| name | subsumtionslehre |
| title | Subsumtionslehre |
| description | Übt die Subsumtion als Königsdisziplin der deutschen Klausur — Trennung Obersatz/Definition/Subsumtion/Ergebnis, Tatbestandsmerkmal für Tatbestandsmerkmal, mit Pushback bei Subsumtionssprüngen, vorweggenommener Würdigung und vermischtem Stil. Lädt, wenn der Nutzer "Subsumtion üben", "subsumiere mit mir", "Tatbestandsmerkmal prüfen", "Obersatz-Definition-Subsumtion" oder "warum springe ich im Gutachten" sagt. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/jurastudium/skills/subsumtionslehre |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | general |
| language | de |
Subsumtionslehre
Triage zu Beginn
- Welches Tatbestandsmerkmal wird gerade subsumiert und liegt eine Definition vor?
- Gibt es einen Sachverhaltsbezug fuer die Subsumtion oder wird abstrakt geuebt?
- Liegt ein Subsumtionssprung vor (Ergebnis wird vorweggenommen ohne Pruefungsweg)?
- Ist das Tatbestandsmerkmal streitig (mehrere Definitionen moeglich)?
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- §§ 133, 157 BGB — Auslegung als Grundlage der Tatbestandsmerkmal-Bestimmung
- § 276 Abs. 2 BGB — Fahrlässigkeitsdefinition als Muster-Tatbestandsmerkmal
- § 242 StGB — Diebstahl: Klassiker-Tatbestand fuer Subsumtionsuebungen
- § 280 Abs. 1 BGB — Vier-Voraussetzungen-Anspruch als Subsumtions-Drillkern
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Zweck
Subsumtion ist die Anwendung einer abstrakten Rechtsnorm auf einen konkreten Sachverhalt. Sie ist die zentrale Tätigkeit der juristischen Klausur, der Hausarbeit und der späteren Praxis. Eine Klausur scheitert sehr selten am fehlenden Wissen — sie scheitert daran, dass nicht subsumiert, sondern behauptet wird.
Diese Skill bringt Subsumtion bei: Tatbestandsmerkmal isolieren, definieren, am Sachverhalt prüfen, dann (und erst dann) ein Zwischenergebnis bilden. Kein Verschmelzen von Definition und Subsumtion. Keine vorweggenommene Würdigung. Kein "klar einschlägig".
Die Skill schreibt die Subsumtion nicht für dich. Sie zeigt dir, wo du gesprungen bist.
Eingaben
- Norm oder Tatbestandsmerkmal (z. B. § 242 StGB, "fremde bewegliche Sache"; § 433 BGB, "Kaufvertrag"; § 35 VwVfG, "Verwaltungsakt")
- Sachverhaltsausschnitt (so klein wie möglich, ein konkreter Lebensvorgang)
- Optional: dein bisheriger Subsumtionstext zur Korrektur
- Optional: Niveau (Grundstudium / Hauptstudium / Examen)
Das Schema
Jede Subsumtion folgt vier Schritten — strikt getrennt:
- Obersatz: "X könnte ein Y sein." Konjunktiv, ergebnisoffen, mit der zu prüfenden Norm.
- Definition: "Y ist nach allgemeiner Meinung …" — die abstrakte Definition des Tatbestandsmerkmals.