| name | eigenbedarfskuendigung-erstellen |
| title | Eigenbedarfskündigung erstellen (Vermieter / Hausverwaltung) |
| description | Vermietersicht — entwerfe eine ordentliche Kündigung wegen Eigenbedarfs nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Prüfroutine deckt berechtigtes Interesse (Eigennutzung Familienangehoerige Haushaltsangehoerige) konkrete Begründung im Kündigungsschreiben (§ 573 Abs. 3 BGB) Kündigungsfristen nach § 573c BGB (drei sechs neun Monate je nach Mietdauer) Sperrfristen aus Landesverordnung (drei bis zehn Jahre nach Umwandlung) Sozialklausel des Mieters (§ 574 BGB) und Risiko der Vortaeuschung (Schadensersatz). Erzeugt rechtssicheres Kündigungsschreiben mit Disclaimer. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/mietrecht/skills/eigenbedarfskuendigung-erstellen |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | real-estate |
| language | de |
Eigenbedarfskündigung erstellen (Vermieter / Hausverwaltung)
Disclaimer (Schlüsselstelle, mehrfach)
Die Eigenbedarfskündigung ist eines der streitanfälligsten Felder des Mietrechts. Eine formell oder materiell fehlerhafte Kündigung ist unwirksam — der Mieter darf in der Wohnung bleiben. Bei späterem Wegfall des Eigenbedarfs vor Auszug droht Schadensersatz (BGH-Rspr. zur Vortaeuschung). Vor Versand ist eine fachanwaltliche Prüfung dringend empfohlen. Diese Auto-Erstellung ersetzt nicht die anwaltliche Vertretung.
Workflow
Schritt 1 — Berechtigtes Interesse prüfen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
- Eigennutzung durch den Vermieter selbst.
- Familienangehörige — Eltern Kinder Geschwister Ehegatten eingetragene Lebenspartner.
- Haushaltsangehörige — Personen die mit dem Vermieter dauerhaft im Haushalt leben (z. B. Pflegekraft Lebensgefährtin).
- Eigenbedarf juristischer Personen (GmbH AG) ist nicht möglich — Kündigung wegen Eigenbedarfs setzt natürliche Person voraus.
- Konkret und vernuenftig nachvollziehbar — nicht bloss vorsorglich oder spekulativ.
Schritt 2 — Begründung im Kündigungsschreiben (§ 573 Abs. 3 BGB)
Die Begründung muss im Schreiben enthalten sein und so konkret sein dass der Mieter die Schlüssigkeit prüfen kann:
- Name der begünstigten Person und Verhältnis zum Vermieter.
- Warum die Wohnung gerade für diese Person benötigt wird.
- Aktuelle Wohnsituation der begünstigten Person.
- Zeitpunkt des Bedarfs.
Pauschale Floskeln wie "wegen Eigenbedarfs" reichen nicht.
Schritt 3 — Kündigungsfristen (§ 573c BGB)
Je nach Dauer des Mietverhältnisses beim Mieter:
- Bis fünf Jahre: drei Monate.
- Fünf bis acht Jahre: sechs Monate.
- Ab acht Jahren: neun Monate.
Zugang spätestens am dritten Werktag eines Monats für das Ende dieses Monats plus die jeweilige Frist.
Schritt 4 — Sperrfristen nach Landesverordnung
Bei Umwandlung der Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vor der Veräußerung an einen neuen Eigentümer gilt nach § 577a BGB eine Sperrfrist von drei Jahren ab Veräußerung — in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt durch Landesverordnung verlängert auf bis zu zehn Jahre. Prüfung in references/mietspiegel-quellen.md (Spalte Kündigungssperrfristverordnung).
Schritt 5 — Sozialklausel (§ 574 BGB)
Der Mieter kann der Kündigung widersprechen wenn: