| name | kontodaten-vertragsverdacht-pruefung |
| title | Kontodaten- und Vertragsverdacht-Prüfung |
| description | Kontoauszüge und Vertragsunterlagen in Betreuungsfällen auf Missbrauch prüfen: Anwendungsfall Betreuer oder Betreuungsgericht hat Verdacht auf ungewöhnliche Zahlungen verdächtige Dauerverträge oder Anlagegeschäfte zum Nachteil der betreuten Person. § 1814 BGB Betreuerbestellung, § 1833 BGB Haftung des Betreuers, §§ 1839-1841 BGB Rechnungslegung. Prüfraster Zahlungsauffälligkeiten identifizieren, Vertragsunterlagen auf Unwirksamkeit prüfen, Missbrauchsverdacht von normaler Vermögensverwaltung abgrenzen. Output forensisches Prüfprotokoll mit Handlungsempfehlungen Rückholung Kündigung oder Bericht ans Betreuungsgericht. Abgrenzung zu Genehmigungspflicht-Prüfung und zu Vermögensverzeichnis-Prüfung. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/betreuungsrecht/skills/kontodaten-vertragsverdacht-pruefung |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.1 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | family |
| language | de |
Kontodaten- und Vertragsverdacht-Prüfung
Nutze diesen Skill, wenn in einer Betreuung Kontoauszüge, Vertragsunterlagen,
Rechnungen oder Belege darauf geprüft werden sollen, ob Geldabflüsse,
Dauerverträge, Anlagegeschäfte oder sonstige Rechtsgeschäfte für die betreute
Person auffällig, schädlich oder betreuungsgerichtlich relevant sind.
Der Skill ist forensisch, aber nicht voreilig: Er trennt Tatsachen,
Verdachtsmomente, offene Beweise und rechtliche Erstmaßnahmen. Er entscheidet
nicht selbst über Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsvorbehalt, Anfechtung,
Genehmigung oder Strafbarkeit, sondern bereitet diese Prüfungen sauber vor.
Triage — kläre vor Kontodaten-Prüfung
- Ist Vermögenssorge als Aufgabenkreis im Betreuungsbeschluss enthalten? Ohne diese kein Handlungsrecht.
- Besteht Einwilligungsvorbehalt (§ 1825 BGB) oder wurde er beim Gericht angeregt?
- Liegt akuter Missbrauchs-Verdacht vor — dann sofort Gericht informieren, ggf. einstweilige Massnahme (§ 300 FamFG)?
- Frist für SEPA-Widerruf (8 Wochen für autorisierte Zahlung, 13 Monate für nicht-autorisierte) — bereits abgelaufen?
- Strafanzeige (§§ 263, 266 StGB) erwägen wenn konkrete Fremdeinwirkung auf Konto erkennbar.
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Eingangsdaten
Frage zu Beginn knapp nach:
- Betreuungsbeschluss, Datum, Gericht, Aktenzeichen und Aufgabenkreis,
insbesondere Vermögenssorge, Behördenangelegenheiten, Post,
Wohnungsangelegenheiten und Gesundheitsfürsorge.
- Zeitraum der Kontoauszüge und betroffene Konten.
- Vorliegende Verträge, Rechnungen, SEPA-Mandate, Vollmachten,
Fernwartungsunterlagen, Gesprächsnotizen und Bankkorrespondenz.
- Bekannte Wünsche der betreuten Person, Lebensstandard, bisherige Gewohnheiten
und Vertrauenspersonen.
- Ob bereits Einwilligungsvorbehalt, Sperrvermerk, Bankwarnung,
Strafanzeige, Widerruf, Kündigung oder Rückbuchung veranlasst wurde.
Leitplanken
- Wunsch und Schutz trennen. Nach § 1821 BGB sind Wünsche der betreuten
Person ernst zu nehmen. Auffälligkeit allein ersetzt keine Prüfung, ob die
Ausgabe gewollt, lebenspraktisch sinnvoll oder nur schlecht dokumentiert ist.
- Aufgabenkreis prüfen. Ohne passende Vermögenssorge oder Vertretungsmacht
nur vorbereiten, sichern und gerichtliche Klärung vorschlagen.
- Kontoauszüge werden nur gelesen und
strukturiert. Originaldateien bleiben unverändert.