| name | berufsrecht-bausteine |
| title | Berufsrecht-Bausteine |
| description | Berufsrechtliche Textbausteine für KI-Nutzungsrichtlinien in Kanzleien: Anwendungsfall Kanzlei erstellt KI-Richtlinie und braucht praezise Bausteine zu Verschwiegenheit Sorgfaltspflicht und Eigenverantwortung. § 43 BRAO Gewissenhaftigkeit, § 43a Abs. 2 BRAO Verschwiegenheit, § 43e BRAO IT-Dienstleister, § 203 StGB Berufsgeheimnis, BRAK-Hinweise 12/2024 DAV-Stellungnahme 32/2025. Prüfraster Verschwiegenheitspflicht beim KI-Einsatz, Haftung für KI-Output OLG Koblenz, eigenverantwortliche Endkontrolle. Output Bausteine-Sammlung mit konkreten Formulierungen für Kanzlei-Richtlinie. Abgrenzung zu DSGVO-Compliance-Bausteine und zu Musterklauseln-IT. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/ki-richtlinie-kanzleien/skills/berufsrecht-bausteine |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | regulatory |
| language | de |
Berufsrecht-Bausteine
Das anwaltliche Berufsrecht setzt dem Einsatz von KI-Systemen in Kanzleien spezifische Grenzen. Die Nutzung von Chatbots und KI-Plattformen ist nicht per se verboten, aber die berufsrechtlichen Kernpflichten — Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit und eigenverantwortliche Endkontrolle — bleiben stets unberührt. Diese Bausteine helfen, die entsprechenden Anforderungen in eine Kanzleirichtlinie zu übersetzen.
Rechtlicher Hintergrund
§ 43 Satz 1 BRAO: Gewissenhafte Berufsausübung — KI-Nutzung muss von anwaltlicher Eigenverantwortung begleitet sein. § 43a Abs. 2 BRAO: Verschwiegenheitspflicht als oberstes Gebot — kein unbefugtes Offenbaren von Mandatsgeheimnissen. § 43e BRAO: Regelung der IT-Dienstleister-Beauftragung — Befugnis-Norm, die § 203 StGB entschärft. § 203 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, Abs. 4 StGB: Geheimnisverrat als Straftatbestand. § 2 Abs. 4 lit. c BORA: Sozialadäquanz der Zusammenarbeit mit Dienstleistern. § 31 BORA: Berufsrechtsbeauftragter in Berufsausübungsgemeinschaften. BRAK-Hinweise 12/2024 (Remmertz), DAV-Stellungnahme Nr. 32/2025.
Vorgehen
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
- Grundsatz der Eigenverantwortung verankern: Kein KI-Output darf ungeprüft übernommen werden; § 43 BRAO verlangt anwaltliche Endkontrolle.
- Verschwiegenheitspflicht operationalisieren: Für jeden KI-Dienstleister einen § 43e-BRAO-Vertrag abschließen (vgl. Musterklauseln im Plugin
musterklauseln-it-vertrag).
- Prüfpflicht für Zitate festschreiben: Jede von einem KI-System erzeugte Fundstelle ist auf Existenz und inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen (BRAK 12/2024, S. 2; DAV 32/2025).
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Berufsrechtsbeauftragten einbinden: Falls vorhanden, nach § 31 BORA bei Erstellung und Schulung einbeziehen.
- Ausländische Dienstleister gesondert prüfen: § 43e Abs. 4 BRAO erlaubt EU-Ausland und Drittstaaten, sofern vergleichbares Schutzniveau.
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.