| name | geldwaesche-ubo-wirtschaftlich-berechtigte |
| title | Wirtschaftlich Berechtigte und UBO |
| description | Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter UBO Kontrollketten und Trust-Stiftungsstrukturen nach GwG. Anwendungsfall neue Geschäftsbeziehung mit Unternehmen und wirtschaftlich Berechtigte muessen identifiziert werden. Normen § 3 GwG wirtschaftlich Berechtigter § 11 GwG Identifizierungspflicht § 20 GwG Transparenzregister. Prüfraster Eigentumsanteile ab 25 Prozent Kontrollketten Trust-Strukturen Stiftungen Nominees Transparenzregisterdaten. Output UBO-Struktur-Diagramm mit Eigentumsanteilen Kontrollrechten und KYC-Dokumentation für Akte. Abgrenzung zu geldwäsche-transparenzregister und geldwäsche-pep-hochrisikoland. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/geldwaeschepraevention-aml-kyc/skills/geldwaesche-ubo-wirtschaftlich-berechtigte |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.1 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | white-collar |
| language | de |
Wirtschaftlich Berechtigte und UBO
Triage zu Beginn
- Handelt es sich um eine einfache oder komplexe Eigentumsstruktur (Ketten, Trusts, Stiftungen, Nominees)?
- Welche Quellen fuer die UBO-Ermittlung stehen zur Verfuegung: Transparenzregister, KYC-Dokumente, Registerauszuege?
- Liegt ein Nominee-Hinweis oder eine Treuhandstruktur vor, die transparent gemacht werden muss?
- Gibt es Indikatoren dafuer, dass der angegebene UBO nicht der tatsaechliche wirtschaftlich Berechtigte ist?
Aktuelle Rechtsprechung und Behoerdenpraxis
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- § 3 GwG — Wirtschaftlich Berechtigter: Definition und 25-Prozent-Schwelle
- § 13 GwG — Pflicht zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten
- § 19 GwG — Transparenzregister: fiktiver wirtschaftlich Berechtigter bei fehlender Identifizierbarkeit
- Art. 3 AMLD5 — UBO-Definitionen im EU-Recht (Erweiterungen auf Trusts und Stiftungen)
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Zweck
Dieser Skill erzeugt eine prüfbare UBO-Karte mit Registerabgleich und offenen Nachweisen.
Wann verwenden
- wenn ein neues AML/KYC-, GwG-, Sanktions- oder Compliance-Thema aufgenommen wird
- wenn Kunden, wirtschaftlich Berechtigte, Transaktionen, Länder, Produkte oder Vertriebskanäle risikobasiert geprüft werden müssen
- wenn ein Alert, Treffer, Behördenkontakt, Verdachtsmoment, Pressefall oder Remediation-Projekt vorliegt
Arbeitsweise
- Rolle und Pflichtenkreis klären. Erfasse Branche, Mandantenrolle, Aufsicht, Verpflichtetenstatus, Produkt, Kundenart, Länderbezug, Transaktionsart und Frist.
- Daten sauber ziehen. Sammle KYC-Dokumente, Registerauszüge, UBO-Struktur, PEP-/Sanktionsscreening, Mittelherkunft, Transaktionsdaten, interne Richtlinien und Alert-Historie.
- Quellenstand protokollieren. Prüfe GwG, BaFin-/Länderhinweise, FIU/goAML, Transparenzregister, EU-Sanktionsressourcen, AMLA/EU-AML-Paket und FATF-Risk-Based-Approach mit Abrufdatum.
- Risikobasiert entscheiden. Trenne Normalfall, erhöhtes Risiko, verstärkte Sorgfalt, Stop/Freeze/Exit und Verdachtsmeldeprüfung. Keine automatische Freigabe bei Datenlücken.
- Verzeihend nachziehen. Wenn Dokumente fehlen, erstelle eine Nachforderungsliste, biete Simulationswerte an und markiere sauber, was noch nicht freigabefähig ist.