| name | subunternehmer-regelung-pruefen |
| title | Subunternehmer-Regelung prüfen |
| description | Prüfe die Subunternehmerklausel im KI-Anbietervertrag. Norm Absatz drei Satz zwei Nummer drei der einschlaegigen Dienstleisterregelung. Pflichtinhalte Zustimmungsvorbehalt der Kanzlei Subunternehmerliste Weiterverpflichtung in Textform Belehrung. Strafrechtliche Sekundaerpflicht nach § 203 Absatz vier Satz zwei Nummer eins StGB. Modellanbieter und Hoster als typische Subunternehmer. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/berufsrecht-ki-vertragspruefung/skills/subunternehmer-regelung-pruefen |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | regulatory |
| language | de |
Subunternehmer-Regelung prüfen
Disclaimer
Diese Forprüfung ist keine Rechtsberatung, sondern strukturierte Argumentationshilfe für das Anbietergespräch. Die abschließende berufsrechtliche und strafrechtliche Beurteilung bleibt der inhabilen Kanzlei beziehungsweise einer beauftragten Spezialkanzlei vorbehalten.
Norm
Absatz 3 Satz 2 Nr. 3 der jeweiligen Dienstleisterregelung. Der Vertrag mit dem Dienstleister muss festlegen, ob der Dienstleister befugt ist, weitere Personen zur Erfüllung des Vertrags heranzuziehen. Für diesen Fall ist dem Dienstleister aufzuerlegen, diese Personen in Textform zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
Pro Beruf:
- § 43e Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BRAO
- § 62a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 StBerG
- § 50a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 WPO
- § 39c Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 PAO
- § 26a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BNotO
Strafrechtlich ergänzend: § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB (Befugnis zur Weitergabe an mitwirkende Personen, die ihrerseits weitere Personen einbinden) und § 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB (Sekundärpflicht zur Verpflichtung).
Praxisproblem KI-Anbieter
KI-Anbieter sind oft mehrstufige Strukturen:
- Frontend-Anbieter (deutsche Vertragspartei, etwa ein Münchner Legal-Tech-Start-up)
- Modellanbieter (etwa OpenAI, Anthropic, Mistral, Aleph Alpha)
- Hoster (Microsoft Azure, AWS, Google Cloud)
- Eventuell Trainingsdienstleister, Annotation-Dienstleister, Support-Dienstleister
Aus berufsrechtlicher Sicht sind alle vier Stufen Subunternehmer im Sinne von Abs. 3 Satz 2 Nr. 3. Der Frontend-Anbieter muss sie alle benennen und entsprechend weiterverpflichten.
Anforderungen
Festlegung im Vertrag
Der Vertrag muss explizit klären, ob der Dienstleister Subunternehmer einsetzen darf. Stillschweigen reicht nicht.
Subunternehmerliste
Auch wenn die Norm das nicht ausdrücklich verlangt, ist eine abschließende Liste der Subunternehmer mit Sitz, Funktion und gegebenenfalls Hosting-Ort der Stand guter Praxis. Sie ist Vertragsanlage oder per Link zu einem versionierten Trust Center.
Zustimmungsvorbehalt
Ein Zustimmungsvorbehalt der Kanzlei vor Hinzunahme oder Wechsel von Subunternehmern ist nicht durch das Berufsrecht zwingend gefordert, aber sehr empfehlenswert. Die DAV-Stellungnahme stellt klar, dass die Kanzlei für die Auswahl die berufsrechtliche Verantwortung trägt (Sorgfaltsanforderung Abs. 2 der Dienstleisterregelung).
Weiterverpflichtung in Textform
Der Vertrag muss den Dienstleister verpflichten, jeden Subunternehmer zur Verschwiegenheit zu verpflichten — mit denselben inhaltlichen Anforderungen, die für den Dienstleister selbst gelten (gegenüber jedermann, zeitlich unbegrenzt, alle Berufsgeheimnisse, Belehrung).