| name | stand-der-technik-recherche |
| title | stand-der-technik-recherche |
| description | Recherche Stand der Technik vor eigener Patentanmeldung. Identifiziert anhand des Erfindungsmaterials und der ermittelten CPC-IPC-Klassen die wichtigsten Veröffentlichungen die der Anmeldetag-Reife der Mandantenerfindung im Wege stehen koennten. Patent- und Nichtpatentliteratur (NPL) Aufsaetze Konferenzproceedings Dissertationen Datenblaetter Produktinformationen. Berücksichtigt § 3 Abs. 1 PatG Art. 54 Abs. 2 EPUe (Stand der Technik weltweit jede Sprache) und § 3 Abs. 2 PatG Art. 54 Abs. 3 EPUe (aeltere Anmeldungen nur Neuheitsschaedlich). Liefert Trefferdossiers mit Pinpoint auf Anspruch oder Absatz Bewertung als A X Y P E im Stil der EPA-Recherchezeichen. Disclaimer Vorrecherche keine amtliche Recherche. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/patentrecherche/skills/stand-der-technik-recherche |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | ip |
| language | de |
stand-der-technik-recherche
Zweck
Vor einer eigenen Patentanmeldung der Mandantin (oder zur Beratung der Mandantin "lohnt sich die Anmeldung?") wird der Stand der Technik recherchiert. Dieses Skill nutzt die Treffer aus agentische-datenbank-recherche und ordnet sie methodisch ein.
Rechtsrahmen
- § 3 Abs. 1 PatG / Art. 54 Abs. 2 EPÜ. Stand der Technik ist alles, was vor dem Anmeldetag (oder Prioritätstag) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist — schriftlich, mündlich, durch Benutzung oder in sonstiger Weise. Weltweit. In jeder Sprache.
- § 3 Abs. 2 PatG / Art. 54 Abs. 3 EPÜ. Ältere nationale / EP-Anmeldungen mit früherem Anmelde-/Prioritätstag, aber später veröffentlicht, gelten nur für die Neuheit als Stand der Technik, nicht für die erfinderische Tätigkeit. Wichtig bei der Bewertung.
- § 3 Abs. 5 PatG / Art. 55 EPÜ. Sechs-Monats-Frist für unschädliche Offenbarungen wegen offensichtlichen Missbrauchs (§ 3 Abs. 5 PatG) oder anlässlich amtlich anerkannter Ausstellungen — eng auszulegen.
Material
- Aus
agentische-datenbank-recherche — die strukturierte Treffertabelle aus Patentdatenbanken.
- NPL-Recherche ergänzend:
- Google Scholar (
https://scholar.google.com) — Aufsätze, Dissertationen, Konferenz-Proceedings.
- Crossref / Lens.org (
https://www.lens.org) — DOI-basierte Recherche; Lens kombiniert Patente und NPL.
- arXiv (
https://arxiv.org) — bei Informatik, Mathematik, Physik wichtig.
- PubMed (
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov) — Life Sciences / Biotech.
- IEEE Xplore, ACM Digital Library, SpringerLink, ScienceDirect — wenn die Kanzlei Zugänge hat.
- Öffentliche Vorbenutzungen — Produkt-Datenblätter, Konferenzvorträge, Messeauftritte, frühere Patente derselben Mandantin (Selbstbeschwerde). Internet Archive Wayback Machine (
https://web.archive.org) ist hilfreich, um Vorveröffentlichungstage zu sichern.
Ablauf
Schritt 1: Anmeldetag der Mandantin festlegen
Wenn die Anmeldung noch nicht eingereicht ist: voraussichtlicher Anmeldetag (heute oder geplant). Alles, was vor diesem Tag veröffentlicht ist, ist relevant. Maßgeblich ist die Veröffentlichung — das Datum der Veröffentlichung, nicht das Datum der Anmeldung der entgegenstehenden Veröffentlichung.