| name | fortbestehensprognose-zweistufig |
| title | Fortbestehensprognose — Zweistufiges Modell nach IDW S 11 |
| description | Zweistufige Fortbestehensprognose nach IDW S 11 erstellen: Unternehmen ist möglicherweise ueberschuldet und braucht positive Fortführungsprognose. Normen: § 19 InsO (Überschuldungsbegriff modifiziert), IDW S 11 (Fortbestehensprognose-Standard). Prüfraster: Stufe 1 Fortführungswille, Stufe 2 Fortführungsfähigkeit (GuV/Liquiditaet 12 vs. 24 Monate), Dokumentationspflicht, Sanierungsgutachten. Output Zweistufige Fortbestehensprognose, IDW-S-11-konformes Gutachten-Geruest. Abgrenzung: Drohende ZU siehe drohende-zahlungsunfähigkeit-paragraph-18-inso; integrierte Planung siehe integrierte-planung-guv-bilanz-cashflow. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/krisenfrueherkennung-starug/skills/fortbestehensprognose-zweistufig |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | bankruptcy |
| language | de |
Fortbestehensprognose — Zweistufiges Modell nach IDW S 11
Die Fortbestehensprognose ist der Schlüssel zwischen bilanzieller Überschuldung und Insolvenzantragspflicht. § 19 Abs. 2 InsO lässt bei positiver Fortführungsprognose Fortführungswerte in der Überschuldungsbilanz zu — was den Unterschied zwischen "noch sanierbar" und "Antragspflicht ausgelöst" machen kann. IDW S 11 formalisiert diesen Prüfungsprozess zweistufig. Wer die Fortbestehensprognose nicht aktuell und dokumentiert hält, riskiert die persönliche Haftung — auch wenn das Unternehmen de facto noch fortgeführt werden könnte.
Rechtsgrundlagen
- § 19 InsO (Überschuldung als Insolvenzgrund); Prognosezeitraum 12 Monate seit 01.01.2024 (SanInsKG-Verkürzung auf 4 Monate endete 31.12.2023).
- § 19 Abs. 2 InsO (modifizierter Überschuldungsbegriff: Fortführungswerte bei positiver FBP)
- § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB (Going-Concern-Prinzip in der Rechnungslegung)
- § 15a InsO (Insolvenzantragspflicht)
- IDW S 11 Tz. 65 ff. (Fortführungsprognose — Zweistufenmodell)
- IDW S 6 (Sanierungskonzept als Basis der positiven FBP)
- Konkrete BGH-Linie zur Fortbestehensprognose (insb. Anforderungen an Plausibilität, Sensitivitätsanalysen, qualifizierter Rangrücktritt § 19 Abs. 2 S. 2 InsO) vor Ausgabe über dejure.org / openjur.de verifizieren.
Pflichten
1. Der modifizierte Überschuldungsbegriff — § 19 Abs. 2 InsO
Deutschland hat nach der Finanzmarktkrise 2008 dauerhaft den modifizierten Überschuldungsbegriff eingeführt:
ÜBERSCHULDUNG § 19 InsO:
Schritt 1: Liegt eine rechnerische Überschuldung vor?
(Passiva > Aktiva auf Liquidationsbasis)
→ Wenn NEIN: Kein Insolvenzgrund gem. § 19 InsO
→ Wenn JA: Weiter mit Schritt 2
Schritt 2: Liegt eine positive Fortführungsprognose vor?
→ Wenn JA: Fortführungswerte zulässig; kein Insolvenzantrag
(modifizierter Überschuldungsbegriff greift)
→ Wenn NEIN: Insolvenzantragspflicht § 15a InsO ausgelöst
2. IDW S 11 — Das Zweistufenmodell der Fortbestehensprognose
Stufe 1: Zahlungsfähigkeitsprognose (primär)
Die erste Stufe fragt: Kann das Unternehmen in den nächsten 12-24 Monaten seinen Zahlungspflichten nachkommen?
- Grundlage: Rollierende Liquiditätsplanung (mind. 24 Monate, wöchentliche Granularität für Kurzfrist)
- Maßstab: Überwiegend wahrscheinliche Zahlungsfähigkeit über den Prognosezeitraum
- Ergebnis: Wenn JA → Basis für positive FBP gelegt
Stufe 2: Ertragsfähigkeitsprognose (sekundär, verstärkend)
Die zweite Stufe fragt: Ist das Unternehmen nachhaltig ertragsfähig?