| name | verfahrenschronologie |
| title | Verfahrenschronologie |
| description | Erstellt eine chronologische Bullet-Liste aller prozessualen Schritte: Klageeingang Zustellungen Schriftsatzfristen Beweisbeschluesse muendliche Verhandlungen Beweisaufnahme Urteile und Rechtsmittel. Kritische Fristen werden optisch hervorgehoben. Fundstellen werden angegeben. Normen §§ 222 517 520 ZPO Fristberechnung. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/aktenauszug-gerichtsverfahren/skills/verfahrenschronologie |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | litigation |
| language | de |
Verfahrenschronologie
Zweck
Die Verfahrenschronologie erfasst alle prozessualen Schritte in zeitlicher Reihenfolge. Sie unterscheidet sich von der Sachverhaltschronologie dadurch, dass sie ausschließlich innerhalb des Verfahrens liegende Handlungen und Ereignisse abbildet.
Triage — kläre vor Erstellung
- Liegt die Zustellungsurkunde der Klageschrift vor? (Fristbeginn für Klageerwiderung)
- Wurden alle Urteile zugestellt? (Berufungsfrist läuft ab Zustellung!)
- Haben beide Parteien Schriftsätze vorgelegt? Welche?
- Sind Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet? (Pfändungsbeschluss, Zwangshypothek)
Zentrale Normen (Verfahrensrecht)
- § 222 ZPO i.V.m. §§ 187-188 BGB — Fristberechnung im Verfahren
- §§ 517-520 ZPO — Berufung und Begründung (Fristen: 1 Monat / 2 Monate)
- §§ 548-551 ZPO — Revision (Fristen: 1 Monat / 2 Monate)
- § 329 ZPO — Verkündung von Beschlüssen
- § 310 ZPO — Verkündung des Urteils
- § 929 Abs. 2 ZPO — Vollziehungsfrist bei einstweiliger Verfügung (1 Monat)
- §§ 704-945 ZPO — Zwangsvollstreckung
Rechtsprechung zu Verfahrensfristen und Zustellung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Was gehört hinein
- Klageeingang / Antragseingang beim Gericht
- Zahlung des Gerichtskostenvorschusses
- Zustellung der Klageschrift / des Arrestgesuchs
- Klageerwiderung und alle weiteren Schriftsätze (mit Datum)
- Richterliche Verfügungen und Hinweisbeschlüsse
- Beweisbeschlüsse
- Terminsladungen
- Mündliche Verhandlungen (mit Ergebnis / Protokollvermerk)
- Beweisaufnahme (Zeugenvernehmung, Sachverständigengutachten)
- Eingang von Gutachten
- Urteile und Beschlüsse (mit Tenor)
- Rechtsmittelfristen und Einlegung von Rechtsmitteln
- Vollstreckungsmaßnahmen
Was nicht hinein gehört
- Außerprozessuale Ereignisse (→ Sachverhaltschronologie)
- Rechtliche Bewertungen der Schriftsätze
Formatvorgabe
- **TT.MM.JJJJ** [Kurzbeschreibung des prozessualen Schritts] (Fundstelle: [Blatt])
- ** TT.MM.JJJJ — FRIST:** [Fristbezeichnung — z. B. Berufungsfrist] (Fundstelle: [Blatt])