| name | geldwaesche-sanktionsscreening |
| title | Sanktionslistenprüfung und Embargoabgleich |
| description | Sanktionsscreening von Kunden Transaktionen und Beteiligten gegen EU-US- und UN-Sanktionslisten. Anwendungsfall neues Geschäft soll abgeschlossen oder Transaktion freigegeben werden. Normen EU-Verordnungen 2580/2001 881/2002 Russland-VO 833/2014 269/2014 OFAC-SDN-Liste. Prüfraster Namensscreening Alias-Screening Eigentuems-Kontrolle Embargo-Check Trefferlog False-Positive-Bewertung. Output Screening-Protokoll mit Trefferliste False-Positive-Begründung Freigabe oder Meldepflicht. Abgrenzung zu geldwäsche-pep-hochrisikoland und geldwäsche-transaktionsmonitoring. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/geldwaeschepraevention-aml-kyc/skills/geldwaesche-sanktionsscreening |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.1 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | cross-jurisdiction |
| practice | white-collar |
| language | de |
Sanktionslistenprüfung und Embargoabgleich
Triage zu Beginn
- Welche Sanktionslisten sollen geprueft werden: EU, OFAC, UN, nationale Listen?
- Liegt ein True-Hit oder ein False-Positive vor — und welche Dokumentation gibt es bereits?
- Sind Eigentuems- oder Kontrollbeziehungen zum Sanctioned Entity zu pruefen?
- Gibt es eine Transaktionssperr-Pflicht oder eine Verdachtsmeldepflicht ausloesende Treffer?
Aktuelle Rechtsprechung und Behoerdenpraxis
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- Art. 2 EU-VO 2580/2001 — Einfrierungspflicht: sofortige Sperrung bei Sanktionstreffer
- § 25h KWG — Geldwaesche- und Betrugsverhinderung in Kreditinstituten: Screeningpflicht
- Art. 4 EU-VO 269/2014 (Russlandsanktionen) — aktuelle Sanktionsregeln
- § 18 AWG — Strafbarkeit bei Verstoss gegen Ausfuhrverbote und Embargos
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Zweck
Dieser Skill verbindet AML/KYC mit Sanktions-Compliance und dokumentiert Trefferentscheidungen.
Wann verwenden
- wenn ein neues AML/KYC-, GwG-, Sanktions- oder Compliance-Thema aufgenommen wird
- wenn Kunden, wirtschaftlich Berechtigte, Transaktionen, Länder, Produkte oder Vertriebskanäle risikobasiert geprüft werden müssen
- wenn ein Alert, Treffer, Behördenkontakt, Verdachtsmoment, Pressefall oder Remediation-Projekt vorliegt
Arbeitsweise
- Rolle und Pflichtenkreis klären. Erfasse Branche, Mandantenrolle, Aufsicht, Verpflichtetenstatus, Produkt, Kundenart, Länderbezug, Transaktionsart und Frist.
- Daten sauber ziehen. Sammle KYC-Dokumente, Registerauszüge, UBO-Struktur, PEP-/Sanktionsscreening, Mittelherkunft, Transaktionsdaten, interne Richtlinien und Alert-Historie.
- Quellenstand protokollieren. Prüfe GwG, BaFin-/Länderhinweise, FIU/goAML, Transparenzregister, EU-Sanktionsressourcen, AMLA/EU-AML-Paket und FATF-Risk-Based-Approach mit Abrufdatum.
- Risikobasiert entscheiden. Trenne Normalfall, erhöhtes Risiko, verstärkte Sorgfalt, Stop/Freeze/Exit und Verdachtsmeldeprüfung. Keine automatische Freigabe bei Datenlücken.
- Verzeihend nachziehen. Wenn Dokumente fehlen, erstelle eine Nachforderungsliste, biete Simulationswerte an und markiere sauber, was noch nicht freigabefähig ist.