| name | fachanwalt-bank-kapitalmarktrecht-anlageberatung-fehlerhaft |
| title | Anlageberatung fehlerhaft |
| description | Workflow-Skill zu fachanwalt bank kapitalmarktrecht anlageberatung fehlerhaft. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-bank-kapitalmarktrecht/skills/fachanwalt-bank-kapitalmarktrecht-anlageberatung-fehlerhaft |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | finance |
| language | de |
Anlageberatung fehlerhaft
Kaltstart-Rückfragen
- Welches Anlageprodukt wurde empfohlen (Aktie, Anleihe, Zertifikat, geschlossener Fonds, Schiffsfonds, Immobilienfonds)?
- Wann erfolgte die Beratung und wann wurde der Erwerb getätigt? Liegt eine Geeignetheitserklärung § 64 Abs. 4 WpHG (bis 02.01.2018: Beratungsprotokoll § 34 Abs. 2a WpHG aF) vor?
- Welche Risikoklasse hat der Mandant in seinem WpHG-Bogen angegeben? Wurde Risikobereitschaft und Anlageziel erfragt?
- Hat die Bank über Rückvergütungen (Kick-backs) oder Innenprovisionen aufgeklärt?
- Wie hoch ist der eingetretene Schaden (Erwerbsschaden, entgangener Gewinn)?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Anspruchsgrundlagen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Anleger- und anlagegerechte Beratung — Pflicht zur vollständigen, richtigen und verständlichen Information.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Anspruchsgrundlage: §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB i.V.m. Beratungsvertrag (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung).
- Bei Vorsatz oder Sittenwidrigkeit zusätzlich § 826 BGB und § 31 BGB für Organhaftung.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Beweislast und Frist
- Anleger trägt Darlegungs- und Beweislast für Beratungsfehler und Schaden.
- Bank trägt Beweislast für rechtzeitige und ordnungsgemäße Aufklärung.
- Bei festgestellter Pflichtverletzung wird Ursächlichkeit für Anlageentscheidung vermutet (Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens).
- Verjährung Regelfrist § 195 BGB drei Jahre ab Kenntnis Schaden und Schädiger; Höchstfrist zehn Jahre § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB ab Anspruchsentstehung.
Prüfschema
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
1. Beratungssituation (Beratungsvertrag konkludent?)
2. Pflicht zu anleger- und anlagegerechter Beratung
3. Aufklaerungsmaengel identifizieren
- Risikoaufklaerung
- Rueckverguetung/Kick-back
- Innenprovision >= 15%
- Totalverlustrisiko (geschlossene Fonds)
4. Geeignetheitserklaerung § 64 Abs. 4 WpHG analysieren (bzw. § 34 Abs. 2a WpHG aF bis 02.01.2018)
5. Schaden berechnen (Erwerbsschaden + entgangener Gewinn)
6. Verjaehrung pruefen (3 Jahre Kenntnis / 10 Jahre Hoechstfrist)