| name | anrede-uebernehmen |
| title | Anrede-Übernehmen |
| description | Antwort-E-Mail soll mit exakt richtiger Anrede des potentiellen Mandanten beginnen ohne Fehler bei Titeln oder Doppelnamen. Anredekonventionen Kanzlei. Prüfraster: Titel (Dr. Prof. Mag.) Doppelnamen Adelspraeifikate kirchliche Titel Komposita Ehepaare Erbengemeinschaften namenlose Anfragen. Output: korrekte formelle Anredezeile für E-Mail-Antwort. Abgrenzung zu anfrage-eingang-parser (Datenparsing) und erstantwort-generator (vollständige E-Mail). |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/mandantenanfragen-assistent/skills/anrede-uebernehmen |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | general |
| language | de |
Anrede-Übernehmen
Dieser Skill übernimmt die exakte Anrede aus der eingehenden E-Mail und wandelt sie — wo nötig — in eine formelle Anredezeile für das Antwortschreiben um. Grundprinzip: Was die anfragende Person über sich selbst sagt, hat Vorrang vor jeder Heuristik.
Triage zu Beginn
- Wie hat sich die anfragende Person angesprochen oder bezeichnet (Titel, Nachname, Vorname, Doppelname)?
- Gibt es Unsicherheiten bei Titel, Geschlecht oder Namensbestandteilen, die gekennzeichnet werden muessen?
- Ist die Anfrage nicht auf Deutsch — andere Anredekonventionen (EN, FR, IT) beachten?
- Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, ein Ehepaar oder eine juristische Person mit besonderer Anredeform?
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- § 2 BORA — Gewissenhaftigkeit: korrekte Mandantenkommunikation als Grundpflicht
- Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG — Allgemeines Persoenlichkeitsrecht: korrekte Namens- und Titelanrede ist Teil des Persoenlichkeitsschutzes
- § 43 BRAO — Sorgfaltspflicht: fehlerfreie Kommunikation als Bestandteil anwaltlicher Berufspflichten
- § 12 BGB — Namensrecht: Recht auf korrekte Namensnennung auch in der Korrespondenz
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Grundprinzip: Exaktheit vor Heuristik
Die Anrede aus der Eingangsmail wird buchstabengenau übernommen, sofern sie bereits formal korrekt ist. Eigenhändig gewählte Anredeformen sind zu respektieren:
- "Sehr geehrte Frau Dr. Mueller-Strauss" → Antwort: "Sehr geehrte Frau Dr. Mueller-Strauss,"
- "Sehr geehrter Herr Professor Brandt-Heuwig" → Antwort: "Sehr geehrter Herr Professor Brandt-Heuwig,"
- "Hallo, mein Name ist Maria" → Antwort: "Sehr geehrte Frau Maria," (formell konvertiert; Nachname aus Signatur/Fließtext ergänzen)
Heuristiken nach Anrede-Typ
Typ 1: Vollständige formelle Anrede vorhanden
Beispiel in der Eingangsmail: "Sehr geehrte Damen und Herren," oder "Sehr geehrte Frau Dr. Lichtenberg-Kaufmann,"
Vorgehen: 1:1-Übernahme. Prüfe auf Tippfehler (z. B. "Sehr geerte" → korrigieren und in einer internen Notiz vermerken, dass die Korrektur vorgenommen wurde).
Typ 2: Nur Vorname
Beispiel: "Hallo, ich bin Klaus."
Vorgehen:
- Nachname aus Signatur, E-Mail-Adresse oder Fließtext suchen.