwerke gleichzeitig einhalten.
DSGVO — Verordnung (EU) 2016/679
Verhältnis: Ergänzend und überschneidend
- Die DSGVO gilt für jede Verarbeitung personenbezogener Daten, unabhängig vom Einsatz von KI.
- Für Hochrisiko-KI-Systeme, die personenbezogene Daten verarbeiten, gelten beide Regelwerke.
- Die Grundrechte-Folgenabschätzung nach Art. 27 KI-VO ist eng mit der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO abzustimmen.
- Das Recht auf Erklärung automatisierter Entscheidungen nach Art. 22 DSGVO und die Transparenzpflichten der KI-VO sind parallel zu erfüllen.
- Art. 10 Abs. 5 KI-VO erlaubt unter engen Voraussetzungen die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zur Bias-Erkennung — vorbehaltlich DSGVO-Rechtsgrundlage.
Maschinenverordnung — Verordnung (EU) 2023/1230
Verhältnis: Speziell für KI in Maschinen; Anhang I Nr. 7 KI-VO
- Sicherheitskomponenten in Maschinen, die KI-Systeme sind, können gleichzeitig unter die Maschinenverordnung und die KI-VO fallen.
- Die Konformitätsbewertung nach der Maschinenverordnung kann auf KI-VO-Anforderungen angerechnet werden, wenn die Anforderungen gleichwertig sind.
Medizinprodukteverordnung MDR — Verordnung (EU) 2017/745
Verhältnis: Speziell für KI in Medizinprodukten; Anhang I Nr. 1 KI-VO
- KI-Systeme als Medizinprodukte oder als Zubehör zu Medizinprodukten unterliegen gleichzeitig MDR und KI-VO.
- Die benannte Stelle nach MDR kann für die KI-VO-Konformitätsbewertung nach Art. 43 Abs. 3 KI-VO mitbenutzt werden.
- Software als Medizinprodukt (SaMD) mit KI-Komponente ist ein zentraler Anwendungsfall.
IVDR — Verordnung (EU) 2017/746
Verhältnis: Entsprechend wie MDR, für In-vitro-Diagnostika; Anhang I Nr. 2 KI-VO
Produktsicherheits-Verordnung — Verordnung (EU) 2023/988
Verhältnis: Auffangnetz für Produkte ohne spezialgesetzliche Regelung
- Soweit KI-Systeme als Produkte in Verkehr gebracht werden und nicht unter spezialgesetzliche Produktsicherheitsvorschriften fallen, gilt die allgemeine Produktsicherheits-Verordnung.