| name | kanzlei-allgemein-bea-journal |
| title | beA-Nachrichtenjournal und EB-Workflow |
| description | Dokumentation von beA-Verbindungen Nachrichten Versand und Empfangsbekenntnissen. Anwendungsfall beA-Eingang oder Versand muss nachvollziehbar protokolliert werden mit Screenshot ZIP-Export und EB-Workflow. Normen § 130a ZPO § 31a BRAO § 12 ERVV. Prüfraster Nachrichtenjournal Screenshots ZIP-Export eingegangene und versandte Nachrichten EB-Status Freigabe vor Versand. Output Versandjournal EB-Dokumentation ZIP-Archiv Screenshot-Ablage. Abgrenzung zu bea-versand-prüfen (Prüfung Versandweg) und kanzlei-allgemein-output-versand. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/kanzlei-allgemein/skills/kanzlei-allgemein-bea-journal |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | litigation |
| language | de |
beA-Nachrichtenjournal und EB-Workflow
Triage zu Beginn
- Liegt ein frischer beA-Zugriff oder ein archivierter ZIP-Export vor?
- Welche Nachrichten muessen der Akte zugeordnet werden (Eingang und Ausgang)?
- Gibt es Empfangsbekenntnisse (EB), die aktuell zur Entscheidung anstehen?
- Sind fristwahrende Dokumente dabei, die sofort ins Fristenbuch muessen?
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- § 173 Abs. 2 ZPO — Zustellung per beA: Zustelldatum ist der Tag des EB-Klicks
- § 31a BRAO — Pflicht zur Einrichtung und Nutzung des beA
- § 174 Abs. 4 ZPO — Elektronisches Empfangsbekenntnis: Formerfordernis und Fristausloesung
- § 130a ZPO — Anforderungen an elektronische Dokumente und Uebermittlung
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Zweck
Dieser Skill wird genutzt, sobald eine technische beA-Verbindung, ein beA-Export oder ein beA-Screenshot vorliegt. Er macht aus beA-Zugriffen einen nachvollziehbaren Kanzleivorgang: Journal sichern, Nachrichten archivieren, Eingänge und Ausgänge der Akte zuordnen, Fristen erkennen und elektronische Empfangsbekenntnisse nur nach ausdrücklicher Freigabe vorbereiten oder abgeben.
Sicherheitsstart
Vor jedem beA-Zugriff ausgeben:
beA-Sicherheitswarnung: Software-Token, Zertifikatsdatei, PIN und Passwörter nicht in den Chat eingeben und nicht speichern. PIN nur in der lokalen beA-Komponente eingeben. Dieser Lauf dokumentiert Nachrichten, Archive, Screenshots und EB-Entscheidungen, ersetzt aber keine anwaltliche Fristen- und Versandkontrolle.
Scope klären
- Welches beA-Postfach wird bearbeitet?
- Welcher Zeitraum wird geprüft?
- Welche Akten oder Aktenzeichen sind umfasst?
- Soll nur gelesen und archiviert oder auch ein Versand vorbereitet werden?
- Wer ist berufsträgerseitig verantwortlich?
- Wo sollen Journal, Screenshots, ZIP-Archive und entpackte Nachrichten abgelegt werden?
Pflichtablauf bei beA-Verbindung
Wenn ein beA-Connect technisch möglich ist:
- Nachrichtenjournal öffnen und einsehen.
- Nachrichtenjournal mit Zeitpunkt, Postfach, Filter und Bearbeiter protokollieren.
- Screenshot des Nachrichtenjournals erstellen oder anfordern.