Strukturierte Prüfung eingehender oder ausgehender Auftragsverarbeitungsverträge gegen Art. 28 DSGVO-Mindestanforderungen, das eigene AVV-Playbook (aus CLAUDE.md) und aktuelle EDSA-Leitlinien. Der Skill prüft zusätzlich, ob Drittlandtransfers wirksam abgesichert sind (EU-SCC, DPF, TIA) und ob Sub-Auftragsverarbeiter-Klauseln den Anforderungen entsprechen.
Eingaben
AVV-Dokument (Datei oder Paste)
Richtung (optional): "Wir sind AV" oder "Wir sind Verantwortlicher" – sonst automatische Erkennung
Optional: Liste bekannter Sub-AVs des Anbieters
Optional: Land der Datenverarbeitung / Hosting-Region
Ablauf
Richtungserkennung. Wer ist "Auftraggeber" / "Verantwortlicher", wer "Auftragnehmer" / "Auftragsverarbeiter" im vorgelegten Dokument? Parteienbezeichnung, Weisungsklauseln und Haftungsstruktur prüfen. Bei Unklarheit fragen.
EU-SCC: Modul korrekt (AV-zu-AV, Verantwortlicher-zu-AV)? Technische Anlage befüllt?
DPF: Anbieter auf DPF-Liste eingetragen (data.privacyframework.gov)? [Modellwissen – prüfen, da DPF ggf. geändert]
TIA nach EDSA-Empfehlungen 01/2020 erforderlich? (Ja, wenn SCC ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht ausreichen)
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Redline-Vorschläge. Für jede 🔴-Klausel konkreten Änderungsvorschlag formulieren – in Vertragssprache, nicht als Memo-Kommentar.
Beschluss 2021/914/EU (EU-SCC, neue Standardvertragsklauseln)
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
EDSA-Empfehlungen 01/2020 zur Transferfolgenabschätzung (TIA), Stand 2022
EDSA-Leitlinien 07/2022 zu Zertifizierungen als Transfermechanismus
Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
Konstellation
Empfohlener Weg
Standard — AVV eines KI-Anbieters fuer Kanzlei pruefen
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Ausgabeformat
Kopfzeile: Dokumentbezeichnung, Datum des Reviews, Richtung, Risikobewertung Gesamt
Pflichtklausel-Tabelle (Art. 28 Abs. 3 DSGVO, alle Buchstaben, Status ✓/⚠️/🔴)
TIA-Abschnitt (nur wenn Drittlandexposure vorhanden)
Redline-Vorschläge (Vertragssprache, nummeriert)
Entscheidungsoptionen
Beispiel (Gutachtenstil)
Sachverhalt: Ein SaaS-Anbieter aus den USA legt einen AVV vor. Daten werden auf AWS-Servern in der EU (Frankfurt) sowie auf Support-Systemen in den USA verarbeitet.
Analyse Sub-AV-Klausel:
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Redline-Vorschlag:
"Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen mindestens 30 (dreißig) Tage im Voraus über geplante Änderungen an der Sub-Auftragsverarbeiter-Liste. Innerhalb dieser Frist kann der Verantwortliche Einspruch erheben. Bei berechtigtem Einspruch, den der Auftragsverarbeiter nicht durch zumutbare technische oder organisatorische Maßnahmen ausräumen kann, ist der Verantwortliche zur außerordentlichen Kündigung berechtigt."
Analyse Drittlandtransfer (USA, Support-Systeme):
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtslage im Empfängerland (USA: FISA Section 702, EO 14086 – PPD-28-Nachfolger) [Modellwissen – prüfen]
Praktische Wahrscheinlichkeit des Zugriffs (Support-Systeme mit Personalbezug: mittel)
Richtungsverwechslung: Falsches SCC-Modul hat keine Schutzwirkung. Art. 28 Abs. 4 DSGVO setzt voraus, dass Sub-AV-Kette rechtswirksam abgesichert ist.
Veraltete SCC: Altes SCC-Muster (2001/497/EG, 2004/915/EG) ist seit 27.09.2021 nicht mehr für neue Verträge verwendbar; bestehende Altverträge waren bis 27.12.2022 umzustellen (§ 46 Abs. 5 DSGVO-Beschluss). [Modellwissen – aktuellen Status prüfen]
DPF-Validität: Das EU-US Data Privacy Framework steht unter politischem Vorbehalt (vgl. Schrems II zur Vorgänger-Regelung). DPF-Eintrag auf data.privacyframework.gov vor Unterschrift prüfen.
