| name | leistungskondiktion-grundtatbestand-812-i-1-alt-1 |
| title | Leistungskondiktion — Grundtatbestand § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB |
| description | Leistungskondiktion nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB im Vier-Schritt-Schema prüfen: Erlangtes, Leistung, Rechtsgrund, Behaltensgrund, Ausschlussgründe und Umfang. Output: Bereicherungsanspruchs-Gutachten mit Abgrenzung zur Nichtleistungskondiktion. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/leistungskondiktion-grundtatbestand-812-i-1-alt-1 |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | general |
| language | de |
Leistungskondiktion — Grundtatbestand § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB
Triage — kläre vor der Prüfung
- Was wurde konkret erlangt (Sache, Geld, Forderung, Nutzung, Befreiung von Schuld)?
- Erfolgte die Vermögensmehrung durch eine Leistung (bewusste, zweckgerichtete Mehrung) des Gläubigers?
- Fehlt ein Rechtsgrund für das Behaltendürfen — war er von Anfang an nicht vorhanden oder ist er nachträglich weggefallen?
- Greift ein Ausschlussgrund (§ 814, § 817 S. 2, § 813 BGB)?
- In welchem Umfang ist die Bereicherung herauszugeben (§§ 818, 819 BGB)?
Zentrale Normen
§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB (Leistungskondiktion) — § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB (condictio ob causam finitam) — § 813 BGB (dauernde Einreden) — § 814 BGB (Kenntnis der Nichtschuld) — § 817 BGB (Gesetzes-/Sittenverstoß) — § 818 BGB (Umfang der Herausgabe) — § 819 BGB (verschärfte Haftung) — §§ 134, 138, 142 BGB (Nichtigkeitsgründe)
Dogmatischer Kontrollblick
Prüfe die Leistungskondiktion nicht als bloße Rückholung eines Gegenstands. Baue immer eine kurze Vermögens- und Zweckanalyse ein:
- Erlangtes: Welcher messbare Vorteil ist dem Beklagten wirklich zugeflossen oder erspart worden?
- Leistungszweck: Welchen Zweck sollte die Zuwendung aus Sicht eines objektiven Empfängers erfüllen?
- Rechtsgrund: Gab es für diesen Zweck einen wirksamen Grund bei Leistung?
- Behaltensgrund: Darf der Empfänger den Vorteil heute noch behalten, obwohl der ursprüngliche Zweck fehlt, weggefallen oder nur teilweise erfüllt ist?
- Risikozuweisung: Würde eine Rückforderung eine gesetzliche oder vertragliche Risikoverteilung unterlaufen?
Wenn eine dieser Ebenen unklar bleibt, verwende zuerst rechtsgrund-und-behaltensgrund-prüfen und bei gegenseitigen Verträgen zusätzlich saldotheorie-rueckabwicklung-nichtiger-vertraege.
Rechtsprechung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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