| name | auftragsverarbeitungsvertrag-pruefen |
| title | Auftragsverarbeitungsvertrag prüfen |
| description | Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO bei KI-Anbietern prüfen: Anwendungsfall Kanzlei schließt Vertrag mit KI-Dienstleister und muss AVV auf DSGVO-Konformität prüfen. Art. 28 DSGVO AVV-Pflicht, § 43e BRAO IT-Dienstleister, AI Act Betreiberpflichten. Prüfraster Subprozessoren-Genehmigung, technisch-organisatorische Massnahmen TOMs, Drittlandtransfer SCC, Auditrrechte, Löschpflichten, Training-Opt-out. Output AVV-Prüfprotokoll mit Lueckenliste und Nachverhandlungsbedarf. Abgrenzung zu Musterklauseln-IT-Vertrag und zu Dienstleister-Due-Diligence. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/ki-richtlinie-kanzleien/skills/auftragsverarbeitungsvertrag-pruefen |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | data-protection |
| language | de |
Auftragsverarbeitungsvertrag prüfen
Jeder KI-Dienstleister, der im Auftrag der Kanzlei personenbezogene Daten verarbeitet, muss als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO vertraglich gebunden werden. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist eine datenschutzrechtliche Pflichtgrundlage — sein Fehlen begründet einen DSGVO-Verstoß. Dieser Skill stellt eine strukturierte Prüfcheckliste bereit.
Rechtlicher Hintergrund
Art. 28 Abs. 1 DSGVO: Beauftragung nur von Auftragsverarbeitern mit hinreichenden Garantien für technisch-organisatorische Maßnahmen. Art. 28 Abs. 3 DSGVO: Pflichtinhalt des AVV (Gegenstand, Dauer, Art, Zweck, Weisungsgebundenheit, Vertraulichkeit, TOMs, Unterauftragsverarbeiter, Betroffenenrechte, Löschung/Rückgabe, Audits). Art. 28 Abs. 4 DSGVO: Unterauftragsverarbeiter müssen denselben Pflichten unterliegen. Art. 46 DSGVO: Anforderungen für Drittlandtransfers (SCC, Angemessenheitsbeschluss). Art. 83 Abs. 4 DSGVO: Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des Jahresumsatzes bei AVV-Verstößen. Art. 82 DSGVO: Schadensersatzhaftung.
Vorgehen
- AVV-Existenz prüfen: Besteht überhaupt ein schriftlicher (oder elektronischer) AVV mit dem KI-Anbieter?
- Pflichtinhalte nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO verifizieren: Sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Regelungspunkte enthalten?
- Subprozessoren-Liste einholen: Welche Unterauftragnehmer setzt der KI-Anbieter ein? Sind diese ebenfalls durch AVV gebunden? Wird eine aktuelle Liste bereitgestellt?
- TOMs prüfen: Sind die technisch-organisatorischen Maßnahmen konkret beschrieben und dem Stand der Technik entsprechend?
- Drittlandtransfer-Regelung verifizieren: Verarbeitet der Anbieter Daten außerhalb des EWR? Falls ja: Welche Rechtsgrundlage für den Drittlandtransfer (Angemessenheitsbeschluss, SCC, TIA)?
- Audit- und Kontrollrechte sicherstellen: Räumt der AVV der Kanzlei das Recht ein, die Einhaltung der DSGVO durch den Anbieter zu überprüfen oder überprüfen zu lassen?
- Löschfristen definieren: Verpflichtet der AVV den Anbieter zur Löschung oder Rückgabe aller Daten nach Vertragsende?
Vorlagentext / Bausteine
AVV-Prüfcheckliste:
☐ Schriftliche AVV-Vereinbarung liegt vor (Art. 28 Abs. 9 DSGVO: auch elektronische Form genügt)
☐ Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung sind definiert
☐ Kategorien personenbezogener Daten und betroffener Personen sind spezifiziert
☐ Weisungsgebundenheit des Auftragsverarbeiters ist vereinbart
☐ Vertraulichkeitspflicht für alle zugriffsberechtigten Personen ist geregelt
☐ Konkrete TOMs sind beschrieben oder als Anlage beigefügt
☐ Liste der genehmigten Unterauftragsverarbeiter liegt vor und wird aktuell gehalten
☐ Kanzlei-Genehmigung bei Änderungen der Unterauftragsverarbeiter ist vereinbart
☐ Unterstützungspflicht bei Betroffenenanfragen und Datenschutzbehörden ist geregelt
☐ Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen nach Art. 33 DSGVO ist vereinbart
☐ Datenschutz-Folgenabschätzung-Unterstützung nach Art. 35 DSGVO ist zugesagt
☐ Löschung oder Rückgabe aller Daten nach Vertragsende ist geregelt
☐ Audit- und Kontrollrechte der Kanzlei sind vereinbart
☐ Drittlandtransfer-Rechtsgrundlage ist dokumentiert (falls anwendbar)
☐ § 43e-BRAO-Vereinbarung ist zusätzlich abgeschlossen (berufsrechtliche Anforderung)