| name | beteiligung-frueh-foermlich |
| title | Beteiligung — frühzeitig und förmlich |
| description | Mandant greift Bebauungsplan wegen Fehlern in der Buerger- oder Behoerdenbeteiligung an. §§ 3 4 BauGB Beteiligungsverfahren. Prüfraster: fruehzeitige Beteiligung § 3 Abs. 1 foermliche Auslegung § 3 Abs. 2 mindestens 1 Monat Behoerdenbeteiligung §§ 4 Abs. 1 und 2 Wiederholung bei wesentlicher Aenderung § 4a Abs. 3 Online-Pflicht § 4a Abs. 4. Output: Beteiligungsfehler-Prüfprotokoll und Angriffspunkte. Abgrenzung zu aufstellungsbeschluss-bekanntmachung (formelle Verfahrenskette) und planerhaltung-214-215-baugb. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/normenkontrolle-bauleitplanung/skills/beteiligung-frueh-foermlich |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | regulatory |
| language | de |
Beteiligung — frühzeitig und förmlich
Zweck
Audit der zweistufigen Beteiligung. Hier finden sich die meisten Verfahrenshebel: Auslegungsdauer, Bekanntmachung der Auslegung, Identität der ausgelegten Unterlagen, Online-Veröffentlichung, Behandlung der Stellungnahmen.
Schritt 1 — Frühzeitige Beteiligung § 3 Abs. 1 BauGB
Inhalt
- Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
- Hinweis auf wesentliche Auswirkungen
- Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
Form
- Häufig Bürgerversammlung
- Auslegung von Vorentwurf möglich
- Im beschleunigten Verfahren § 13a BauGB kann von früher Beteiligung abgesehen werden
Audit-Punkte
- Wurde frühe Beteiligung durchgeführt? Ja/nein
- Wie wurde sie angekündigt? Anstoßfunktion?
- Wurde die Öffentlichkeit über wesentliche Auswirkungen unterrichtet?
- Gibt es Niederschrift der Äußerungen?
Schritt 2 — Förmliche Beteiligung Öffentlichkeit § 3 Abs. 2 BauGB
Auslegung
- Planentwurf und Begründung einschließlich Umweltbericht
- Auslegungsdauer mindestens ein Monat
- Auslegung an einer für die Öffentlichkeit zugänglichen Stelle
Bekanntmachung der Auslegung
- Mindestens eine Woche vor Beginn (BVerwG-Linie)
- Hinweis auf Art der Stellungnahmen
- Hinweis dass nicht fristgerechte Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können (alte Präklusion)
- Hinweis Auslegungsort, -beginn, -ende
Online-Veröffentlichung § 4a Abs. 4 BauGB
- Seit 2017 zusätzlich Einstellung in das Internet
- Pflicht zur Veröffentlichung auf der Internet-Seite der Gemeinde
- Pflicht zur Veröffentlichung in einem zentralen Internet-Portal des Landes
- In Bayern: zentrales Bauleitplan-Portal
Inhaltliche Identität
- Ausgelegt werden müssen genau die Unterlagen, die im Bekanntmachungstext genannt sind
- Erkenntliche Diskrepanz zwischen Bekanntmachungstext und ausliegender Mappe — beachtlicher Fehler
Schritt 3 — Behördenbeteiligung § 4 BauGB
Frühzeitige Beteiligung § 4 Abs. 1 BauGB
- Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich berührt wird
- Bei B-Plan in Augsburg z.B. Regierung von Schwaben, Wasserwirtschaftsamt, Untere Naturschutzbehörde, IHK, Handwerkskammer, Deutsche Bahn, Nachbargemeinden
- Aufforderung zur Stellungnahme zu allgemeinen Zielen
Förmliche Beteiligung § 4 Abs. 2 BauGB