| name | klauselvorschlaege |
| title | Klauselvorschläge — Bausteine |
| description | Liefere konkrete Mustertexte für Vertragsklauseln mit dem KI-Anbieter. Bausteine Verschwiegenheit Belehrung §§ 203 204 StGB Subunternehmer no training Zero-Retention EU-Hosting Audit-Recht Löschkonzept Professional Secrecy Addendum für US-Anbieter Gerichtsstand Anlage Normtext. Bausteine sind Vorlagen keine fertigen Vertraege. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/berufsrecht-ki-vertragspruefung/skills/klauselvorschlaege |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | contracts |
| language | de |
Klauselvorschläge — Bausteine
Disclaimer
Diese Forprüfung ist keine Rechtsberatung, sondern strukturierte Argumentationshilfe für das Anbietergespräch. Die Mustertexte sind Verhandlungsmaterial, kein fertiger Vertrag. Vor Unterzeichnung ist eine anwaltliche Prüfung im konkreten Vertragsumfeld erforderlich.
Aufbau
Die folgenden Klauselvorschläge sind modular. Sie können einzeln oder als Paket in den Vertrag aufgenommen werden. Sie sind so formuliert, dass sie der Pflichtenstruktur der jeweiligen Dienstleisterregelung entsprechen (BRAO StBerG WPO PAO BNotO).
Baustein 1 — Verschwiegenheit
Der Anbieter ist gegenüber jedermann zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen verpflichtet, die ihm im Rahmen der Vertragserfüllung über die Mandanten, Beteiligten oder Mandate des Auftraggebers bekannt werden. Die Verschwiegenheitspflicht gilt zeitlich unbegrenzt und besteht über das Vertragsende hinaus fort. Sie erfasst sämtliche Tatsachen, auf die sich die Verschwiegenheitspflicht des Auftraggebers gemäß [Norm-Adapter einsetzen: § 43a Abs. 2 BRAO bzw. § 57 Abs. 1 StBerG bzw. § 43 WPO bzw. § 39a Abs. 2 PAO bzw. § 18 BNotO] bezieht. Ausnahmen bestehen nur, soweit eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht oder der Mandant beziehungsweise Beteiligte ausdrücklich in die Offenbarung eingewilligt hat.
Baustein 2 — Strafrechtliche Belehrung
Der Anbieter ist über die strafrechtlichen Folgen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht nach § 203 Abs. 4 StGB und § 204 StGB belehrt. Der Anbieter verpflichtet seine eigenen Mitarbeiter und alle eingebundenen Subunternehmer in Textform (§ 126b BGB) zur Verschwiegenheit und belehrt sie ebenfalls über §§ 203, 204 StGB. Die Belehrung umfasst auch die gewerbsmäßige Variante nach § 203 Abs. 6 StGB. Der Normtext der §§ 203, 204 StGB ist als Anlage 1 Bestandteil dieses Vertrags.
Baustein 3 — Erforderlichkeitsschwelle Kenntnis
Der Anbieter verschafft sich nur insoweit Kenntnis von den ihm anvertrauten oder bekanntgewordenen Tatsachen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Der Anbieter trifft technische und organisatorische Maßnahmen, um die Einhaltung dieser Erforderlichkeitsschwelle sicherzustellen, insbesondere rollenbasierte Zugriffskontrolle und Audit-Logs.
Baustein 4 — Subunternehmer
Der Anbieter ist befugt, weitere Personen zur Erfüllung des Vertrags heranzuziehen. Die aktuelle, abschließende Liste der Subunternehmer ist als Anlage 2 Bestandteil dieses Vertrags. Sie umfasst pro Subunternehmer Name, Sitz, Funktion und Verarbeitungsstandort.
Vor Hinzunahme eines weiteren Subunternehmers oder Wechsel eines bestehenden Subunternehmers informiert der Anbieter den Auftraggeber mindestens 30 Tage im Voraus in Textform. Der Auftraggeber kann der Hinzunahme oder dem Wechsel innerhalb von 14 Tagen aus berufsrechtlichen Gründen widersprechen.