| name | governance-aufsichtsbehoerden-art-70 |
| title | Governance und Aufsichtsbehörden — Art. 70 ff. KI-VO |
| description | Unternehmen oder Behoerde fragt: An wen muss ich mich in Deutschland und Europa wenden wenn ich Fragen zur KI-VO-Aufsicht habe oder eine Meldepflicht erfullen muss? Art. 70 ff. KI-VO Governance. Prüfraster: nationale Aufsichtsbehoerden Art. 70 Europaeisches KI-Buero Art. 64 KI-Ausschuss Art. 65 wissenschaftliches Gremium Art. 68 Beratungsforum Art. 67 Aufgaben Befugnisse Koordination. Output: Übersicht zuständige Stellen in Deutschland und EU mit Kontakthinweisen. Abgrenzung zu marktueberwachung-meldung-vorfaelle-art-72-bis-79 (Meldepflichten) und sanktionen-art-99-bis-101 (Bußgeldrahmen). |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/ki-vo-ai-act-pruefer/skills/governance-aufsichtsbehoerden-art-70 |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | regulatory |
| language | de |
Governance und Aufsichtsbehörden — Art. 70 ff. KI-VO
Zweck
Die KI-VO richtet eine mehrstufige Governance-Struktur ein: nationale Behörden, das Europäische KI-Büro und übergeordnete Gremien. Dieser Skill klärt, wer für was zuständig ist und wo in Deutschland der Ansprechpartner liegt.
Nationale Ebene — Nationale Aufsichtsbehörden (Art. 70 KI-VO)
Jeder Mitgliedstaat benennt eine oder mehrere nationale zuständige Behörden, die für die Anwendung und Durchsetzung der KI-VO zuständig sind. Diese Behörden üben auch die Funktion der Marktüberwachungsbehörde aus.
Aufgaben der nationalen Aufsichtsbehörden:
- Marktüberwachung (Kontrolle von Hochrisiko-KI-Systemen auf dem Markt)
- Überprüfung von Konformitätsbewertungen
- Entgegennahme von Meldungen zu schwerwiegenden Vorfällen
- Befugnis, Informationen anzufordern und Prüfungen durchzuführen
- Befugnis, den Rückzug von Produkten vom Markt zu fordern
Deutschland: Die nationale Governance-Struktur für die KI-VO wird in Deutschland noch konkretisiert. Die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind als potenzielle Anlaufstellen diskutiert worden. Für Datenschutzaspekte bleiben die Datenschutzaufsichtsbehörden (Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragte) zuständig.
EU-Ebene — Europäisches KI-Büro (Art. 64 KI-VO)
Das Europäische KI-Büro wurde innerhalb der Kommission eingerichtet (nicht als separate Agentur). Es ist zuständig für:
- Aufsicht über GPAI-Modelle (einschließlich solcher mit systemischem Risiko)
- Koordination der nationalen Aufsichtsbehörden
- Entwicklung und Überwachung von Verhaltenskodizes
- Durchführung von Untersuchungen bei GPAI-Modell-Anbietern
- Erlass von Beschlüssen bei Verstößen durch GPAI-Anbieter
Besondere Befugnis: Für GPAI-Modelle mit systemischem Risiko ist das Europäische KI-Büro die primäre Aufsichtsbehörde — nationale Behörden haben insoweit eine sekundäre Rolle.
EU-Ebene — KI-Ausschuss (Art. 65 KI-VO)
Der KI-Ausschuss setzt sich aus Vertretern der nationalen Aufsichtsbehörden zusammen. Er hat beratende Funktion:
- Unterstützung der kohärenten Anwendung der KI-VO in der EU
- Empfehlungen und Stellungnahmen
- Koordination bei grenzüberschreitenden Fällen
EU-Ebene — Wissenschaftliches Gremium (Art. 68 KI-VO)
Das wissenschaftliche Gremium besteht aus unabhängigen Sachverständigen. Es unterstützt das Europäische KI-Büro bei der Bewertung systemischer Risiken von GPAI-Modellen und berät bei technischen Fragen.
EU-Ebene — Beratungsforum (Art. 67 KI-VO)
Das Beratungsforum setzt sich aus Vertretern der Industrie, Zivilgesellschaft, Akademie und anderen Interessengruppen zusammen. Es berät den KI-Ausschuss und die Kommission.