| name | kueschk-guetetermin-strategie-und-sprechzettel |
| title | Gütetermin: Strategie und Sprechzettel |
| description | Guetetermin nach § 54 ArbGG: Ablauf und Funktion; was sagen und was nicht sagen; Sprechzettel-Template für den Guetetermin; Vergleichsbereitschaft signalisieren ohne Positionen aufzugeben; typische Richter-Fragen. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/arbeitsrecht/skills/kueschk-guetetermin-strategie-und-sprechzettel |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | employment |
| language | de |
Gütetermin: Strategie und Sprechzettel
Triage zu Beginn — kläre vor dem Gütetermin
- Ist der Gütetermin der erste Verhandlungstermin? (Regel: § 54 ArbGG)
- Ist der Arbeitgeber anwaltlich vertreten? (Beeinflusst Vergleichsstrategie)
- Was ist das Vergleichsziel des Mandanten? (Abfindung / Weiterbeschäftigung / Zeugniskorrektur?)
- Wurde die Drei-Wochen-Frist § 4 KSchG gewahrt?
- Hat die Gegenseite bereits eine Klageerwiderung eingereicht?
Zentrale Normen
- § 54 ArbGG — Güteverhandlung als erster Verhandlungstermin; vor dem Vorsitzenden allein
- § 55 ArbGG — Vergleich im Gütetermin: rechtsverbindlich und vollstreckbar
- § 11 Abs. 1 ArbGG — kein Anwaltszwang in erster Instanz (Ausnahme: Sprungrevision)
- § 57 ArbGG — Kammertermin nach erfolglosem Gütetermin
- § 9 KSchG — Auflösungsantrag des Arbeitnehmers (bei Misserfolg im Gütetermin prüfen)
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Zweck
Der Gütetermin nach § 54 ArbGG ist der erste Verhandlungstermin vor dem Arbeitsgericht. Er findet in der Regel wenige Wochen nach Klageerhebung statt. In der Praxis werden viele Kündigungsschutzstreitigkeiten im Gütetermin durch Vergleich erledigt. Dieser Skill bereitet auf diesen Termin vor.
Was ist der Gütetermin?
- Erster Verhandlungstermin nach § 54 ArbGG
- Findet vor dem Vorsitzenden allein statt (nicht mit Beisitzern)
- Ziel: gütliche Einigung, Vergleich
- Kein Urteil im Gütetermin möglich
- Beide Parteien müssen persönlich erscheinen (bei Laien) oder durch Bevollmächtigte vertreten sein
- Kein Anwaltszwang für erste Instanz (§ 11 Abs. 1 ArbGG)
Ablauf des Gütetermins (typisch)
- Richter liest die Klage und Klageerwiderung (falls schon vorliegend) durch
- Richter erkundigt sich nach dem Sachverhalt
- Richter macht Vergleichsvorschlag oder fragt nach Vergleichsbereitschaft
- Parteien verhandeln, ggf. kurze Unterbrechung
- Entweder: Vergleich wird protokolliert; oder: Termin wird vertagt / Kammertermin angesetzt
Sprechzettel für den Gütetermin (Laie)
VOR DEM TERMIN: