| name | berufsrecht-ki-vertragspruefung-kaltstart-interview |
| title | Kaltstart-Interview |
| description | Erfasse Beruf des Auftraggebers (Rechtsanwalt Steuerberater Wirtschaftsprüfer Patentanwalt Notar) Anbieter Produktname Vertragsdokument Datenarten Verarbeitungszweck Hostingland und Subunternehmerstruktur. Bilde daraus den Norm-Adapter (BRAO StBerG WPO PAO BNotO) und entscheide ob Kanzleiinfrastruktur oder Einzelmandats-Tool im Sinne Absatz fuenf vorliegt. Lade dazu die Skill parallelnormen-andere-berufe. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/berufsrecht-ki-vertragspruefung/skills/berufsrecht-ki-vertragspruefung-kaltstart-interview |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | regulatory |
| language | de |
Kaltstart-Interview
Disclaimer
Diese Forprüfung ist keine Rechtsberatung, sondern strukturierte Argumentationshilfe für das Anbietergespräch. Die abschließende berufsrechtliche und strafrechtliche Beurteilung bleibt der inhabilen Kanzlei beziehungsweise einer beauftragten Spezialkanzlei vorbehalten.
Zweck
Bevor die materielle Prüfung beginnt, brauchen wir saubere Eingangsdaten. Das Interview fixiert Beruf, Anbieter, Datenarten und Vertragstyp. Daraus leitet sich der Norm-Adapter ab — von ihm hängt jede weitere Skill ab.
Pflichtfragen
Beruf des Auftraggebers
Welche Berufsgruppe nutzt das Tool?
- Rechtsanwalt — Norm: § 43e BRAO i.V.m. § 43a Abs. 2 BRAO und § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB
- Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter — Norm: § 62a StBerG i.V.m. § 57 Abs. 1 StBerG und § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB
- Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer — Norm: § 50a WPO i.V.m. § 43 WPO und § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB (bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zusätzlich § 59c WPO)
- Patentanwalt — Norm: § 39c PAO i.V.m. § 39a Abs. 2 PAO und § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB
- Notar — Norm: § 26a BNotO i.V.m. § 18 BNotO und § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Sind mehrere Berufsgruppen in einer Sozietät gemischt vertreten (Anwalts-Steuerberater-Gesellschaft, multidisziplinäre Praxis), gelten die strengsten Anforderungen kumulativ. Beim Notar besonders auf § 26a Abs. 4 BNotO achten — bei Dienstleistungen für ein einzelnes Amtsgeschäft ist die Einwilligung des Beteiligten erforderlich.
Anbieter und Produkt
- Firmenname und Sitz des Anbieters (juristische Person, vertretungsberechtigte Personen)
- Produktname und Versionsstand (Bsp.: gängige KI-Sprachmodelle und KI-Frontends; eigene Marken-Frontends)
- Eigene KI-Modelle oder API-Aufruf an Drittanbieter (z.B. Microsoft Azure, AWS Bedrock)
- Welche Subunternehmer sind vorgesehen (Hyperscaler, Modellanbieter, Hosting)?
Datenarten und Verarbeitungszweck
- Welche Datenkategorien werden eingegeben (Mandatsschriftsätze, Vertragsentwürfe, Personalakten, Bilanzdaten, Notariatsurkunden, Patentanmeldungen)?
- Werden besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet (Art. 9 DS-GVO)?
- Geht es um Kanzleiinfrastruktur (übergreifend) oder ein Tool, das einem konkreten Mandat dient (Abs. 5 der Dienstleisterregelung)?
- Wer im Haus hat Zugriff?
Hostingland und Auslandsbezug
- Wo liegen die Server (EU/EWR, USA, sonstiges Drittland)?
- Wo sitzt der Modellanbieter selbst (etwa OpenAI in den USA)?
- Greift der US-CLOUD Act (US-Konzern oder US-Tochter)?
Vertragsstand
- Liegt ein eigenständiger Vertrag vor, oder nur AGB plus Datenschutzanhang?