| name | kennzeichnungspflichten-veroeffentlichungen |
| title | Kennzeichnungspflichten für Veröffentlichungen |
| description | Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in Kanzlei-Veröffentlichungen prüfen: Anwendungsfall Kanzlei veröffentlicht KI-unterstuetzte Artikel Blog-Posts Pressemitteilungen oder Mandantenbriefe und muss Kennzeichnungspflichten einhalten. Art. 50 Abs. 4 KI-VO Kennzeichnungspflicht, § 43 BRAO Sorgfaltspflicht, UrhG Urheberrecht KI-Content. Prüfraster Anwendungsbereich Art. 50 Abs. 4, redaktionelle Verantwortung als Ausnahme, Best-Practice-Hinweise transparente Kommunikation. Output Kennzeichnungs-Leitfaden für unterschiedliche Content-Typen. Abgrenzung zu Urheberrecht-Bausteine und zu Transparenz-Mandanten. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/ki-richtlinie-kanzleien/skills/kennzeichnungspflichten-veroeffentlichungen |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | regulatory |
| language | de |
Kennzeichnungspflichten für Veröffentlichungen
Art. 50 Abs. 4 KI-VO regelt die Transparenzpflicht für Betreiber von KI-Systemen, die Text zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse erzeugen. Für Kanzleien ist der Anwendungsbereich dieser Norm verhältnismäßig begrenzt — die wichtigsten Ausnahmen greifen regelmäßig. Gleichwohl empfiehlt sich ein klarer interner Standard für die Kennzeichnung.
Rechtlicher Hintergrund
Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 2 Satz 1 KI-VO: Betreiber eines KI-Systems, das Text zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse erzeugt, müssen offenlegen, dass der Text KI-generiert ist. Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 2 Satz 2 KI-VO: Ausnahme — keine Kennzeichnungspflicht, wenn (a) die Inhalte einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und (b) eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt. Martini/Wendehorst, KI-VO, Art. 50 Rn. 113: Schriftsätze an Gerichte sind nicht "an die Öffentlichkeit" gerichtet, sondern an einen überschaubaren bekannten Empfängerkreis. Rn. 114: Anwalt, der Schriftsatz unterschreibt, übernimmt redaktionelle Verantwortung. Lauber-Rönsberg, lizenzpflichtige Literaturquelle KI-Recht, Art. 50 Rn. 73: Schutzzweck der Norm ist massenhafter unkontrollierter Falschinformation vorzubeugen.
Vorgehen
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
- Schriftsätze an Gerichte: Keine Kennzeichnungspflicht nach KI-VO — nicht öffentlich und anwaltliche redaktionelle Verantwortung durch Unterschrift.
- Kanzlei-Blog und Website-Inhalte: Wenn KI-generierte Texte ohne inhaltliche menschliche Überarbeitung veröffentlicht werden, ist eine Kennzeichnung geboten. Bei menschlicher Endkontrolle greift die Ausnahme.
- Pressemitteilungen: Individuelle Kennzeichnung empfehlenswert als Best Practice, auch wenn rechtlich nicht stets geboten.
- Social-Media-Inhalte: Bei vollständig KI-generierten Posts zu rechtlich relevanten Themen ist Kennzeichnung rechtlich geboten und auch aus Reputationsgründen empfehlenswert.
- Mandanten-Newsletter: Bei KI-unterstützten Beiträgen mit menschlicher Redaktion: keine zwingende Kennzeichnung nach KI-VO; Transparenz gegenüber Mandanten ist gleichwohl empfehlenswert.
- Interne Best-Practice-Regel festlegen: Empfohlen wird, KI-Beteiligung grundsätzlich im redaktionellen Prozess intern zu dokumentieren, auch wenn eine externe Kennzeichnung nicht zwingend ist.
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