TIA nur Formalie: Eine TIA muss ehrliche Risikobewertung enthalten. Pauschal "Risiko akzeptabel" ohne Begründung genügt Art. 28 DSGVO und den EDSA-Empfehlungen 01/2020 nicht.
Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
Berufsgeheimnisträger: Bei Mandanten-AVVs (Kanzleien, Ärzte) muss der AVV § 203 StGB und § 43a Abs. 2 BRAO berücksichtigen – unzureichende Vertraulichkeitsklausel kann Strafbarkeit begründen.
Quellen / Updates
Stand: 05/2026. Aktualität prüfen bei neuen EDSA-Leitlinien zur Auftragsverarbeitung, Änderungen des SCC-Beschlusses 2021/914/EU oder neuen DPF-Entwicklungen.
Hinweis EDSA-Leitlinien zur Auftragsverarbeitung: Der EDSA hat Leitlinien zur Abgrenzung von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern veröffentlicht (EDSA, Leitlinien 07/2020 zur Abgrenzung Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter, angenommen 07.07.2021). Diese sind bei der Richtungserkennung (Schritt 1) und bei der Prüfung der Pflichtklauseln verbindlich heranzuziehen. Insbesondere: Wer weisungsgebunden und ohne eigenen Entscheidungsspielraum verarbeitet, ist Auftragsverarbeiter; eigenständige Zwecksetzung begründet Mit-Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO). [Modellwissen – aktuellen EDSA-Leitlinienstand auf edpb.europa.eu prüfen]
Querverweise:
datenschutzrecht/skills/drittlandstransfer-pruefung/SKILL.md — Vollständige TIA-Methodik und SCC-Modul-Auswahl-Matrix
datenschutzrecht/skills/dsfa-erstellung/SKILL.md — DSFA bei Hochrisiko-AVV-Konstellationen
Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Faktische Updates (Stand 05/2026)
EDSA Guidelines 07/2020 zu Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern: Final-Version verbindliche Auslegungshilfe; bei der Rollenzuordnung beruecksichtigen. Quelle: edpb.europa.eu.
EDSA Stellungnahme 22/2024 zu Auftragsverarbeitern und Sub-AV: Aktuelle Stellungnahmen zur Sub-Verarbeiter-Kette und zur Verantwortlichkeit live ueber edpb.europa.eu pruefen.
EuGH-Linie zu Art. 82 DSGVO Mit-Haftung: Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter haften gesamtschuldnerisch nach Massgabe ihrer jeweiligen Pflichtverletzungen (Art. 82 Abs. 4 DSGVO). Konkrete Aktenzeichen vor Zitat ueber curia.europa.eu pruefen.
EU-US-DPF-Status: Vor jedem US-AVV-Abschluss DPF-Listing des Anbieters ueber dataprivacyframework.gov verifizieren. SCC bleiben als Fallback im AVV vorzusehen.
KI-Anbieter-AVV: Bei KI-/LLM-Diensten muessen AVV-Klauseln zusaetzlich zu Art. 28 DSGVO Trainings-Verbote, Output-Verwertung, Modellaenderungen, Logging und KI-VO-Pflichten regeln. Verweis: ki-anbieter-pruefung (Plugin ki-governance).
NIS-2-Lieferkette (Art. 21 NIS-2-RL): Auftraggeber wichtiger / besonders wichtiger Einrichtungen muessen Cyber-Risiken in der Lieferkette beruecksichtigen — AVV mit IT-/Cloud-Dienstleistern entsprechend erweitern.
Triage-Frage (Entscheidungsbaum AVV)
Prüfungsrichtung?
Eingehender AVV (wir sind Verantwortlicher) → Prüfe: Weisungsrecht vollständig?
Ausgehender AVV (wir sind Auftragsverarbeiter) → Prüfe: Pflichten Art. 28 Abs. 3 vollständig?
Unklar → Richtungserkennung über Parteienbezeichnung und Weisungsklausel
Drittlandbezug?
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Nein → kein TIA erforderlich
Sub-AVs mit Drittlandexposure?
Ja → Art. 28 Abs. 4 DSGVO: Pflichten vollständig übergeleitet?
Nein → nur Listenpflicht und Wechselbenachrichtigung prüfen
Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)