| name | hochrisiko-datenqualitaet-und-data-governance-art-10 |
| title | Datenqualität und Data Governance — Art. 10 KI-VO |
| description | Anbieter von Hochrisiko-KI fragt: Welche Anforderungen gelten für unsere Trainings- Validierungs- und Testdaten und wie dokumentieren wir unsere Data Governance? Art. 10 KI-VO Datenqualitaet und Data Governance. Prüfraster: Relevanz Repraesentativitaet Vollständigkeit Fehlerfreiheit Bias-Minderung Ausnahme besondere Datenkategorien Art. 10 Abs. 5. Output: Data-Governance-Checkliste und Vorlage Trainingsdaten-Dokumentation. Abgrenzung zu hochrisiko-technische-dokumentation-art-11-und-anhang-iv (Gesamtdokumentation) und hochrisiko-risikomanagementsystem-art-9 (Risikobewertung). |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/ki-vo-ai-act-pruefer/skills/hochrisiko-datenqualitaet-und-data-governance-art-10 |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | regulatory |
| language | de |
Datenqualität und Data Governance — Art. 10 KI-VO
Zweck
Art. 10 KI-VO stellt spezifische Anforderungen an die Daten, mit denen Hochrisiko-KI-Systeme trainiert, validiert und getestet werden. "Garbage in, garbage out" ist keine Entschuldigung — mangelhafte Datenqualität begründet einen Pflichtverstoß.
Pflichten im Überblick (Art. 10 Abs. 2 KI-VO)
Anforderung 1 — Geeignete Datenverwaltungspraktiken
Anbieter müssen geeignete Datenverwaltungspraktiken umsetzen, die Folgendes umfassen:
- Klare Festlegung des Entwicklungsziels und der vorgesehenen Verwendungszwecke
- Verfahren zur Datenerhebung
- Analyse auf mögliche Verzerrungen (Bias)
- Erkennung und Behebung von Datenlücken und Mängeln
Prüffragen:
- Gibt es eine schriftlich dokumentierte Datenstrategie?
- Wurden Herkunft, Erhebungsmethode und Qualitätsmerkmale der Datensätze dokumentiert?
Anforderung 2 — Relevanz und Repräsentativität (Art. 10 Abs. 3 KI-VO)
Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze müssen:
- Relevant für den vorgesehenen Zweck des Systems sein
- Repräsentativ für die Bedingungen sein, unter denen das System eingesetzt werden soll
- Hinreichend vollständig und fehlerfrei sein (unter Berücksichtigung des Einsatzbereichs)
- Die spezifischen Eigenschaften und Merkmale der vorgesehenen Einsatzsituation aufweisen
Prüffragen:
- Deckt der Datensatz die Vielfalt der Einsatzbedingungen ab?
- Sind bestimmte Bevölkerungsgruppen, Szenarien oder Randfälle unterrepräsentiert?
- Wurden bekannte Datenmängel dokumentiert und ihr Einfluss auf die Systemleistung bewertet?
Anforderung 3 — Bias-Erkennung und Bias-Minderung (Art. 10 Abs. 2 lit. f KI-VO)
Anbieter müssen Daten auf mögliche Verzerrungen analysieren und geeignete Maßnahmen zur Bias-Minderung ergreifen. Dies gilt insbesondere bei Systemen, die auf Merkmale wie Alter, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit oder andere geschützte Kategorien zugreifen können.
Prüffragen:
- Wurden Bias-Analysen durchgeführt (z.B. Fairness-Metriken, Subgruppen-Analysen)?
- Sind die Maßnahmen zur Bias-Minderung dokumentiert und auf ihre Wirksamkeit geprüft?
- Welche Restverzerrungen verbleiben nach den Minderungsmaßnahmen?
Anforderung 4 — Trennung der Datensätze
Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze müssen klar voneinander getrennt sein. Insbesondere darf der Testdatensatz nicht für das Training oder die Parameteroptimierung verwendet worden sein.
Prüffragen: